+ Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Bei Nichtzahlung geleistete Dienste rückgängig machen...

  1. #1
    TP-Insider IamLEGEND ist auf einem guten Weg Avatar von IamLEGEND
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    607

    Bei Nichtzahlung geleistete Dienste rückgängig machen...

    Hallo,
    möchte mal hier eine Frage in die Runde stellen. Mein Anwalt meint dass es rechtskräftig ist, ich eigentlich auch. Aber möchte mich trotzdem mal einw enig umhören da kann man sich ja bei sowas nie richtig sicher sein:

    Ich habe in meinen AGB und auf den Rechnungen stehen, dass ich bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags berechtigt bin, geleistete Dienste rückgängig zu machen.

    Nehmen wir mal folgendes Beispiel:

    Habe einen Designauftrag für ein Portal von nem Kunden bekommen. Der Kunde hat mir auch das Skript zugeschickt, habe es aufgespielt + Datenbank angelegt usw. (=komplett installiert), was aber kein Auftragsbestandteil war sondern nur Service/Kulanz.

    Im Portal befinden sich nun mehrere User, der Kunde zahlt nicht und findet immer wieder neue Ausreden, reagiert auch nicht auf anwaltliche Schreiben und widerspricht sich ständig und zeigt keinerlei Zahlungswilligkeit obwohl der mit dem Auftrag sehr zufrieden war.

    Könnte ich jetzt einfach nicht nur das Design rausnehmen, sondern auch die Installation wieder rückgängig machen, also die Datenbank komplett löschen?

    => Hat da jemand schonmal Erfahrung mit sowas gehabt?

    Würde mich freuen wenn mit ein paar Leute helfen könnten..
    Schönen Wochenanfang

  2. #2
    jessica
    Guest
    Ich habe in meinen AGB und auf den Rechnungen stehen, dass ich bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags berechtigt bin, geleistete Dienste rückgängig zu machen.
    Hat der Kunde denn so etwas unterschrieben, sodass Du was in der Hand hast.
    Ich bin mir nicht sicher, aber wenn Du sagst, dass Du dies nur als Service/Kulanz angeboten hast, kann man da nichts machen. Es ist ja wenn ich es richtig verstanden habe, noch gar kein Auftrag zustande gekommen oder? (Auftragsbestätigung???)

    Dies sollte schon aus einer Zweiseitigen Willenserklärung bestehen, soweit ich weiß

  3. #3
    TP-Insider IamLEGEND ist auf einem guten Weg Avatar von IamLEGEND
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    607
    @jessica: natürlich ist ein auftrag zustande gekommen, ohne auftrag mach ich nichts, diese zeiten sind vorbei

    aber der auftrag bezieht sich eben nur auf das design. die installation war eine sache von 5 minuten, die hab ich "nur so" gemacht.

    meine frage bezieht sich aber darauf ob so ein text in den AGB / rechnungen überhaupt rechtskräftig ist (urteile etc..).

  4. #4
    jessica
    Guest
    Ach so meinst Du das

    Ja also ich kenn da zwar kein Urteil, was ich Dir jetzt vorlegen könnte, aber ich würde schon sagen, dass es rechtskräftig ist wenn es in Deinen AGB´s steht.

  5. #5
    TP-Insider IamLEGEND ist auf einem guten Weg Avatar von IamLEGEND
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    607
    @jessica: nicht alles was so in AGBs steht ist unbedingt rechtskräftig. gibt auch dinge für die man ne abmahnung bekommen kann. wenn man das hamburger gericht kennt dann hat man damit schon einige erfahrungen

    => hat hier jemand evtl. schonmal erfahrungen damit gemacht dass geleistete dienste wieder rückgängig gemacht wurden..?

  6. #6
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    NUn ja. Änderst Du das Design wieder hätte ich keine Bauchschmerzen. Löschst Du auch die Datenbank, da wäre ich nicht so sicher.

  7. #7
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
    Registriert seit
    Nov 2003
    Ort
    NRW
    Beiträge
    11.660
    Du hast einen Anwalt und der ist der Meinung ...
    Also wenn Du Dich nicht auf das Wort (im rechtlichen Sinne) Deines Anwalts verlassen kannst, würde ich mir langsam einen rechtskundigen suchen.

    Einfach Löschen ist bestimmt nicht ok. Du wirst es zumindest sichern müssen und dann nach erfolgter Zahlung wieder einspielen müssen.
    Ob Du überhaupt dazu berechtigt bist, hängt von Deinen AGB und Vertragsgestaltung ab.
    Über die geplante "Löschung" solltest Du den Kunden aber auf jeden Fall mit einer entsprechenden Frist informieren.

    Aber das Thema hatten wir doch in fast selber Form schon einmal ... klick

    Wie gesagt, wenn der jetzige Anwalt der selbe ist, der damals die AGB abgenommen hat, dann solltest Du Dir einen suchen, der nicht gerade "Pferderecht" als Spezialgebiet hat.
    Gruß Mark

    webcreate IT SOLUTIONS
    www.webcreate-nrw.de

    Photoblog....|....flickr

  8. #8
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
    Registriert seit
    Jun 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    4.806
    Wenn ich mich nicht irre, könnte man das Analog zu dem Fall sehen, wo ein Tischler bei einem säumigen Zahler die vorher installierte Theke einfach zersägt hat. Wenn ich mich nicht irre waren da die "Leistungen" schon in den Besitz des Wirtes übergegangen und der Tischler hat sich einer Sachbeschädigung strafbar gemacht (ich finde leider das Urteil dazu nicht wieder)..
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51