dreimal darfst du raten![]()
Natürlich fällt das unter Datenschutz.
Sind Behörden dazu berechtigt anderen Personen oder Unternehmen Auskunft über Person und Gewerbe eines anderen Unternehmen zu erteilen. Oder fällt das unter den Datenschutz?
dreimal darfst du raten![]()
Natürlich fällt das unter Datenschutz.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Ich meinte nur, weil derjenige der das machen möchte, sich so sicher war, dass er da Nachforschungen anstellen kann.
Es gibt auch keinen Weg hintenrum oder?
Es gibt immer Wege hintenrum und Leute, die sich nicht an Gesetze oder Vorschriften halten - wir leben doch nicht im Märchenland. Aber im Zweifel wird das überhaupt nicht nötig sein!
Es gibt nämlich durchaus Auskünfte, die Behörden anderen erteilen dürfen oder auf Anfrage sogar _müssen_.
Auskünfte aus der Gewerbemeldedatei sind bspw. ein ganz normaler Vorgang:
http://www.stadt-koeln.de/bol/gewerb...270/index.html
copy
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)