Grundsätzlich gilt: Eine Individuelle Rechtsberatung ist hier aufgrund des Rechtsberatungsgesetz nicht erlaubt.
Aber ein paar Grundlegende Überlegungen:
1. Handelte es sich überhaupt um eine Firmenemail? Ein Privatverkauf macht einen nicht automatisch zu einem Gewerbetreibenden.
2. Wenn ja, ist diese Person überhaupt abmahnlegitimiert? Dies sind in aller Regel nur Mitbewerber..


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