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Alt 30.07.2008, 20:37   #46
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utsche macht alles soweit korrekt
acja, wollt ich noch aufführen. Wie ists denn mit den Leuten die wöchentlich hren Privatkram auf Flohmärkten anbieten???
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Alt 30.07.2008, 20:44   #47
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http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer.htm

Gruß
Sven
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Alt 30.07.2008, 20:57   #48
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Wenn ich das richtig lese, dann hat der Abmahner dir Eine Abmahnung mit Kostennote geschickt, ohne einen Anwalt einzuschalten?
Dann würde ich mal schnell zum Anwalt gehen und diesem einen Brief über Rechtsmißbräuchliche Gebühren schicken lassen...
Abmahnkosten dürfen nur von Rechtsanwälten erhoben werden.
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-Dieter Nuhr
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Alt 30.07.2008, 21:15   #49
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Zitat:
Abmahnkosten dürfen nur von Rechtsanwälten erhoben werden.
wäre mir neu
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Alt 30.07.2008, 21:44   #50
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War wohl etwas verkürzt dargestellt.
Also Grundsätzlich müssen schon die durch die Abmahnung und ersetzungsfähigen Kosten erstattet werden, so zum Beispiel die Anwaltskosten (so man sich denn einen Anwalt genommen werden) die dann in der Regel direkt an den Abgemahnten weiter gereicht werden.
Mahnt man aber selber ab, so entfallen die, durch den Anwalt entstandenen Gebühren, welche sich durch die Gebührenverordnung am Streitwert orientieren. Es können also nur die real entstandenen Kosten (also z.B. für briefpapier und Porto) entstandenen Kosten entstanden.

Selbst Anwälte, die in eigener Sache tätig sind, dürfen diese Gebühr nicht erheben (siehe BGH- Urteil)

Zudem sollte man schauen, ob der Abmahnende überhaupt Abmahnberechtigt ist, sprich in direktem Wettbewerb mit dem Abgemahnten steht.
Es reicht nicht aus, gewerblich tätig sein, um andere Gewerbetreibende Abmahnen zu können, man muss dazu auch im gleichen Marktsektor tätig sein (siehe dazu §8 UWG Absatz 3 Nummer 1)

Ich würde mich, sollte der Anschein vorhanden sein, daß die Abmahnung rechtsmißbräuclich ist, schleunigst zum Anwalt gehen und ggf. eine negative Feststellungsklage einreichen, sollte sich der Abmahner durch Darstellung der Rechtslage nicht einsichtig zeigen..
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-Dieter Nuhr
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Alt 30.07.2008, 22:53   #51
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copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von utsche Beitrag anzeigen
Ich denke, ich werde nach fast 10 Jahren EBAY Tschüss sagen.
Das steht Dir ja frei, wobei Ebay da absolut nichts 'für kann ... Um die Frage aus Deinem Titel noch zu beantworten.

http://www.recht-freundlich.de/downl...es_Handeln.PDF

Zitat:
-mit einer Zahlungsaufforderung bis 3.8.08 - Abmahnung wegen Widerspruchsrecht. Ich werde diesem erstmal nicht nachkommen und hier weiter recherchieren, da ich übers goggeln gelesen habe, Rechtschutz übernimmt in diesen Fällen keine Kosten.
Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht die Kosten für gewerbliche Rechtsstreitigkeiten - aber ob das eine ist, steht ja in Frage.

Telefoniere also morgen früh mit Deiner Versicherung und suche anschließend einen Anwalt. Selbst wenn die Versicherung nicht einspringt - mit Forenratschlägen aus dem Internet kommst Du nicht wirklich weiter. Such' Dir rechtzeitig einen Fachmann.

copy

P.S.:

Zitat:
acja, wollt ich noch aufführen. Wie ists denn mit den Leuten die wöchentlich hren Privatkram auf Flohmärkten anbieten???
'Andere machen aber auch' ist - abgesehen davon, dass auch Flohmärkte von Gewerbeaufsicht und Ordnungsämtern kontrolliert werden - für Erwachsene keine adäquate Verteidigungsstrategie.
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Alt 22.08.2008, 11:26   #52
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2008
Katjusha macht alles soweit korrekt
jemand hatte hier schon geschrieben, das in diesem bereich auch viel "bauernfängerei" berieben wird. ich denke das trifft zu. kann man doch heute oft beobachten, das auf viele erdenkliche, dubiose wege versucht wird an geld zu kommen. bei diesen nahezu "hauptberuflichen" abmahnern wird denn wahrscheinlich auch drauf spekuliert, das der empfänger der abmahnung einen ziemlichen schreck bekommt, wenn er so ein schreiben mit dem hoch-seriösen briefkopf einer hoch-seriösen anwaltskanzlei in der post hat. auch sind sich diese kanzleien wohl der tatsache bewußt, das viele leute nicht so gut bescheid wissen über die rechtliche lage. ich denke man sollte sich genau ansehen, worum es in der abmahnung geht. in diesem fall scheint es meiner meinung nach (bin kein jurist) fraglich, ob die abmahner mit so etwas vor gericht erfolg hätten. denn nachdem was hier in den postings erwähnt wurde, heißt es in den relevanten regeln (von ebay?) das fax oder email oder telefon angegeben werde müsste, was ich so interpretiere, das es eigentlich eher darum geht, das überhaupt irgendeine mölichkeit besteht, den verkäufer zu erreichen. vieleicht mal mit einem anwalt sprechen, hat vieleicht der eine oder andere im bekanntenkreis, sonst mal googlen.

ansonsten kann man es natürlich auch drauf ankommen lassen, was halt natürlich mit einem gewissen finanziellen risiko verbunden ist.

Geändert von Katjusha (22.08.2008 um 11:47 Uhr).
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