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24.10.2007, 11:55
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2007
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Wer ist hier der Urheber?
Wenn man eigenständig Templates erstellt die weiterverkauft und für den Kunden fertig eingerichtet werden und dafür Bilder aus einer Bilddatenbank verwendet, bei dessen Betreiber man sich vorher erkundigt hat ob man die Bilder in dem vorliegenden Umfang nutzen darf und auch die Bildquellenangaben ins Impressum schreibt, allerdings davon ausgeht das dass Template aufgrund von einem eigenem Menü, zusätzlich eigenem Design und eigenen Funktionen wie einer Bildergalerie genutzt wird, ist man dann selbst der Urheber oder ist man das aufgrund des zusätzlichen fremden Bildes nicht mehr?
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24.10.2007, 15:59
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2006
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Hallo,
ich bin zwar kein Rechtsanwalt, kenne mich aber durch meine Arbeit ein wenig mit dem Urheberrecht aus. Ich möchte aber betonen, dass dies hier meine persönliche Erfahrung widerspiegelt und kann deswegen absolut keine Garantie auf Richtigkeit geben. Deshalb oder generell sollte man bei heiklen Urheberrechtlichen Fragen immer einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Schutzfähig laut dem Urhebberecht sind alle Werke die "selbst oder eigenständig" erschaffen wurden und dabei eine schöpferische Güte oder Gestaltungshöhe erreicht wird. Zu den Schutzfähigen Werkarten zählen unter anderem Literarische Werke, Werbetexte, Werktitel, Programme (Software), Werke der Musik, Werke der bildenden Künste (Zeichnungen, Gemälde etc) und Lichtbildwerke (Fotografien) Die Werke sind mit ihrer Erschaffung automatisch geschützt und gehören dem Urheber. Er und nur er allein kann darüber entscheiden, was mit seinen Werken geschehen soll. Der Urheber muss dazu, zumindest in Deutschland, nichts weiter tun. Also man muss keine Notare oder Ämter aufsuchen, wie Patentamt, Markenamt etc. Für manch andere Länder sollte man jedoch ein © Zeichen, das Erstellungsjahr und evtl. den Namen des Urhebers in Verbindung mit den Werken anbringen um auch dort den vollen Schutz zu genießen.
In ihrem Fall bedeutet das, dass der ersteller der Templates wahrscheinlich auch der alleinige Urheber der Templates ist und diese wohl dann auch von ihm ohne bedenken weiterverkauft oder verbreitet werden können. Es sei denn, hier waren mehrere Urheber beteiligt oder für die Templates wurden bereits vorhandene Strukturen oder Programmcodes von anderen geschützten Templates verwendet. Auch dürfen keine fremde, geschützte oder nicht freigegebene Scripte, wie java oder php verwendet werden. Auch oder gerade bei Scripten muss man sich ausreichend über Herkunft und deren Lizenzen informieren.
Zitat:
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Wenn man eigenständig Templates erstellt die weiterverkauft und für den Kunden fertig eingerichtet werden und dafür Bilder aus einer Bilddatenbank verwendet, bei dessen Betreiber man sich vorher erkundigt hat ob man die Bilder in dem vorliegenden Umfang nutzen darf
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Bei den Bildern ist die Sache meiner Meinung nach schon etwas anders. Ich würde sagen es ist nicht ohne weiteres erlaubt fremde Bilder zu verwenden es sei denn es wurden entsprechende Nutzungsrechte schriftlich bei den Urhebern eingeholt. Betreiber einer Bilddatenbank sind nicht immer auch die Urheber. Sie können aber sozusagen als Treuhänder fungieren und Nutzungsrechte weiter vergeben. Man sollte sich wirklich ausreichend informieren, ob die Betreiber über entsprechende Lizenzen oder Rechte verfügen, die Nutzungsrechte auch auf andere zu übertragen, denn es entscheidet Grundsätzlich immer der Urheber, wem er seine Rechte überträgt und ob seine Rechte von einem Dritten treuhänderisch weiterübertragen werden dürfen.
Gerade aber beim Thema Nutzungsrechte sollte man sich eine Rechtsberatung einholen, oder wirklich sicher sein, dass man auf der sicheren Seite ist, da dieses Thema sehr komplex ist und man leicht die falschen oder nicht ausreichende Nutzungsrechte bekommt. Am billigsten und sichersten ist es wohl, wenn man die Bilder selbst fotografiert.
Zitat:
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...und auch die Bildquellenangaben ins Impressum schreibt,...
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Eine Quelle im Impressum hilft bei Urheberrechtsverletzungen nicht ist aber natürlich eine Werbung für den Betreiber und wird daher wohl eher gerne gesehen. (Höchstens bei Zitaten muss immer die Quelle angegeben werden, aber das ist ein anderes Thema)
Zitat:
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...allerdings davon ausgeht das dass Template aufgrund von einem eigenem Menü, zusätzlich eigenem Design und eigenen Funktionen wie einer Bildergalerie genutzt wird, ist man dann selbst der Urheber oder ist man das aufgrund des zusätzlichen fremden Bildes nicht mehr?
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Man ist und bleibt Urheber von den eigens erschaffenen Teilen des Werkes, auch wenn man fremde Werke oder Inhalte einbindet. Wobei die fremden Inhalte dann natürlich auch immer noch den anderen Urhebern gehören.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
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24.10.2007, 16:18
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
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Man ist und bleibt Urheber von den eigens erschaffenen Teilen des Werkes, auch wenn man fremde Werke oder Inhalte einbindet. Wobei die fremden Inhalte dann natürlich auch immer noch den anderen Urhebern gehören.
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da es sich um eine schöpferische Leistung in seiner gesamten Einheit (gesamtes Template) handelt hat er über die Templates natürlich die vollen Urheberrechte - eine persönliche Meinung, im Zweifelsfall nen Anwalt fragen.
Ich sehe das so: Die Fotos wurden ihm vom Fotograf für die Einbindung in seine Arbeit zu Verfügung gestellt (natürlich abhängig davon, inwieweit der Fotograf der Nutzung zugestimtm hat; gewerbliche Zwecke?). Da sollte es dan eigentlich keine Probleme geben.
..aber wie gesagt, ist nur meine persönliche Meinung, hatte bisher selbst auch keine Probleme damit. Letztendlich wird im schlimmsten Fall der Richter entscheiden, ich denke das kommt dann drauf an wieviel % des Templates aus den Bildern bestehen. Ein heikles Thema..
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24.10.2007, 18:34
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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Eine Website erreicht üblicherweise nicht die geforderte geistige Schöpfungshöhe und ist daher nicht urheberrechtlich geschützt.
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24.10.2007, 18:41
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Imho liegen die Urheberrechte der eingebundenen Fotos trotzdem beim Fotografen. Man kauft ja nur ein "Nutzungsrecht" und auch die Käufer des Templates erwerben nur Nutzungsrechte an selbigem.
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24.10.2007, 19:18
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Fotos -> Fotograf
Template -> mangels nötiger Schöpfungshöhe zu 99,9% kein Urheberrecht. Wenn man es kopiert oder weiterverwendet sollte man so fair sein den Gestalter um Erlaubnis zu fragen, müssen tut man es aber idR nicht.
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24.10.2007, 20:07
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2007
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Wieso sollte es einem Template an Schöpfunghshöhe mangeln. Das ist ja wie wenn man ein Bild zeichnet, nur mit dem PC. Und was bedeutet das mit der Schöpfungshöhe eigentlich.
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24.10.2007, 20:13
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2007
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Die Bilder sind von www.pixelio.de. Der Betreiber meinte, das die Bilder in dem Umfang wie ich sie benutzen möchte (er hat die Templates auch gesehen), ohne Probleme verwendet werden können, da Sie, wie in den Nutzungsbedingungen/Lizenzen geregelt nicht unter das Merchandisingrecht fallen, da die Templates nicht aufgrund der Bilder gekauft werden, wie z.B. eine Fototasse. Und das es ausreiche die Fotografen und Pixelio im Impressum zu nennen.
Selbst fotografieren dürfte schwierig werden, wenn man bestimmte Designwerke haben möchte. Außerdem sind die meisten Dinge/Produkte des Alltags durch Markenrechte geschützt.
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25.10.2007, 15:15
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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@sternchen: wenn du das ok des fotografen (schriftlich!) hast ist doch alles in ordnung ?
Zitat:
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Template -> mangels nötiger Schöpfungshöhe zu 99,9% kein Urheberrecht. Wenn man es kopiert oder weiterverwendet sollte man so fair sein den Gestalter um Erlaubnis zu fragen, müssen tut man es aber idR nicht.
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das heißt, ich könnte mir jetzt deine komplette website kopieren, den namen ändern und los starten. das kann nicht ganz rechtlich okay sein...
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25.10.2007, 15:25
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Sternchen3
Wieso sollte es einem Template an Schöpfunghshöhe mangeln. Das ist ja wie wenn man ein Bild zeichnet, nur mit dem PC. Und was bedeutet das mit der Schöpfungshöhe eigentlich.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe
Zitat:
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Zitat von rami858
das heißt, ich könnte mir jetzt deine komplette website kopieren, den namen ändern und los starten. das kann nicht ganz rechtlich okay sein...
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Nein, so ist es auch nicht. _Inhalte_ der Website können sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein, aber die 'Struktur' selbst ist es nicht. Und deshalb sind es Templates in der Regel auch nicht.
Im Einzelfall klärt das aber ein Richter.
copy
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25.10.2007, 16:03
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#12
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Zitat von copy
_Inhalte_ der Website können sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein, aber die 'Struktur' selbst ist es nicht. Und deshalb sind es Templates in der Regel auch nicht.
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war bis vor kurzem wirklich immer so, neulich gab' es aber mal ein bemerkenswertes anderes Urteil, siehe hier 
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25.10.2007, 16:39
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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wieder mal ein beweis dafür, dass recht & logik nichts miteinander zutun haben
eine grafik ist geschützt. teile ich diese grafik aber auf und integriere sie in ein design, ist es das nicht mehr. wo ist da die logik ?=!?
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25.10.2007, 17:01
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#14
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Thomas
war bis vor kurzem wirklich immer so, neulich gab' es aber mal ein bemerkenswertes anderes Urteil, siehe hier 
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Oh, danke für den Hinweis.
Aber die haben sich an Urheberrecht und Schöpfungshöhe nicht rangewagt, sondern sich einen anderen Weg gesucht:
"Die Richter stellten fest, dass zwar aus urheberrechtlicher Sicht das Erreichen einer schöpferischen Höhe ggf. nicht vorliege, jedoch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ein Ausnutzen fremder Leistung und damit ergänzender Leistungsschutz bestehe"
Gerissen.
Zitat:
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Zitat von Rami8585
eine grafik ist geschützt. teile ich diese grafik aber auf und integriere sie in ein design, ist es das nicht mehr. wo ist da die logik?
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Ich glaube, da bringst Du etwas durcheinander. Abgesehen davon, dass eine 'Grafik' nicht automatisch urheberrechtlich geschützt ist - Logos sind es bspw. in der Regel nicht - _bleibt_ sie geschützt, wenn sie es eben ist. Was meinst Du mit "aufteilen"?
copy
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26.10.2007, 00:07
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Erstelle ich ein Design in Photoshop (das für eine Website bestimmt ist) ist diese Grafik geschützt.
Wenn ich dieses Design aber nun in HTML/PHP/CSS umsetze dann soll es also nicht mehr geschützt sein?
Zitat:
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Abgesehen davon, dass eine 'Grafik' nicht automatisch urheberrechtlich geschützt ist - Logos sind es bspw. in der Regel nicht
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Klar - eine gewisse Schöpfungshöhe muss vorliegen. Ich kann keinen Strich in der Landschaft malen und alle abmahnen, die einen Strich auf der Website haben. Aber bei etwas aufwändigeren Designs kann man sich vom Urheberrecht schon geschützt fühlen. Auch bei aufwändigeren Logos in Zusammenhang mit einer Grafik.
Aber im schlimmsten Fall wird sowieso ein Richter entscheiden ob eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist - und über solche Entscheidungen kann man sich dann entweder freuen oder ärgern - je nachdem.
Nachtrag: Einfache Grafiken (auch Logos) erreichen meist nicht die von den Richtern "gewünschte" Schöpfungshöhe, was eigentlich m.E. nicht dem Zweck des Urheberrechts entspricht. Möchte man ganz sicher gehen, dann sollte man das einfach als Bildmarke eintragen lassen.
Dies ist lediglich meine persönliche Meinung und stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, im Zweifelsfall einen Anwalt aufsuchen.
Geändert von rami8585 (26.10.2007 um 01:43 Uhr).
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