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Alt 28.11.2007, 22:53   #1
TP-Junior
 
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martin_82 macht alles soweit korrekt

Abmahnung: mich hats erwischt ! hilfe!


hi leute,
wie sollte man verfahren wenn man wegen folgender sachen bei ebay eine abmahnung bekommen hat?

auszug widerrufsrecht:

Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.

1.abmahngrund: es wurde bei einer auktion versehentlich die angabe der faxnummer vergessen!


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.


2. abmahngrund: der verbraucher wird nicht darauf hingewiesen, dass eine verschlechterung der ware, die durch bestimmungsgemäßen gebrauch entstanden ist, bei einer wertersatzpflicht wegen verschlechterung außer betracht bleibt.

es soll nun innerhalb von nur einer woche eine unterlassungs- und verpflichtungserklärung unterschrieben werden:
1.+2.:es sollen beide abmahngründe unterlassen werden
3.:bei zuwiderhandlung vertragsstrafe von 5001 euro.
4. rechtsanwaltskosten nach maßgabe einer 1,3 fachen gebühr zzgl. auslagen aus einem gegenstandswert von 15000 euro.

bin für jeden rat dankbar, weiß nicht weiter.hab gerad erst bei ebay angefangen und außer schulden nicht viel anzubieten.
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martin_82 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.11.2007, 23:12   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
wie sollte man verfahren wenn man wegen folgender sachen bei ebay eine abmahnung bekommen hat?
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Alt 29.11.2007, 00:07   #3
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Besser das. Ich wäre nämlich nicht der Meinung, daß eine Wertersatzpflicht bei "sachgemäßen" Gebrauch wegfällt. Sie fällt mMn. nur weg, wenn die Sache lediglich, wie im Geschäft möglich, geprüft wurde. So wie es in den AGB drinsteht..

Man Vergleiche dazu das Urteil des LG Flensburgs: http://www.internetrecht-rostock.de/...6-o-107-06.pdf
und des LG Paderborns: http://www.internetrecht-rostock.de/...n-6o-70-06.htm

Aber egal was hier sonst noch kommt: Einen eigenen Anwalt wird das hier nicht ersetzen.
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-Dieter Nuhr
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Alt 29.11.2007, 01:18   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
martin_82 macht alles soweit korrekt
ok,
kann mir auch echt schwer vorstellen das es für einen mitbewerber wettbewerbsnachteile gibt weil ich vergessen hab in der einen auktion die faxnummer hinzuschreiben. ausserdem heißt es "in Textform (z. B. Brief,Fax,E-Mail)"

aber ist echt schon erstaunlich was heute rechtlich alles möglich ist und vor allem wie arm doch manche leute sind die sich gewerbliche verkäufer oder auch rechtsanwälte nennen.
da die von mir angebotenen waren auch in keinster weise den des klägers ähneln gehts hierbei auch nur um das abmahnen als einnahmequelle.
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martin_82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2007, 08:01   #5
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Benutzerbild von Mich@el
 
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Das ist ja echt erschreckend! Wie auf Spiegel.de zu lesen ist, machen das die Leute schon professionell um hier "einfach" an die Kohle anderer zu kommen.
3 - 2- 1 - Abmahnung!

Grüße
Michael
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Mich@el ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2007, 08:19   #6
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Benutzerbild von rami8585
 
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rami8585 ist auf einem guten Weg
jaja so verdienen die leute heutzutage ihr geld. echt übel sowas da krieg ich richtig bauchschmerzen. nicht nur weil ich selbst auch mal so nen ding bekommen hab, sondern weil das unter aller sau ist mit sowas seine fette kohle auf kosten anderer zu machen. ich möchte den namen eines bekannten kockbuchs gar nicht nennen sonst krieg ichs wieder drauf...

Zitat:
gehts hierbei auch nur um das abmahnen als einnahmequelle.
...was du ihm aber nicht einfach so unterstellen kannst (auch wenn wir alle davon überzeugt sind dass es seehr oft sicher so ist) weil meistens die beweise fehlen.
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2007, 18:58   #7
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Gab in der c't mal einen schönen Bericht zu dem Thema. Es gibt heute doppelt oder draifach so viele zugelassene Anwälte wie noch vor 10 oder 15 Jahren, und die wollen alle ihre Brötchen verdienen :-X Außerdem ist gerade auf ebay der Preisdruck so groß, dass jeder ausgeschaltete Konkurrent Gold wert ist.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2007, 22:32   #8
TP-Specialist
 
Benutzerbild von designfanatiker
 
Registriert seit: Nov 2004
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designfanatiker hilft, wo's gehtdesignfanatiker hilft, wo's gehtdesignfanatiker hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von martin_82 Beitrag anzeigen
1.abmahngrund: es wurde bei einer auktion versehentlich die angabe der faxnummer vergessen!
Auf der Rechnung ist diese doch sicher zu finden. Oder?

Zitat:
Zitat von martin_82 Beitrag anzeigen
2. abmahngrund: der verbraucher wird nicht darauf hingewiesen, dass eine verschlechterung der ware, die durch bestimmungsgemäßen gebrauch entstanden ist, bei einer wertersatzpflicht wegen verschlechterung außer betracht bleibt.
Das ist allerhöchstens ein Wettbewerbsvorteil für deine Mitbewerber.
designfanatiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 12:29   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2006
Ort: Südbaden
marsallo macht alles soweit korrekt
Mich hat es vor 3 Jahren auch mal erwischt.
Fand die Seite "Abmahnwelle" sehr informativ und hat mir auch im Umgang mit meinem Rechtsanwalt geholfen.
Weiss die url jetzt nicht - aber google - kennt die.

Grüße
marsallo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2007, 11:44   #10
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Benutzerbild von Adromir
 
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Wobei ich die Sache mit der fehlenden Faxnummer nicht ganz aus der Luft gegriffen finde. Wenn man dem Kunden eine Kontaktmöglichkeit zusichert und diese dann nicht nennt, ist das nicht ganz sauber. Das mag sicherlich nicht vorsätzlich geschehen sein..

Den zweiten Teil, naja, darüber kann man sich mMn. streiten, aber ich bin auch kein Profi..
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-Dieter Nuhr
Adromir ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2007, 13:39   #11
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martin_82 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Adromir Beitrag anzeigen
Wobei ich die Sache mit der fehlenden Faxnummer nicht ganz aus der Luft gegriffen finde. Wenn man dem Kunden eine Kontaktmöglichkeit zusichert und diese dann nicht nennt, ist das nicht ganz sauber. Das mag sicherlich nicht vorsätzlich geschehen sein..

Den zweiten Teil, naja, darüber kann man sich mMn. streiten, aber ich bin auch kein Profi..
es handelt sich ja bei dem text um das muster aus dem bgb.
dort steht [...] in textform (z.B. Brief, Fax , Email) [...]

es gibt also noch 2 weitere möglichkeiten. ausserdem steht die fax nummer natürlich auf der rechnung.
es wird sich auch auf verwirrende zusätze berufen.
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martin_82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2007, 14:09   #12
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Benutzerbild von designfanatiker
 
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
designfanatiker hilft, wo's gehtdesignfanatiker hilft, wo's gehtdesignfanatiker hilft, wo's geht
Demnächst muss man wohl auch noch eine Bedienungsanleitung für das Faxgerät des Kunden anbieten.
designfanatiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2007, 14:13   #13
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Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von martin_82 Beitrag anzeigen
es handelt sich ja bei dem text um das muster aus dem bgb.
Es gibt keine Muster im BGB. Das BGB ist kein Musterbuch, sondern ein Gesetzbuch.

Wer denkt, dass es reicht, einfach irgendwo abzuschrieben, was da steht, hat selbst schuld. Man kann es nicht oft genug sagen: AGB und ähnliche Texte um ihrer Rechtssicherheit willen mit einem Anwalt zusammen aufsetzen oder wenigstens von einem Anwalt absegnen lassen, spart viel Ärger.

Und wenn das Selbstständigmachen schon an den paar Kröten für den Anwalt scheitert, sollte man sich die ganze Sache sowieso nochmal gründlich überlegen.

Zitat:
es wird sich auch auf verwirrende zusätze berufen.
Tja.

copy
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Alt 03.12.2007, 14:23   #14
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
martin_82 macht alles soweit korrekt
Muster für die Widerrufsbelehrung
(Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV)

danke für deine weiteren kommentare
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martin_82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2007, 14:48   #15
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von martin_82 Beitrag anzeigen
Muster für die Widerrufsbelehrung
(Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV)

danke für deine weiteren kommentare
O.k., Du hast Recht - ändert aber nichts an dem Hinweis, alle Texte die rechtlich relevant sind mit einem RA abzustimmen. Das Geld ist gut investiert.

copy
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