solche Klauseln halten vor keinem Arbeitsgericht stand. Der Arbeitgeber würde zu einer Ausgleichszahlung (sogenannte Karenzzahlung) verpflichtet werden, die nicht selten ein halbes Jahresgehalt beträgt.
Außerdem kann es dazu kommen, dass sich die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld vom Ex-Arbeitgeber holt zumal dieser es dir verbietet einen Beruf auszuüben.
Solche Klauseln gehen für den Arbeitgeber immer nach hinten los.
Gruß
Sven


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