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- Kann ich 30% der Kaufpreis-MWSt. als Vorsteuer geltend machen?
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ja, da umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen nichts mit dem ertragsteuerlichen gewillkürten Betriebsvermögen zu tun hat.
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- Kann ich den Kaufpreis in der AfA-Abschreibung auf 6 Jahre aufteilen, zu 100% oder nur den 30%-Anteil?
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ich kenn' nur die Regelung ganz (Privatanteil natürlich gegenrechnen) oder gar nicht ins Betriebsvermögen aufnehmen. Die Einkommensteuerrichtlinien schreiben nur, dass eine Zuordnung bei gewillkürtem BV in vollem Umfang möglich ist. Wie es anteilig aussieht wird nicht gesagt.
EDIT
Hab' mal in den NWBs gelesen: Überall wird nur geschrieben, dass eine anteilige Zuordnung bei beweglichen Wirtschaftsgütern zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen nicht möglich ist. Eine Erklärung dafür wird aber nicht gegeben. Muss man sich halt mit abfinden.

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- Angenommen man kauft den Wagen am 15.12. und hat bis zum 31.12. mit diesem Wagen 90% gewerbliche Fahrten (die für das Gesamtjahr nicht repräsentativ sind), hier würde man ja 90% der MWSt. als Vorsteuer geltend machen können.... oder geht das nicht so einfach und das Finanzamt schaut auch auf die Privat/Gewerbe-Anteile des vorherigen Fahrzeuges?
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grundsätzlich wird beim Vorsteuerabzug immer auf die voraussichtlichen Nutzungsverhältnisse geschaut. Also auf die Verwendungsabsicht. Die tatsächlichen Verhältnisse in den ersten 15 Tagen spielen da keine Rolle. Theoretisch müssten der PKW jedes Jahr neu dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden entsprechend der nachzuweisenden Nutzungsverhältnisse. Daher wird diese Methode in der Praxis auch nicht angewandt, da sie einfach zu aufwändig ist.
Die UStR sagen nur in
A 192 Abs. 21 Buchstabe c UStR etwas zu dem Fall.
Gruß
Sven