Hallo,
möchte mal hier eine Frage in die Runde stellen. Mein Anwalt meint dass es rechtskräftig ist, ich eigentlich auch. Aber möchte mich trotzdem mal einw enig umhören da kann man sich ja bei sowas nie richtig sicher sein:
Ich habe in meinen AGB und auf den Rechnungen stehen, dass ich bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags berechtigt bin, geleistete Dienste rückgängig zu machen.
Nehmen wir mal folgendes Beispiel:
Habe einen Designauftrag für ein Portal von nem Kunden bekommen. Der Kunde hat mir auch das Skript zugeschickt, habe es aufgespielt + Datenbank angelegt usw. (=komplett installiert), was aber kein Auftragsbestandteil war sondern nur Service/Kulanz.
Im Portal befinden sich nun mehrere User, der Kunde zahlt nicht und findet immer wieder neue Ausreden, reagiert auch nicht auf anwaltliche Schreiben und widerspricht sich ständig und zeigt keinerlei Zahlungswilligkeit obwohl der mit dem Auftrag sehr zufrieden war.
Könnte ich jetzt einfach nicht nur das Design rausnehmen, sondern auch die Installation wieder rückgängig machen, also die Datenbank komplett löschen?
=> Hat da jemand schonmal Erfahrung mit sowas gehabt?
Würde mich freuen wenn mit ein paar Leute helfen könnten..
Schönen Wochenanfang
