Das Fahrzeug war ein "gewerblicher Gegenstand" - hätte somit garnicht "privat" verkauft werden dürfen.
Ist der Gewerbetreibende umsatzsteuerpflichtig muss er diese auch ausweisen.
Also "Privatentnahme" (Einnahme mit Umsatzsteuer buchen) des Fahrzeuges tätigen dann darf es auch privat verkauft werden.


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