 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
22.10.2007, 17:08
|
#1
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
|
Haltbarkeit von Forderungen?
Hallo,
habe nach Eröffnung meines Shops einige Sachen erst mal an gute alte Geschäftbeziehungen verkauft. An damalige Partner, mit denen ich im Rahmen meines alten Jobs gute Kontakte hatte. Aber schnell wendet sich das Blatt...
Rechnungen existieren - wurden leider bis heute aber nicht bezahlt. Leider hat inzwischen der AP in dem Unternehmen gewechselt. Der stellt sich stur... Den alten Kontakt kann ich nirgends auftreiben...Alles sehr ärgerlich.
Wie lange kann ich meine Forderung geltend machen? Muss ich vorher mahnen? Bin mir nicht ganz sicher mit der Rechtslage....
Außerdem: Möchte nicht viel investieren (nach einem Anruf bei meinem Anwalt habe ich erst mal geschluckt...) - aber auf das Geld schon rein aus Prinzip nicht verzichten.
Wie steht es um sog. Factoring oder Inkassounternehmen? Kann mir da jemand einen Tipp geben?
Danke!
|
|
|
22.10.2007, 18:11
|
#2
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
|
xy
Geändert von netheintz (23.11.2007 um 00:06 Uhr).
|
|
|
22.10.2007, 18:34
|
#3
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Und wenn er das nicht tut einfach einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen.
|
|
|
22.10.2007, 18:43
|
#4
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
|
xy
Geändert von netheintz (23.11.2007 um 00:06 Uhr).
|
|
|
22.10.2007, 18:53
|
#5
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Zitat:
Zitat von netheintz
Erst nachdem er mit seiner Zahlung in Verzug ist, kann man weitere Schritte unternehmen.
|
Du hast doch geschrieben estrella soll kontrollieren ob ein Zahlungsziel gesetzt wurde... und wenn nicht, dies per Zahlungserinnerung tun.
Wenn man dann abgewartet hat und der Kunde zahlt immer noch nicht wäre erstmal der einfachste Weg ein Mahnbescheid.
Habe ich was anderes geschrieben... 
|
|
|
22.10.2007, 19:00
|
#6
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
|
xy
Geändert von netheintz (23.11.2007 um 00:06 Uhr).
|
|
|
23.10.2007, 13:35
|
#7
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
|
Hallo!
Danke für die Antworten. Habe mehrere "freundliche Zahlungserinnerungen" per Mail verschickt und x mal angerufen...Wollte mir den Kontakt ja nicht durch "böse Mahungen" vergraulen....
Glaube, habe jedenf. auch Zahlungsziel gesetzt. Muss ich mal nachschauen. Ist ja schon was her.
Muss ich 2 x mahnen? Muss "Mahnung" drauf stehen? Können mehrere Monate zwischen der 1. und der 2. liegen? Reicht eine eMail als Mahnung? Sonst schicke ich per Post jetzt mal hinterher....
Sorry - habe einfach Angst, dass die die rechtl. Bestimmungen hier stetig ändern bzw. einfach keine Ahnung von diesen rechtlichen Dingen.
Wie lange kann ich denn meine Forderung geltend machen? Ist aus 2004.
Vielen Dank!
|
|
|
23.10.2007, 14:04
|
#8
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
|
xy
Geändert von netheintz (23.11.2007 um 00:06 Uhr).
|
|
|
23.10.2007, 14:10
|
#9
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Zitat:
Zitat von estrella
Sonst schicke ich per Post jetzt mal hinterher....
|
Das ist immer gut und am besten per Einschreiben.
Und schreib bitte ein eindeutiges Zahlungsziel hinein, also so: zahlbar bis 31.10.07 !
|
|
|
23.10.2007, 14:16
|
#10
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
|
Hallo ...
nach der Schuldrechtsreform kommt der Schuldner nach § 286 (3) BGB automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
Eine andere Frage ist die der Verjährung, denn der Anspruch unterliegt der Verjährung von drei Jahren und die beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, somit tritt Ende 2007 die Verjährung ein.
D.h. wenn die Verjährung nicht gehemmt werden soll, dann müßte jetzt entweder ein Mahnbescheid erlassen oder eine Klage eingereicht werden.
Vielleicht sollten Sie doch mal einen Anwalt beauftragen?
MfG
BEBOUB
|
|
|
23.10.2007, 14:31
|
#11
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
|
Hallo estrella.
Kenne das Probelm mit dem Anwalt. Ist manchmal ne teure Sache... vielleicht mal folgendes versuchen:
ich habe mal eine Sache von mir einem web-Portal gegeben, die sich auf Forderungsmanagement spezialisiert haben. haben mit einer kanzlei zusammengearbeitet. echt gut und günstig. muss mal eine mitarbeiterin in der buchhaltung fragen, wie das Unternehmen noch mal hieß.
Kannst ja sonst mal googlen. da kommen einige Ergebnisse....irgendwas mit forderungsmanagement für europa. Suchen auch unbekannt verzogene etc.
Beste Grüße
|
|
|
23.10.2007, 14:31
|
#12
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
|
xy
Geändert von netheintz (23.11.2007 um 00:06 Uhr).
|
|
|
23.10.2007, 15:04
|
#13
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
|
Wenn ich das richtig lese, existieren ja Rechnungen. Aber halt die Mahnungen nicht. Diese nur als eMails raus.
|
|
|
23.10.2007, 16:27
|
#14
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
|
xy
Geändert von netheintz (23.11.2007 um 00:05 Uhr).
|
|
|
23.10.2007, 17:41
|
#15
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
|
Zitat:
Zitat von netheintz
Und hier wieder die ewige Frage nach der Existenz... der Rechnungen? Nur virtuell und damit keine Urkunde oder auf Papier? Das hat sie uns leider noch nicht beantwortet.
Mahnen wozu? wenn der Kunde durch eine korrekte Rechnung bereits in Verzug gesetzt wurde?
|
Hallo.
vielen dank für die infos schonmal! dass automatisch im verzug bzw. die möglichkeit mit dem mahnbescheid - war mir nicht so klar...kann ich mal überlegen. guter tipp!
rechnungen auf papier existieren. sind aber wie gesagt aus 2004. und danach erst mal die div. versuche per telefon und email.
wenn man googlet, kommt man ja auf x ideen. was ist von den webplattformen wie creditreform, euforma etc. zu halten? jemand erfahrung damit?
sonst mache ichs wie gesagt selbst oder muss wohl doch mal den anwalt aufsuchen. fürchte allerdings, dass kosten bei höhe meiner forderung einfach zu hoch....
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:59 Uhr.
|
 |