moin auch
meines Wissens kannst du das nicht ausschließen, lediglich für "speziell angefertigte Ware" gibt es ein Ausschlussrecht (ein nach Kundenwunsch zusammengeschraubter PC z.B., oder Handtücher mit eingesticktem Namen ...)
angenommen ein kunde bestellt eine ware bei mir die wir nicht auf lager haben, sprich bestellen müssen. hat der kunde das recht vom kaufvertrag zurück zu treten falls ihm die ware nicht gefällt oder sonst was? ist es möglich dass ich das unterbinden kann indem ich zum beispiel schreibe: bestellware ist vom umtausch ausgeschlossen?
Mit freundlichen Grüßen
Daxter
moin auch
meines Wissens kannst du das nicht ausschließen, lediglich für "speziell angefertigte Ware" gibt es ein Ausschlussrecht (ein nach Kundenwunsch zusammengeschraubter PC z.B., oder Handtücher mit eingesticktem Namen ...)
Kommt darauf an, wie Du Deine Waren vertreibst.
Bei einem Onlineshop macht der Satz wenig Sinn![]()
Davon abgesehen, dass der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ein (fast) uneingeschränktes Rücktrittsrecht hat (abgesehen von siehe Thomas).
Im Ladengeschäft kann der Kunde nicht wegen "Nichtgefallen" zurück. Lediglich, wenn die Ware nicht dem vereinbarten Zustand entspricht und Du Dich weigerst den Mangel abzustellen.
Ausbildung HotelfachfrauÖko-Reinigungsmittel von Auro | Erregersysteme / Schutzsysteme | Handelsvermittlung Fernost
--
FPDI v1.2 released!
--
"Watch, learn and don't eat my cookie!"
Phoebe in Friends S05E14
Stichwort §312d BGB bei Fernabsatzgeschäften. Bei Ladengeschäften gibt es ein Rückgaberecht nur aus Kulanz und kann deswegen entsprechend eingeschränkt werden.
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
ja genau ist ein online shop! aber ist schon schade, da die lieferzeit von ware die wir nicht im lager haben schon um die 1-2 wochen dauern würde. da könnte der kunde dann sagen: "ach so lange hab ich keine lust zu warten, habs jetzt bei einem anderen shop gekauft. trotzdem vielen dank für die mühe". bringt mir leider nicht viel da ich auf den einkaufspreis und die transportkosten hängen bleibe und den mehraufwand bzw. die verschwendete zeit bekomme ich auch nicht bezahlt.
ist schon wirklich dumm, dass man als kunde soviele rechte hat![]()
![]()
Mit freundlichen Grüßen
Daxter
Wobei das mit den individuellen Anfertigungen so eine Sache ist. Es gibt ein Urteil, dass ein nach Kundenwunsch zusammengesteckter PC trotzdem zurück genommen werden muß, da es ja nur Standartkomponenten sind die man problemlos weiterverwenden könnte.
Tja, das ist dein Unternehmerrisiko. Der Kunde kann beim Online-Shop auch noch bis zu 2 Wochen nach Lieferung von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Entweder du legst dir entsprechende Lagerware zu, so hast du auch keine Probleme wegen Lieferzeiten oder du gehst das Risiko ein, oder du vertreibst halt solche Ware nicht.
Ich würd auch nicht 1-2 Wochen warten wollen. Du?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Schlimmer noch:
Nach § 355 Abs. 3 S. 3 BGB beginnt die Frist bei der Lieferung von Waren erst in dem Zeitpunkt, in dem der Käufer die Ware in der Hand hält. Er kann also auch noch nach der Auslieferung auf Kosten des Händlers die Sache zurückschicken...
Hello again!
Die Frist beginnt aber auch nur dann, wenn neben der Ware AUCH die AGB's dem Kunden bekannt sind, erhält der Kunde NUR die Ware und keine AGBs, kann er die Ware auch nach 3 Monaten noch zurückgeben, die Wiederrufsfrist hat nämlich noch nicht mal begonnen :-)
Auf Kosten des Verkäufers kann die Ware nur dann zurückgesandt werden, wenn der Artikel ansich einen Wert >40,€ hat ... irgendwo hab ich das mal so gelesen.
.
.
" ... da ist Vakuum drin ! " ... aha, sehr Interessant ... nimm doch besser farbiges Vakuum, dann siehste wenn's raus ist
.
.
Die zweiwöchige Frist ist im Gesetz hinterlegt und hat weniger mit dem Zugang der AGB zu tun. Was, wenn der Verkäufer gar keine hat?!
Ausbildung HotelfachfrauÖko-Reinigungsmittel von Auro | Erregersysteme / Schutzsysteme | Handelsvermittlung Fernost
--
FPDI v1.2 released!
--
"Watch, learn and don't eat my cookie!"
Phoebe in Friends S05E14
graf_dracula hat schon nicht ganz unrecht. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens (beim Warenversand) mit Erhalt der Ware und spätestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung (grob gesagt).
Beispiel: Wurde in der Bestätigungsmail deutlich auf die Widerrufsfrist hingewiesen, so beginnt diese mit dem Erhalt der Ware.
Unterläßt der Shopbetreiber diese Widdderufsbelehrung, dann beginnt die Frist nicht zu laufen und man kann auch noch später von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
Aber die Widerrufsbelehrung ist ungleich den AGB. Das war mein eigentlicher Punkt.![]()
Ausbildung HotelfachfrauÖko-Reinigungsmittel von Auro | Erregersysteme / Schutzsysteme | Handelsvermittlung Fernost
--
FPDI v1.2 released!
--
"Watch, learn and don't eat my cookie!"
Phoebe in Friends S05E14
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)