Hallo,
ich bin zwar kein Rechtsanwalt, kenne mich aber durch meine Arbeit ein wenig mit dem Urheberrecht aus. Ich möchte aber betonen, dass dies hier meine persönliche Erfahrung widerspiegelt und kann deswegen absolut keine Garantie auf Richtigkeit geben. Deshalb oder generell sollte man bei heiklen Urheberrechtlichen Fragen immer einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Schutzfähig laut dem Urhebberecht sind alle Werke die "selbst oder eigenständig" erschaffen wurden und dabei eine schöpferische Güte oder Gestaltungshöhe erreicht wird. Zu den Schutzfähigen Werkarten zählen unter anderem Literarische Werke, Werbetexte, Werktitel, Programme (Software), Werke der Musik, Werke der bildenden Künste (Zeichnungen, Gemälde etc) und Lichtbildwerke (Fotografien) Die Werke sind mit ihrer Erschaffung automatisch geschützt und gehören dem Urheber. Er und nur er allein kann darüber entscheiden, was mit seinen Werken geschehen soll. Der Urheber muss dazu, zumindest in Deutschland, nichts weiter tun. Also man muss keine Notare oder Ämter aufsuchen, wie Patentamt, Markenamt etc. Für manch andere Länder sollte man jedoch ein © Zeichen, das Erstellungsjahr und evtl. den Namen des Urhebers in Verbindung mit den Werken anbringen um auch dort den vollen Schutz zu genießen.
In ihrem Fall bedeutet das, dass der ersteller der Templates wahrscheinlich auch der alleinige Urheber der Templates ist und diese wohl dann auch von ihm ohne bedenken weiterverkauft oder verbreitet werden können. Es sei denn, hier waren mehrere Urheber beteiligt oder für die Templates wurden bereits vorhandene Strukturen oder Programmcodes von anderen geschützten Templates verwendet. Auch dürfen keine fremde, geschützte oder nicht freigegebene Scripte, wie java oder php verwendet werden. Auch oder gerade bei Scripten muss man sich ausreichend über Herkunft und deren Lizenzen informieren.
Bei den Bildern ist die Sache meiner Meinung nach schon etwas anders. Ich würde sagen es ist nicht ohne weiteres erlaubt fremde Bilder zu verwenden es sei denn es wurden entsprechende Nutzungsrechte schriftlich bei den Urhebern eingeholt. Betreiber einer Bilddatenbank sind nicht immer auch die Urheber. Sie können aber sozusagen als Treuhänder fungieren und Nutzungsrechte weiter vergeben. Man sollte sich wirklich ausreichend informieren, ob die Betreiber über entsprechende Lizenzen oder Rechte verfügen, die Nutzungsrechte auch auf andere zu übertragen, denn es entscheidet Grundsätzlich immer der Urheber, wem er seine Rechte überträgt und ob seine Rechte von einem Dritten treuhänderisch weiterübertragen werden dürfen.Wenn man eigenständig Templates erstellt die weiterverkauft und für den Kunden fertig eingerichtet werden und dafür Bilder aus einer Bilddatenbank verwendet, bei dessen Betreiber man sich vorher erkundigt hat ob man die Bilder in dem vorliegenden Umfang nutzen darf
Gerade aber beim Thema Nutzungsrechte sollte man sich eine Rechtsberatung einholen, oder wirklich sicher sein, dass man auf der sicheren Seite ist, da dieses Thema sehr komplex ist und man leicht die falschen oder nicht ausreichende Nutzungsrechte bekommt. Am billigsten und sichersten ist es wohl, wenn man die Bilder selbst fotografiert.
Eine Quelle im Impressum hilft bei Urheberrechtsverletzungen nicht ist aber natürlich eine Werbung für den Betreiber und wird daher wohl eher gerne gesehen. (Höchstens bei Zitaten muss immer die Quelle angegeben werden, aber das ist ein anderes Thema)...und auch die Bildquellenangaben ins Impressum schreibt,...
Man ist und bleibt Urheber von den eigens erschaffenen Teilen des Werkes, auch wenn man fremde Werke oder Inhalte einbindet. Wobei die fremden Inhalte dann natürlich auch immer noch den anderen Urhebern gehören....allerdings davon ausgeht das dass Template aufgrund von einem eigenem Menü, zusätzlich eigenem Design und eigenen Funktionen wie einer Bildergalerie genutzt wird, ist man dann selbst der Urheber oder ist man das aufgrund des zusätzlichen fremden Bildes nicht mehr?
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
