Es kommt grundsätzlich auf die Rechtsform des Unternehmens an, wie der Name gestaltet sein muss.
Der Einzelunternehmer muss im Geschäftsverkehr immer min. einen ausgeschrieben Vornamen und seinen Familiennamen zusätzlich zum "Firmen"namen nutzen.
Wenn der Herr Peter von "Peters Büromaterial Handel" also ein Einzelunternehmer ist, kann er sich bspw.
Peters Büromaterial Handel
Hans Peter
oder auch
PBH
Hans Peter
nennen.
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