Suche benutzen!
Ein Arbeitszimmer muss ein angetrennter Raum sein.
Hallo,
ich bin Selbständig (ohne sonstige Nebentätigkeiten) und habe ein Durchgangszimmer als Arbeitszimmer, d.h. dieses Zimmer liegt wie folgt:
Küche/Wohnzimmer
I
Arbeitszimmer
I
Bad/Schlafzimmer/Ankleidezimmer/Kinderzimmer
Kann ich trotzdem die volle qm Fläche des Arbeitszimmers geltend machen oder muss ich die qm des "Durchgangsbereiches" abziehen?
Ich weiß das normalerweise das Finanzamt bei Durchgangszimmern komplett die Absetzbarkeit verweigert, aber ich kann das Business schließlich nicht in der Luft ausführen und bauliche Veränderungen sind auch nicht möglich.
Suche benutzen!
Ein Arbeitszimmer muss ein angetrennter Raum sein.
Dann versuche, ihm das zu erklären.
Zu erwartende Aussage: Wenn sie die Räume Ihrer Tätigkeit absetzen wollen, bauen sie an oder mieten sie entsprechendes.
wenn ich mich nicht recht erinnere gab es aber mal ein Urteil (mal schauen ob ich es finde), dass auch ein Durchgangszimmer als Arbeitszimmer anerkannte. Entscheidend ist die Abgrenzung zur Privatsphäre.Zitat von NWB Nr. 14 vom 31.03.2003: Häusliches Arbeitszimmer von StB Jürgen Hegemann und StB Torsten Querbach, Mannheim
EDITHier das Urteil
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1988/XX881000.HTM
Es sind wie gesagt Einzelfallentscheidungen
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)