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07.11.2007, 05:42
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#1
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Projekt aufgezogen - anderer lässt´s schützen...
Wie verhält es sich eigentlich wenn folgendes passiert:
AAA startet ein Website mit dem Namen XYX unter selbiger Domain.
Läuft schon 4 Jahre und sehr gut.
Der Name XYX ist aber nicht als Marke eingetragen worden.
Nach 4 Jahren kommt BBB und lässt "XYX" als Marke schützen.
BBB verlangt nun, die Domain XYX zu bekommen und zieht vor Gericht.
=> Würde er da Recht bekommen und müsste dann AAA die Domain an BBB vergeben? Kennt ihr da evtl. Fallbeispiele oder Urteile?
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07.11.2007, 09:47
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2006
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Ich glaube das du dir da einen Anwalt der sich mit Markenrecht auskennt fragen solltest.
Aber spontan würde ich sagen wenn du beweisen kannst das die Domain schon seit langem existiert (vor allem bevor der andere die Marke eingetragen hat) bist du denke ich schonmal auf der guten Seite aber genau sagen kann dir das nur ein Anwalt und wohl auch verbindlich.
Btw.: Gute Erfahrungen habe ich mit Leuten von Frag-einen-Anwalt.de gemacht, für kleine Fragen sicherlich eine gute Plattform und das Geld sollte es dir Wert sein, ich musste schon (leider) weitaus mehr Geld hinblättern für ordentliche Beratung.
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07.11.2007, 15:22
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Hallo,
denselben Fall gab es schonmal (es ging da um Emule), BBB hat keine Chance.
In dem Moment wo eine Marke auf dem Markt existiert und einen gewissen Bekanntheitsgrad aufgebaut ist braucht man gar keinen Markeneintrag mehr denn diese Marke hat dann einen Bestandsschutz.
AAA muss nur beweisen das die Webseite schon vor dem Markeneintrag existiert hat was dank Forumeinträge oder www.archive.org kein Problem sein dürfte.
AAA sollte gelassen bleiben und die Dinge auf sich zukommen lassen, passieren kann sogut wie nichts.
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07.11.2007, 18:48
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Hatten wir kürzlich schon mal einen Thread zu. Bin mir sicher, dass man die Domain so nicht bekommt.
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07.11.2007, 19:35
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Hatten wir kürzlich schon mal einen Thread zu. Bin mir sicher, dass man die Domain so nicht bekommt.
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Eben! Aus diesem Grund eher verwundert das das wieder auftaucht.
__________________
"...me(n)talklampfengezupfe und punkligemeditationgedudel, ..."
"...Wer zu viel fragt, wird bestraft ..."
» Mögen hätt' ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut. «
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07.11.2007, 23:35
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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aber der thread war nicht von mir.. hab auch nichts entsprechendes gefunden 
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08.11.2007, 13:33
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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ok jetzt hennich´s gfundä :-)
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10.11.2007, 16:09
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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Zitat:
Zitat von rami8585
Würde er da Recht bekommen und müsste dann AAA die Domain an BBB vergeben?
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Nein. BBB könnte AAA höchstens die Nutzung untersagen, ein Anspruch auf Herausgabe besteht meist nicht.
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10.11.2007, 20:59
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
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BBB könnte AAA höchstens die Nutzung untersagen, ein Anspruch auf Herausgabe besteht meist nicht.
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ist ja aber dann kein großer Unterschied: In diesem Fall kann AAA ja trotzdem die Domain nicht weiter nutzen und hat einen Verlust.
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13.11.2007, 12:53
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2006
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Zitat:
Zitat von rami8585
ist ja aber dann kein großer Unterschied: In diesem Fall kann AAA ja trotzdem die Domain nicht weiter nutzen und hat einen Verlust.
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Aber BBB zumindest auch nicht 
__________________
...Meine Meinung
1984
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14.11.2007, 00:24
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
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Aber BBB zumindest auch nicht
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doch klar. wenn A die Domain hat und B das schützen lässt kann der A untersagen die Domain zu nutzen. Damit muss A die Domain aufgeben.
Da B die rechte an diesem Namen hat kann er also die Domain selbst nutzen (da er ja allen anderen verbieten kann den Namen zu nutzen) - also haben wir doch den selben Salat...
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14.11.2007, 14:09
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#14
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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Zitat:
Zitat von rami8585
Damit muss A die Domain aufgeben.
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Nein. A kann die Domain freigeben, muss aber nicht.
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14.11.2007, 15:37
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
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Nein. A kann die Domain freigeben, muss aber nicht.
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gibt er sie nicht frei, dann kann er eine weiterleitung einrichten. wenn aber dann schon ne menge backlinks und google-einträge aufgebaut sind dann muss man quasi wieder bei null anfangen... 
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