insofern scheidet eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG aus.1.) sind Kosten für die private Wohnungsrenovierung als Sonderausgaben in der ESt.-Erklärung deklarierbar? Es sind keine Handwerkerrechnungen sondern Baumaterialen die in Eigenarbeit zur Renovierung benutzt wurden.
wenn ein Arbeitszimmer vorliegt sind die Ausgaben i.H.v. 7 % abzugsfähig. Entscheidend ist wer die Kosten getragen hat. Dem Finanzamt kann man also für den Betriebsausgabenabzug auch Rechnungen vorlegen, die auf den Namen der Frau lauten. Entscheidend ist, dass die Ausgaben von dir bezahlt worden sind und dies auch nachweisbar ist.2.) Die Gesamtkosten derjenigen Baumaterialen die auch im Arbeitszimmer verwendet wurden sind zu 7% in der EÜR als Ausgabe buchbar, jedoch nur wenn diese von meinem Konto erfolgt sind. Wenn diese Zahlungen vom Konto meiner Frau erfolgt sind (und damit ihr Name in der Rechnungsanschrift steht) habe ich Pech gehabt, richtig?
richtig3.) Baumaterialen wie Badfliesen die nichts mit dem Arbeitszimmer zu tun haben sind nicht zu 7% in der EÜR als Ausgabe buchbar, richtig?
Gruß
Sven


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