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03.12.2007, 16:26
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#16
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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ja klar. hinterher ist man immer schlauer ;-)
aber gerade wenn man nicht so die finanziellen mittel hat versucht man zu sparen wo man kann.
habe daher auf agb verzichtet und dieses muster für die widerrufsbelehrung verwendet.
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meine shift-tasten sind defekt ! !
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03.12.2007, 19:13
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#17
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TP-Moderator
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
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Sie dürfen die Anlagen zum BGB auch nicht falsch verstehen. Wenn die Anlage sagt "Dingens in XY kann in Textform (z.B. Email oder Fax) vorliegen", dann sind das nur exemplarische Beispiele für die Textform. Der Satz ist aber nicht automatisch eine übernahmefähige Formulierung für irgendwelche AGB.
Wenn ich dem Kunden zusichere, daß er per Fax eine Willenserklärung abgeben kann (und das ist die Quintessenz des Satzes), dann muss man ihm diese Möglichkeit auch anbieten. Ansonsten schreibt man nur "Sie können in Schriftform diese und jene Willenserklärung abgeben (hier folgen dann die schriftlichen Kontaktmöglichkeiten, die im konkreten Fall überhaupt möglich sind)".
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Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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03.12.2007, 21:47
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#18
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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jaaaaaa.
ist mir ja klar. ist ja richtig. habe ich ja dann auch so gemacht.
nur leider ist mir bei einer auktion die faxnummer verschwunden bzw. hab wohl vergessen sie nachzutragen.
und diese rechtschaffenden leute haben das natürlich gefunden und weil es für jemanden der ganz andere ware verkauft als ich ein enormer wettbewerbsnachteil ist wurde ich abgemahnt.......
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meine shift-tasten sind defekt ! !
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04.12.2007, 16:25
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#19
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Balkan Nord-West
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also ich glaube nicht, dass man in den AGB eine Faxnummer angeben muß, wenn sie sonstwo ersichtlich ist, ist ja nur eine Aufzählung der Möglichkeiten (per Brief, Fax oder Email).
Ich war selber an die 15 Jahre als Rechtsanwalt tätig und da wird viel Bauernfängerei versucht.^^
Ich würd also abwarten was geschieht, ob der wirklich klagt, da gibts dann viele Möglichkeiten der Einrede, zB Frage der aktiven Klagslegitimation fällt mir spontan ein.
Gruß
Martin
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der BalkanTuna
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04.02.2008, 20:21
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#20
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
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Hallo,
Auch ich habe wegen der Widerrufsbelehrung eine Abmahnung mit Zahlungsaufforderung bekommen.
Bei Atrada habe ich Armbanduhren zum Verkauf eingestellt und ein Widerrufsrecht von 14 Tage angegeben.
Was kann ich gegen die Zahlungsaufforderung tun?
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04.02.2008, 21:35
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#21
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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das mit den 14 tagen ist ja nun ein uralter schuh.
wer das noch immer nicht mitbekommen hat.......
was sollst du denn bezahlen? die anwaltskosten des gegners?
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13.02.2008, 15:50
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#22
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Hätte man jetzt also nur geschrieben "z.B. Brief, Email", dann könnte man die Faxnummer weglassen?
Muss der Anwalt nicht immer einen Auftraggeber, also einen Mitbewerber haben?
Mein Anwalt hat mir mal erzählt, dass es auf dem Gebiet keine Rechtssicherheit gibt. Würde also heißen, dass man bei dem netten Mitbewerber auch was finden könnte.....
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13.02.2008, 15:55
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#23
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Zitat:
Zitat von martin_82
hi leute,
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
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Mal aus eigenem Interesse.....Muss in den Widerrufsfolgen eigentlich zwingend der Satz mit dem Wertersatz oder kann man den auch weglassen?
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13.02.2008, 16:08
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#24
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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Zitat:
Zitat von daytrader
Hätte man jetzt also nur geschrieben "z.B. Brief, Email", dann könnte man die Faxnummer weglassen?
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Ja.
Zitat:
Zitat von daytrader
Muss der Anwalt nicht immer einen Auftraggeber, also einen Mitbewerber haben?
Mein Anwalt hat mir mal erzählt, dass es auf dem Gebiet keine Rechtssicherheit gibt. Würde also heißen, dass man bei dem netten Mitbewerber auch was finden könnte.....
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ja es muß ein mitbewerber als "geschädigter" sein der den anwalt beauftragt.
aber in der praxis ist es meist anders 
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13.02.2008, 16:35
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#25
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Ist die Abmahnung also ungültig, wenn der Anwalt kein Auftraggeber hat?
Muss der Anwalt diesen auf Anfrage nennen?
Wie ist das bei den Wettbewerbszentralen? Haben die eine sonderstellung? Da habe ich mal eine Abmahnung bekommen. Dort bekommt man keine Namen raus....
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13.02.2008, 16:41
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#26
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ja, die "Wettbewerbs"-Zentralen sind davon ausgenommen, die sind ja mit der Überwachung "beauftragt".
Und einem Schreiben vom Anwalt muss entsprechendes beiliegen von wem er beauftragt ist.
Und imho... wenn nichts von Wertersatz da steht kann man im Falle des Falles auch keinen einfordern.
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13.02.2008, 16:47
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#27
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Zitat:
Zitat von dorintia
Und imho... wenn nichts von Wertersatz da steht kann man im Falle des Falles auch keinen einfordern.
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Das wäre für mich ok, so wertvolle Sachen habe ich eh nicht. Kunden die es übertreiben, werden bei mir irgendwann gesperrt.
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16.02.2008, 16:40
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#28
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Sachsen-Anhalt
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Mich hat es heute erwischt.....Abmahnung
Ich bin bei Ebay als privater Verkäufer angemeldet (habe einen Shop). Nun will die Firma SnappySales (?) mich abmahnen. Verkaufe bei Ebay Kidersachen, Haushaltsartikel, Kosmetik u.ä. - teils als Auktionen, teils als Sofort-Kauf. Als Grund wird angegeben, das sie wohl seit Wochen meine Angebote beobachtet haben und dabei angeblich feststellten, das sie gewerblich sind (?). Bei meinen weinigen Verkäufen kann ja das nun nicht sein. Da sie mit mir "angeblich im Wettbewerb stehen" (?) steht der Firma lt. ihrer Aussage ein Unterlassungsanspruch zu. (Verstehe aber nicht warum, denn ich habe mich im Internet umgesehen und 1. die Firma bei Ebay gefunden (verkaufte das letzte Mal im Jahr 2005) und dann haben sie noch einen Internethandel, aber dort verkaufen sie auch keinen ähnlichen Artikel, wie ich sie bei Ebay eingestellt habe. Wieso soll ich der Firma denn geschädigt haben, bzw. mit ihr im Wettbewerb stehen? Nun soll ich auch noch bis Anfang März insgesamt 844 Euro überweisen???????????????
Es wäre echt super, wenn ihr mir nützliche Ratschläge, bzw. Tips geben könntet. Bin für alles jetzt schon dankbar.
LG Anke
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16.02.2008, 16:43
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#29
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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16.02.2008, 16:46
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#30
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Sachsen-Anhalt
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Verkaufe dort doch meistens private, gebrauchte Artikel, so ist der Shop günstiger, als wenn man die Artikel mit der hohen Startgebühr normal reinsetzt. Wieso soll das falsch sein?
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