|
Durchgangszimmer als Arbeitszimmer
Hallo,
ich bin Selbständig (ohne sonstige Nebentätigkeiten) und habe ein Durchgangszimmer als Arbeitszimmer, d.h. dieses Zimmer liegt wie folgt:
Küche/Wohnzimmer
I
Arbeitszimmer
I
Bad/Schlafzimmer/Ankleidezimmer/Kinderzimmer
Kann ich trotzdem die volle qm Fläche des Arbeitszimmers geltend machen oder muss ich die qm des "Durchgangsbereiches" abziehen?
Ich weiß das normalerweise das Finanzamt bei Durchgangszimmern komplett die Absetzbarkeit verweigert, aber ich kann das Business schließlich nicht in der Luft ausführen und bauliche Veränderungen sind auch nicht möglich.
|