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16.02.2008, 16:55
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#31
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Weil ein Shop eben auf einen gewerblichen Handel hindeutet und in mehreren Gerichtsurteilen als Indiz für einen gewerblichen Handel gewertet wurde.
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16.02.2008, 17:23
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#32
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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wenn es wirklich nur gelegentlich private und gebrauchte artikel sind würde ich auf keinen fall bezahlen.
sondern einspruch einlegen.
am besten mit anwalt aber der will dann auch diese summe von dir haben.
sagst du uns deine ebay-namen?
__________________
meine shift-tasten sind defekt ! !
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16.02.2008, 17:27
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#33
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Um wie viele Verkäufe / Monat geht es denn ganz konkret, mal für die letzten 12 Monate aufgestellt?
Das mit dem Einspruch einlegen ist so eine Sache, wenn man Glück hat lassen sie es dann wirklich, wenn man Pech hat ziehen sie es vor Gericht durch, und wenn man da dann noch Pech hat wird es so richtig teuer. Anwaltskosten entstehen so oder so, und das ist dann auch so ein Fall in dem die private Rechtsschutz nicht unbedingt zahlt.
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17.02.2008, 19:35
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#34
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Sachsen-Anhalt
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Hallo.
So im Durschnitt ca. 10-15 Artikel, wenn überhaupt. LG Anke
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17.02.2008, 19:56
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#35
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Im Schnitt 10-15 im Monat geht vor Gericht in Verbindung mit einem Shop mit nicht all zu geringer Wahrscheinlichkeit als gewerblicher Handel durch.
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17.02.2008, 19:58
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#36
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Kann mich im übrigen dem Rat, einen Anwalt zu suchen, der auf die Thematik spazialisiert ist, nur anschließen. Geld wird dich die Sache wohl auf jeden Fall kosten.
Ansonsten sollte man NIEMALS einen Shop eröffnen, wenn man nur ein paar private Verkäufe machen will. Das zieht nur Abmahner an, und oftmals dann sogar berechtigt.
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26.02.2008, 11:34
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#37
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
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@ Rotfuechschen
Auf gar keinen Fall unterschreiben oder zahlen!
Die Abmahnung kommt von SnappySales direkt, nicht über einen Anwalt, stimmts? Schau mal hier nach:
http://community.ebay.de/forum/ebay/...96357&start=80
Der ist schon dafür bekannt. Der wurde selbst erst abgemahnt und dachte sich dann wohl, was andere können, das kann er auch.
Grüße
Tristania3
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30.07.2008, 14:19
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#38
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Frankenberg
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mir ist das gleich passiert, aber mit einem anderen Verkäufer
Hallo, ich hab ebenfalls gestern von einem EBAYER eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten. Er gibt mir den Hinweis, dass ich, sollte ich die - zwar bei mir nur 86,20 € nicht zahle und entsprechende Unterlassungs und Verpflichtungserkläung nicht unterzeichne mit einer Strafe von 5100 € rechnen kann. Auch ich bin Privater Verkäufer und verkaufe vorrangig gebrauchte Kleidung, ab und zu mal Bücher usw. eben alles was im Haushalt übrig ist.
Wie ist denn dein Fall ausgegangen.
Info wäre nett.
Lieben Gruß
Ute
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30.07.2008, 14:34
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#39
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Marl
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Und wofür wurdest du abgemahnt?
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30.07.2008, 14:38
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#40
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Frankenberg
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ich verkaufe als privater Verkäufer regelmäßig kaufe aber auch regelmäßig. Ich verkaufe allerdings nicht die Dinge die ich einkaufe sondern wir tauschen oft aus bzw. meine Tochter sortiert permanent aus. Hatte in 12 Monaten 284 Käufe und 242 Verkäufe.
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30.07.2008, 14:39
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#41
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Marl
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Und wofür wurdest du abgemahnt?
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30.07.2008, 14:42
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#42
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Frankenberg
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"Abmahnung meiner Verkaufstätigkeit bei EBAY als privater Verkäufer !"
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30.07.2008, 14:44
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#43
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TP-Moderator
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Kaiserslautern
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Zitat:
Zitat von utsche
Hatte in 12 Monaten 284 Käufe und 242 Verkäufe.
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Da würde ich persönlich auch eher an gewerblich und weniger an "hin und wieder als Privatverkäufer" denken.
__________________
#.Viele Grüße, Andreas
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
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30.07.2008, 19:49
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#44
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TP-Moderator
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
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Bei fast einem Verkauf pro Tag (zieht man Wochenenden und Feiertage ab), würde ich auch ein gewerbliches Handeln annehmen. Auch wenn man sich selber vielleicht nicht so sieht..
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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30.07.2008, 20:31
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#45
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Frankenberg
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was ist privat ? was gewerblich, welchen Maßstab gibts hier
Guten Abend zusammen,
ist ja prickelnd.
Vorab nochmal ich hab in dem letzten 12 Monaten
284 Käufe und 242 Verkäufe getätigt. Ich habe in ganz seltenen
Fällen einen Kauf wieder verkauft!!!
Da gibt es ein Verkaufsportal im Internet welches privaten Verkäufern den Weg zum Flohmarkt erspart. Nun kauft man permanent (Ich mach es jedenfalls) da man ja auch kein Problem mit gebrauchten Kleidungsstücken
o.ä. hat, verkauft "gebrauchte" wieder und dies auch mit hohen Gebühren,wohlmerkt!! Von Gewinnen bei 1€ für 1 Shirt ./. Kosten kann man nun wirklich nicht sprechen. Bei realistischen Verkaufspreisen von 400 € für ein Vorzelt welches mal fast 1000 gekostet hat wohl auch nicht. Dies hab ich z.B. im Maioder Juni verkauft, da wir uns ein "neues" ersteigerten.
Bei den Dingen die ich verkaufe handelt sich hierbei NICHT um die vorher gekaufte Ware. Ausser man kauft was und es passt oder gefällt nicth, aber auch dies ist üblich bei EBAY . Man sortiert ein und man sortiert aus. Wenn es nicht auch nebenbei noch Spaß machen würde und die Kids einen Obolus für aussortierte MC, Spielzeug usw. erhalten würden, könnte mans vergessen. Ich verkaufe sehr oft Teile für 1 € - 5,00€ Hauptsache ich habs hier nicht
auf Halde.Würde ich ja alle Artikel die ich kaufe wieder - und dann evtl. mit Gewinn vrkaufen-OK dann wäre ich gwerblich, Tue ich aber definitiv NICHT
ich geh meiner ganz normalen Arbeit nach und hab garkeine Lust, mir noch ein Gewerbe anhängen zu lassen.!!!!! Leute, so macht dies alles keinen Spaß mehr.Und keiner kann einem konkrete Auskünfte erteilen Ich denke, ich werde nach fast 10 Jahren EBAY Tschüss sagen. Nur wollte ich die Sache mit dieser Abmahnung noch geklärt wissen. Dieser Verkäufer schickt mir gestern die Abmahnung - Allerdings ohne Recxhtsbeistand -mit einer Zahlungsaufforderung bis 3.8.08 - Abmahnung wegen Widerspruchsrecht. Ich werde diesem erstmal nicht nachkommen und hier weiter recherchieren, da ich übers goggeln gelesen habe, Rechtschutz übernimmt in diesen Fällen keine Kosten.
Trotzdem all Euch da draussen, falls Ihr Infos für mich habt - Danke, gerne !!! ich werde nach Abschluss dieser Geschichte berichten.
Lieben Gruß
Ute
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