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Thema: PC-Komplettsysteme: Gewährleistung etc.?

  1. #1
    TP-Junior TheBrain macht alles soweit korrekt
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    PC-Komplettsysteme: Gewährleistung etc.?

    Hallo liebe TP Gemeinde,

    nach langer Zeit, 3 1/2 Jahren nach meinem ersten großen Projekt, welches in der Zwischenzeit bereits verkauft wurde (http://www.traum-projekt.com/forum/9...-genutzt.html), habe ich nun mit 20 meine Ausbildung zum Bankkaufmann angefangen, habe mir aber gleich zu Beginn noch die Erlaubnis geholt mich weiterhin selbstständig zu machen.

    Zum Einen betreibe ich in nächster Zeit ein neues Webprojekt zum Thema Automobile, wo ich hier auch später noch einen Programmierer suchen werde, zum Anderen aber würde ich gerne Hardware verkaufen, in geringem Maße mit exklusiven Produkten.

    Genauer gesagt:
    Ich kaufe Hardware ein, verbaue diese in eigenst entwickelte Gehäusevariationen für einen bestimmten Verwendungszweck (aber auch nach Kundenwünschen gefertigt), sehr spezialisiert, auch komplett vorinstalliert etc. und verkaufe davon ca. alle 2 Wochen ein Komplettsystem.

    Ich habe aber von soetwas noch keine Ahnung, das muss ich einfach sagen.
    Soweit ich weiß muss ich nun 2 Jahre Gewährleistung geben wobei die nur bis zu den ersten 6 Monaten wirklich ernsthaft in Anspruch genommen werden kann soweit ich weiß durch die Nachweispflicht.
    Ich habe nun aber ganz einfach keine Ahnung welche Gewährleisutngen ich geben muss, oder gibt es die Möglichkeit bei solchen individuellen Dingen eine Gewährleistung auch auszuschließen? Ich würde dafür natürlich eine garantie anbieten die dann etwas eingeschränkt wäre, aber ich möchte etwas Kontrolle über die Finanzen haben und nicht über 2 Jahre damit rechnen müssen dass ich ein Gerät komplett ersetzen muss.
    Wenn ich einen PC Handel gehe und mir aus ausgesuchten Teilen einen PC zusammenstelle lasse, bekomme ich da nicht auch einfach nur die ganz normale Garantie auf die Einzelteile (bzw. Gewährleistung...ja mir ist bekannt dass man sich da gerne mal vertut) oder muss, da man den Kunden ein neues Gesamtprodukt verkauft der Händler eine gesamte Gewährleistung übernehmen?
    Und wenn ich das System vorinstalliert anbiete ist für mich die Frage was ich da machen soll, es wird Windows und einiges an Software von Partnern installiert, doch ich möchte nicht gleich das Gerät zurück bekommen und es neu installieren müssen, nur weil ein Kunde Software-Settings verstellt hat und das Gerät die eigentliche Funktion unter diesen Einstellungen nicht mehr erfüllen kann.

    Ja ich denke das sind so meine ersten Bedenken derzeit.
    ich würde diese Produkte auch gerne auf Vorkasse anbieten, doch weiß nicht ob es rechtens wäre, es würde mir jedoch sehr helfen.

    Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.

  2. #2
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Kauf dir das BGB - kostest 5,50 und es steht alles drin, was Du wissen möchtest bzw. wissen musst ...

    Nagut, bin ja gar nicht so:
    Gewährleistung != Garantie
    Du hast zwei Jahre Gewährleistung für das Produkt, wobei Du Du im ersten halben Jahr in der Beweispflicht bist, dass das Produkt bei der Übergabe fehlerfrei war. Da das gemeinhin schwierig ist, ersetzen die meisten Händler das Produkt im ersten halben Jahr. Danach ist der Kunde in der Beweispflicht und Du hast im Normalfall noch die Garantie des Herstellers ...
    Geändert von LimaX (10.11.2007 um 02:42 Uhr)

  3. #3
    TP-Junior TheBrain macht alles soweit korrekt
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    Aber gibt es keine Möglichkeit es entweder so zu verkaufen, dass es unikate sind die in Kundenauftrag erstellt werden? OK damit könnte ich sicher die Rückgabe ausschließen, nur keine Gewährleistung oder?

    Hat jemand Erfahrungen wie einfach oder schwierig es ist als Händler dem hersteller einzelner Komponenten klar zu machen, dass das Produkt aus einem Komplettsystem defekt ist? Also ein Mainboard geht kaputt, es war nciht Fehler des Kunden, nur ich möchte auch ungern ein neues übernehmen, da der Hersteller scheinbar einen Fehler gemacht hat?

    Danke für die Antwort

  4. #4
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Du hast Recht. Man kann höchstens (auch für Unikate) das Rückgaberecht bei einem Fernabsatzvertrag ausschließen. Ein pauschales Rückgaberecht bei Ladengeschäften gibt es sowieso nicht. Aber selbst dann gilt die gesetzliche Gewährleistung. Diese läßt sich auch nicht einfach so aushebeln.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

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