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Thema: rücknahme von bestellter ware

  1. #1
    TP-Junior Daxter macht alles soweit korrekt Avatar von Daxter
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    rücknahme von bestellter ware

    angenommen ein kunde bestellt eine ware bei mir die wir nicht auf lager haben, sprich bestellen müssen. hat der kunde das recht vom kaufvertrag zurück zu treten falls ihm die ware nicht gefällt oder sonst was? ist es möglich dass ich das unterbinden kann indem ich zum beispiel schreibe: bestellware ist vom umtausch ausgeschlossen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Daxter

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    moin auch

    meines Wissens kannst du das nicht ausschließen, lediglich für "speziell angefertigte Ware" gibt es ein Ausschlussrecht (ein nach Kundenwunsch zusammengeschraubter PC z.B., oder Handtücher mit eingesticktem Namen ...)

  3. #3
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Kommt darauf an, wie Du Deine Waren vertreibst.
    Bei einem Onlineshop macht der Satz wenig Sinn
    Davon abgesehen, dass der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ein (fast) uneingeschränktes Rücktrittsrecht hat (abgesehen von siehe Thomas).

    Im Ladengeschäft kann der Kunde nicht wegen "Nichtgefallen" zurück. Lediglich, wenn die Ware nicht dem vereinbarten Zustand entspricht und Du Dich weigerst den Mangel abzustellen.

  4. #4
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Stichwort §312d BGB bei Fernabsatzgeschäften. Bei Ladengeschäften gibt es ein Rückgaberecht nur aus Kulanz und kann deswegen entsprechend eingeschränkt werden.
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    -Dieter Nuhr

  5. #5
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von LimaX Beitrag anzeigen
    Kommt darauf an, wie Du Deine Waren vertreibst.
    stimmt

    ich war von online-Handel ausgegangen, weil:
    Zitat Zitat von Daxter Beitrag anzeigen
    ist es möglich dass ich das unterbinden kann indem ich zum beispiel schreibe: bestellware ist vom umtausch ausgeschlossen?
    im stationären Einzelhandel "schreibt" man seinen Kunden eher selten ...

  6. #6
    TP-Junior Daxter macht alles soweit korrekt Avatar von Daxter
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    ja genau ist ein online shop! aber ist schon schade, da die lieferzeit von ware die wir nicht im lager haben schon um die 1-2 wochen dauern würde. da könnte der kunde dann sagen: "ach so lange hab ich keine lust zu warten, habs jetzt bei einem anderen shop gekauft. trotzdem vielen dank für die mühe". bringt mir leider nicht viel da ich auf den einkaufspreis und die transportkosten hängen bleibe und den mehraufwand bzw. die verschwendete zeit bekomme ich auch nicht bezahlt.
    ist schon wirklich dumm, dass man als kunde soviele rechte hat
    Mit freundlichen Grüßen
    Daxter

  7. #7
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Wobei das mit den individuellen Anfertigungen so eine Sache ist. Es gibt ein Urteil, dass ein nach Kundenwunsch zusammengesteckter PC trotzdem zurück genommen werden muß, da es ja nur Standartkomponenten sind die man problemlos weiterverwenden könnte.

  8. #8
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Wobei das mit den individuellen Anfertigungen so eine Sache ist. Es gibt ein Urteil, dass ein nach Kundenwunsch zusammengesteckter PC trotzdem zurück genommen werden muß, da es ja nur Standartkomponenten sind die man problemlos weiterverwenden könnte.
    Genau das hatte ich auch noch im Kopf.. Konnte leider nur das Urteil nicht finden.
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    -Dieter Nuhr

  9. #9
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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  10. #10
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Daxter Beitrag anzeigen
    da könnte der kunde dann sagen: "ach so lange hab ich keine lust zu warten, habs jetzt bei einem anderen shop gekauft...."
    Tja, das ist dein Unternehmerrisiko. Der Kunde kann beim Online-Shop auch noch bis zu 2 Wochen nach Lieferung von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Entweder du legst dir entsprechende Lagerware zu, so hast du auch keine Probleme wegen Lieferzeiten oder du gehst das Risiko ein, oder du vertreibst halt solche Ware nicht.

    Ich würd auch nicht 1-2 Wochen warten wollen. Du?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Schlimmer noch:

    Nach § 355 Abs. 3 S. 3 BGB beginnt die Frist bei der Lieferung von Waren erst in dem Zeitpunkt, in dem der Käufer die Ware in der Hand hält. Er kann also auch noch nach der Auslieferung auf Kosten des Händlers die Sache zurückschicken...


    Hello again!


  12. #12
    TP-Member graf_dracula ist auf einem guten Weg Avatar von graf_dracula
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    Die Frist beginnt aber auch nur dann, wenn neben der Ware AUCH die AGB's dem Kunden bekannt sind, erhält der Kunde NUR die Ware und keine AGBs, kann er die Ware auch nach 3 Monaten noch zurückgeben, die Wiederrufsfrist hat nämlich noch nicht mal begonnen :-)

    Auf Kosten des Verkäufers kann die Ware nur dann zurückgesandt werden, wenn der Artikel ansich einen Wert >40,€ hat ... irgendwo hab ich das mal so gelesen.
    .
    .

    " ... da ist Vakuum drin ! " ... aha, sehr Interessant ... nimm doch besser farbiges Vakuum, dann siehste wenn's raus ist
    .
    .

  13. #13
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Die zweiwöchige Frist ist im Gesetz hinterlegt und hat weniger mit dem Zugang der AGB zu tun. Was, wenn der Verkäufer gar keine hat?!

  14. #14
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    graf_dracula hat schon nicht ganz unrecht. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens (beim Warenversand) mit Erhalt der Ware und spätestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung (grob gesagt).

    Beispiel: Wurde in der Bestätigungsmail deutlich auf die Widerrufsfrist hingewiesen, so beginnt diese mit dem Erhalt der Ware.
    Unterläßt der Shopbetreiber diese Widdderufsbelehrung, dann beginnt die Frist nicht zu laufen und man kann auch noch später von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
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    -Dieter Nuhr

  15. #15
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Aber die Widerrufsbelehrung ist ungleich den AGB. Das war mein eigentlicher Punkt.

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