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Alt 22.10.2007, 17:08   #1
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Haltbarkeit von Forderungen?


Hallo,

habe nach Eröffnung meines Shops einige Sachen erst mal an gute alte Geschäftbeziehungen verkauft. An damalige Partner, mit denen ich im Rahmen meines alten Jobs gute Kontakte hatte. Aber schnell wendet sich das Blatt...

Rechnungen existieren - wurden leider bis heute aber nicht bezahlt. Leider hat inzwischen der AP in dem Unternehmen gewechselt. Der stellt sich stur... Den alten Kontakt kann ich nirgends auftreiben...Alles sehr ärgerlich.

Wie lange kann ich meine Forderung geltend machen? Muss ich vorher mahnen? Bin mir nicht ganz sicher mit der Rechtslage....

Außerdem: Möchte nicht viel investieren (nach einem Anruf bei meinem Anwalt habe ich erst mal geschluckt...) - aber auf das Geld schon rein aus Prinzip nicht verzichten.

Wie steht es um sog. Factoring oder Inkassounternehmen? Kann mir da jemand einen Tipp geben?

Danke!
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Alt 22.10.2007, 18:11   #2
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Alt 22.10.2007, 18:34   #3
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Und wenn er das nicht tut einfach einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen.
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Alt 22.10.2007, 18:43   #4
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Alt 22.10.2007, 18:53   #5
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Zitat:
Zitat von netheintz Beitrag anzeigen
Erst nachdem er mit seiner Zahlung in Verzug ist, kann man weitere Schritte unternehmen.
Du hast doch geschrieben estrella soll kontrollieren ob ein Zahlungsziel gesetzt wurde... und wenn nicht, dies per Zahlungserinnerung tun.

Wenn man dann abgewartet hat und der Kunde zahlt immer noch nicht wäre erstmal der einfachste Weg ein Mahnbescheid.

Habe ich was anderes geschrieben...
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Alt 22.10.2007, 19:00   #6
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Alt 23.10.2007, 13:35   #7
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Hallo!

Danke für die Antworten. Habe mehrere "freundliche Zahlungserinnerungen" per Mail verschickt und x mal angerufen...Wollte mir den Kontakt ja nicht durch "böse Mahungen" vergraulen....

Glaube, habe jedenf. auch Zahlungsziel gesetzt. Muss ich mal nachschauen. Ist ja schon was her.

Muss ich 2 x mahnen? Muss "Mahnung" drauf stehen? Können mehrere Monate zwischen der 1. und der 2. liegen? Reicht eine eMail als Mahnung? Sonst schicke ich per Post jetzt mal hinterher....

Sorry - habe einfach Angst, dass die die rechtl. Bestimmungen hier stetig ändern bzw. einfach keine Ahnung von diesen rechtlichen Dingen.

Wie lange kann ich denn meine Forderung geltend machen? Ist aus 2004.

Vielen Dank!
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Alt 23.10.2007, 14:04   #8
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Alt 23.10.2007, 14:10   #9
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Zitat:
Zitat von estrella Beitrag anzeigen
Sonst schicke ich per Post jetzt mal hinterher....
Das ist immer gut und am besten per Einschreiben.

Und schreib bitte ein eindeutiges Zahlungsziel hinein, also so: zahlbar bis 31.10.07 !
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Alt 23.10.2007, 14:16   #10
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BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

nach der Schuldrechtsreform kommt der Schuldner nach § 286 (3) BGB automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.

Eine andere Frage ist die der Verjährung, denn der Anspruch unterliegt der Verjährung von drei Jahren und die beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, somit tritt Ende 2007 die Verjährung ein.

D.h. wenn die Verjährung nicht gehemmt werden soll, dann müßte jetzt entweder ein Mahnbescheid erlassen oder eine Klage eingereicht werden.

Vielleicht sollten Sie doch mal einen Anwalt beauftragen?

MfG
BEBOUB
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Alt 23.10.2007, 14:31   #11
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friedelfi10 macht alles soweit korrekt
Hallo estrella.

Kenne das Probelm mit dem Anwalt. Ist manchmal ne teure Sache... vielleicht mal folgendes versuchen:

ich habe mal eine Sache von mir einem web-Portal gegeben, die sich auf Forderungsmanagement spezialisiert haben. haben mit einer kanzlei zusammengearbeitet. echt gut und günstig. muss mal eine mitarbeiterin in der buchhaltung fragen, wie das Unternehmen noch mal hieß.

Kannst ja sonst mal googlen. da kommen einige Ergebnisse....irgendwas mit forderungsmanagement für europa. Suchen auch unbekannt verzogene etc.

Beste Grüße
friedelfi10 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2007, 14:31   #12
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Alt 23.10.2007, 15:04   #13
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friedelfi10 macht alles soweit korrekt
Wenn ich das richtig lese, existieren ja Rechnungen. Aber halt die Mahnungen nicht. Diese nur als eMails raus.
friedelfi10 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2007, 16:27   #14
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Alt 23.10.2007, 17:41   #15
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Zitat:
Zitat von netheintz Beitrag anzeigen
Und hier wieder die ewige Frage nach der Existenz... der Rechnungen? Nur virtuell und damit keine Urkunde oder auf Papier? Das hat sie uns leider noch nicht beantwortet.



Mahnen wozu? wenn der Kunde durch eine korrekte Rechnung bereits in Verzug gesetzt wurde?
Hallo.

vielen dank für die infos schonmal! dass automatisch im verzug bzw. die möglichkeit mit dem mahnbescheid - war mir nicht so klar...kann ich mal überlegen. guter tipp!

rechnungen auf papier existieren. sind aber wie gesagt aus 2004. und danach erst mal die div. versuche per telefon und email.

wenn man googlet, kommt man ja auf x ideen. was ist von den webplattformen wie creditreform, euforma etc. zu halten? jemand erfahrung damit?

sonst mache ichs wie gesagt selbst oder muss wohl doch mal den anwalt aufsuchen. fürchte allerdings, dass kosten bei höhe meiner forderung einfach zu hoch....
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