Es wird beabsichtigt Gewinn zu machen, ergo muss ein Gewerbe her.
Wie, was für eines? Einen normalen Gewerbeschein mit der Tätigkeit zu handeln.
Dazu muss nun nicht wirklich eine besondere Gesellschaftsform gewählt werden.
Ob Du nun die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder nicht hängt wohl von dem geplanten Umfang ab. So wie es sich anhört solltest Du die Regelung jedoch in Anspruch nehmen können.
Straßenverkauf ... kann ich nichts zu sagen.


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
