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Alt 23.11.2007, 10:16   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2007
Sternchen3 macht alles soweit korrekt

Aussage von Behörden


Sind Behörden dazu berechtigt anderen Personen oder Unternehmen Auskunft über Person und Gewerbe eines anderen Unternehmen zu erteilen. Oder fällt das unter den Datenschutz?
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Alt 23.11.2007, 11:02   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
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dreimal darfst du raten
Natürlich fällt das unter Datenschutz.
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 11:17   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2007
Sternchen3 macht alles soweit korrekt
Ich meinte nur, weil derjenige der das machen möchte, sich so sicher war, dass er da Nachforschungen anstellen kann.

Es gibt auch keinen Weg hintenrum oder?
Sternchen3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 11:55   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Sternchen3 Beitrag anzeigen
Ich meinte nur, weil derjenige der das machen möchte, sich so sicher war, dass er da Nachforschungen anstellen kann.

Es gibt auch keinen Weg hintenrum oder?
Es gibt immer Wege hintenrum und Leute, die sich nicht an Gesetze oder Vorschriften halten - wir leben doch nicht im Märchenland. Aber im Zweifel wird das überhaupt nicht nötig sein!

Es gibt nämlich durchaus Auskünfte, die Behörden anderen erteilen dürfen oder auf Anfrage sogar _müssen_.

Auskünfte aus der Gewerbemeldedatei sind bspw. ein ganz normaler Vorgang:

http://www.stadt-koeln.de/bol/gewerb...270/index.html

copy
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