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Thema: befristeter Arbeitsvertrag bei Kurzarbeit

  1. #1
    TP-Junior Silbermond macht alles soweit korrekt
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    befristeter Arbeitsvertrag bei Kurzarbeit

    Hallo, kann mir jemand (möglichst mit den dazugehörigen Paragraphen) sagen, ob ich einen befristet eingestellten Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit weiter beschäftigen darf? Also den befristeten Arbeitsvertrag verlängern bzw. in einen unbefristeten umwandeln? - Danke für eure Hilfe
    Gruß

  2. #2
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Den Arbeitsvertrag in einen unbefristeten umzuwandeln sollte kein Problem sein.
    Schwieriger wird es bei einer erneuten Befristung. Ohne sachlichen Grund kann kein neuer befristeter Vertrag geschlossen werden - s. §14 (1) TzBfG.
    Wenn Du diesen Arbeitnehmer innerhalb der letzten beiden Jahre neu eingestellt hast, kannst Du den befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund auf die vollen zwei Jahre verlängern. - s. §14 (2) TzBfG

    Da ich nicht weiß, welche Rolle die Kurzarbeit dabei spielt bzw. spielen sollte, habe ich sie in meiner Meinung außer acht gelassen.

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