Hat der Kunde denn so etwas unterschrieben, sodass Du was in der Hand hast.Ich habe in meinen AGB und auf den Rechnungen stehen, dass ich bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags berechtigt bin, geleistete Dienste rückgängig zu machen.
Ich bin mir nicht sicher, aber wenn Du sagst, dass Du dies nur als Service/Kulanz angeboten hast, kann man da nichts machen. Es ist ja wenn ich es richtig verstanden habe, noch gar kein Auftrag zustande gekommen oder? (Auftragsbestätigung???)
Dies sollte schon aus einer Zweiseitigen Willenserklärung bestehen, soweit ich weiß![]()


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