Keine Rechtsberatung, sondern persönliche Meinung!
Den Arbeitsvertrag in einen unbefristeten umzuwandeln sollte kein Problem sein.
Schwieriger wird es bei einer erneuten Befristung. Ohne sachlichen Grund kann kein neuer befristeter Vertrag geschlossen werden - s. §14 (1) TzBfG.
Wenn Du diesen Arbeitnehmer innerhalb der letzten beiden Jahre neu eingestellt hast, kannst Du den befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund auf die vollen zwei Jahre verlängern. - s. §14 (2) TzBfG
Da ich nicht weiß, welche Rolle die Kurzarbeit dabei spielt bzw. spielen sollte, habe ich sie in meiner Meinung außer acht gelassen.


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