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Thema: Aussage von Behörden

  1. #1
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Aussage von Behörden

    Sind Behörden dazu berechtigt anderen Personen oder Unternehmen Auskunft über Person und Gewerbe eines anderen Unternehmen zu erteilen. Oder fällt das unter den Datenschutz?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    dreimal darfst du raten
    Natürlich fällt das unter Datenschutz.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Ich meinte nur, weil derjenige der das machen möchte, sich so sicher war, dass er da Nachforschungen anstellen kann.

    Es gibt auch keinen Weg hintenrum oder?

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Sternchen3 Beitrag anzeigen
    Ich meinte nur, weil derjenige der das machen möchte, sich so sicher war, dass er da Nachforschungen anstellen kann.

    Es gibt auch keinen Weg hintenrum oder?
    Es gibt immer Wege hintenrum und Leute, die sich nicht an Gesetze oder Vorschriften halten - wir leben doch nicht im Märchenland. Aber im Zweifel wird das überhaupt nicht nötig sein!

    Es gibt nämlich durchaus Auskünfte, die Behörden anderen erteilen dürfen oder auf Anfrage sogar _müssen_.

    Auskünfte aus der Gewerbemeldedatei sind bspw. ein ganz normaler Vorgang:

    http://www.stadt-koeln.de/bol/gewerb...270/index.html

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