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Alt 25.11.2007, 14:38   #1
TP-Junior
 
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TimRei macht alles soweit korrekt

Klausel in Arbeitsvertrag rechtswidrig?


Hallo,

ein Bekannter fragte mich letztens, ob die Klausel, dass man bei Kündigung aus dem Angestelltenverhältnis in den nächsten 2 Jahren in keinem Bereicht arbeiten darf, der mit dem vorherigen Arbeitsverhältnis zu tun hat (also z.b. ein Tischler, der kündigt, darf die nächsten 2 Jahre nicht in einer Tischlerei arbeiten).

Ist sowas legal, oder ist so eine Klausel rechtswiedrig und kann nicht verfolgt werden, wenn man es doch macht? Auf der Schnelle konnte ich im Zivilrecht nix finden, bin allerdings auch kein Profi.

Vielen Dank für jeden Tip!
TimRei ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.11.2007, 14:57   #2
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
solche Klauseln halten vor keinem Arbeitsgericht stand. Der Arbeitgeber würde zu einer Ausgleichszahlung (sogenannte Karenzzahlung) verpflichtet werden, die nicht selten ein halbes Jahresgehalt beträgt.

Außerdem kann es dazu kommen, dass sich die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld vom Ex-Arbeitgeber holt zumal dieser es dir verbietet einen Beruf auszuüben.

Solche Klauseln gehen für den Arbeitgeber immer nach hinten los.

Gruß
Sven
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Geändert von Sven (25.11.2007 um 15:02 Uhr).
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Alt 25.11.2007, 15:36   #3
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copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von TimRei Beitrag anzeigen
Hallo,

ein Bekannter fragte mich letztens, ob die Klausel, dass man bei Kündigung aus dem Angestelltenverhältnis in den nächsten 2 Jahren in keinem Bereicht arbeiten darf, der mit dem vorherigen Arbeitsverhältnis zu tun hat (also z.b. ein Tischler, der kündigt, darf die nächsten 2 Jahre nicht in einer Tischlerei arbeiten).

Ist sowas legal,
Solche Konkurrenzverbote sind in bestimmten Bereichen durchaus üblich - allerdings nur mit entsprechenden Ausgleichszahlungen des alten Arbeitgebers.

Also frag' Deinen Bekannten lieber nochmal, was der alte AG dafür bietet.

copy
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Alt 25.11.2007, 16:00   #4
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die Ausgleichszahlung ist dann aber im Vertrag bereits erwähnt und fester Bestandteil. Ist dies nicht der Fall ist die Klausel nichtig.
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Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2007, 17:35   #5
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Solche Klauseln sind durchaus legal. Vgl. dazu §74 und §75 des Handelsgesetzbuches. Der Arbeitgeber muß dann eine entsprechende Ausgleichszahlung leisten, wobei ein ggf in einem anderen Bereich erworbenes Gehalt entsprechend verrechnet wird.

Hatte als ich vor einem Jahr am Ende des Studiums auf Jobsuche war auch einen Vertrag mit einer solchen Klausel vorgelegt bekommen den ich u. a. auch deswegen nicht unterschrieben hatte, kam mir für einen Berufsanfänger dann doch etwas arg vor. Als Manager ist sowas üblich und auch verständlich.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2007, 17:19   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2007
roofonfire macht alles soweit korrekt
Hi,

So wie die Ausgangsfrage formuliert war ist es genau so, wie 1xbollex es gesagt hat: Definitiv nichtig, weil völlig unzumutbarer Eingriff in die Berufsausübung des ausgeschiedenen Arbeitnehmers. Eine angemessene, die Nichtigkeit ausschließende Karenzentschädigung wird es in dem Fall schon deshalb nicht geben, weil der alte Arbeitgeber ganz bestimmt nicht gekündigt hat, um dem nicht arbeitendem Ex-Arbeitnehmer dennoch den vollen Lohn für sein Nichtstun zu zahlen. Der Ex-AN bekommt also gerade keine Entschädigung, welche das Verbot kompensiert. Wahrscheinlich hat der Arbeitgeber hier im totalen Blindflug irgend ein Formular abgeschrieben, dass er hübsch fand.

Grüße
roofonfire ist offline   Mit Zitat antworten
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