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Thema: Firmengründung mit Tücken

  1. #1
    TP-Newbie Müller77 macht alles soweit korrekt
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    Firmengründung mit Tücken

    Hallo Miteinander

    Komme aus der Schweiz und wollte eine Fitness-Homepage eröffnen, wo ich Nahrungsergänzungsmittel per Internet verkaufe.
    Habe nun folgendes Problem, dass bestimmte Nährstoffe, die in Deutschland frei verkäuflich sind, nicht in der Schweiz zugelassen sind und somit "eigentlich" nicht verkauft werden dürfen.

    Dabei will ich betonen das es nicht um illegal Substanzen oder so geht, sondern eher um eine Markt verdrängungsmethode durch ein paar Grosse Anbieter.

    Suche deswegen eine Lösung für mein Problem.
    z.B Gründung einer Ltd in England?

    Hauptverkaufsstandort wäre die Schweiz. Waren würde ich im EU-Raum einkaufen.

    Danke im Voraus für euer Feedback
    Gruss und schönen Tag

    F. Müller

  2. #2
    TP-Supporter ansatz bringt sich richtig ein
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    ltd kostet Geld (Anmeldung, Bilanz etc.), suche dir doch ein Partner in Deutschland mit dem du das Geschäft aufziehst. (GbR oder so) Der Deutsche meldet das Gewerbe an und du kümmerst dich um den Vertrieb und die Betreuung vor Ort z.B.: mit Büro in der Schweiz, lässt sich sicher werblich herausstellen und vermarkten.

  3. #3
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Erst mal einen in D finden, der die rechtlichen Risiken auf sich nimmt. Regressforderungen ins Ausland durchzuseten ist im Zweifelsfall alles andere als einfach, von daher würde ich mich nie auf sowas einlassen, noch nicht mal wenn ich die Person seit vielen Jahren kennen würde.

  4. #4
    TP-Newbie Müller77 macht alles soweit korrekt
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    Habe von einen Treuhandgesellschaft folgende Lösungsmöglichkeit bekommen. Was meint ihr?

    Ihr Problem ist jur. nicht einfach zu lösen. Natürlich können Sie eine
    Auslandsgesellschaft gründen, mithin können die Schweizer Kunden dort
    bestellen. Allerdings könnte die Schweiz die Auslandsfirma dann auf
    Unterlassung verklagen. Es kommt also nur eine Auslandsfirma in Frage, wo
    derartige Klagen nicht durchgreifen. Dieses wären zB BVI, Belize oder
    Panama. Da es sich dabei aber um Offshore-Gesellschaften handelt.
    Ist das Risiko hoch,dass Deutschland den Gestaltungsmissbrauch unterstellt.
    Es müsste also eine EU-Gesellschaft (UK Ltd oder Zypern) zwischengeschaltet
    werden. Wenn man alles richtig macht, liegen wir aber bei den Gebühren um
    die 10.000,00 Euro

    Gruss
    F. Müller

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