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Alt 29.11.2007, 20:36   #1
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kein_Nick ist auf einem guten Weg

Verzugbegründend angemahnt


Hallo,

mal eine Frage:

Welche Bedeutung hat "verzugsbegründend angemahnt"?

Was muss dafür erfüllt sein? Ein richtige Mahnung und reicht schon eine Zahlungserinnerung mit fristsetzung?


Vielen Dank!


Gruss

kein_Nick
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Alt 29.11.2007, 22:30   #2
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rami8585 ist auf einem guten Weg
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Alt 29.11.2007, 22:33   #3
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rami8585 ist auf einem guten Weg
eine Mahnung mir realistischer Zahlungsfrist. Aber soviel ich als Nicht-Jurist weiß genügt auch schon eine Zahlungserinnerung mit Fristsetzung.
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Alt 29.11.2007, 22:44   #4
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kein_Nick ist auf einem guten Weg
Hey Rami8585,

das was in meiner Signatur steht, habe ich alles gemacht, nur wirklich schlau bin ich nicht daraus geworden.
Und wenn man 3 Leute fragt, bekommt man 4 Meinungen zu hören. Und genauso verhält es sich ja auch mit der Kristallgoogle.
Daher dachte ich frage mal hier, vielleich hat ja einer Ahnung von.

Gruss
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Alt 30.11.2007, 00:07   #5
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rami8585 ist auf einem guten Weg
also mein anwalt hatte damals mal gemeint es reicht eine zahlungserinnerung. aber die zahlungserinnerung vor der mahnung ist keine pflicht, dh. du bist nicht verpflichtet deinem kunden eine ZE zu senden, sondern kannst ihm gleich eine Mahnung schicken. Also:

1. Rechnung
2. (nur wenn Du das möchtest Zahlungserinnerung
3. Mahnung

Es genügt auch eine Mahnung - damals (glaube ich) war es so dass man vor rechtlichen schritten eine 1. und dann eine 2. mahnung senden musste.

in der mahnung müssen alle angaben der rechnung (also auch USt-Nr usw.) drauf sein + einen festgelegten zahltermin (zb. bis spätestens 30.11.2007).

genaue auskunft kann dir - wie in allen solchen fällen - aber nur ein anwalt geben. ich selbst hatte auf diesem weg bisher noch keine probleme.
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2007, 15:27   #6
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Das bedeutet, dass Du spätestens jetzt im Verzug bist.

Normalerweise ist man schon einen Tag nach dem angegebenen Zahlungsziel automatisch im Verzug.
Mit der Mahnung wurde der Verzug noch einmal (deutlich für Dich) (be)"ge"gründet.
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Alt 30.11.2007, 19:47   #7
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Zitat:
Zitat von LimaX Beitrag anzeigen
Das bedeutet, dass Du spätestens jetzt im Verzug bist.

Normalerweise ist man schon einen Tag nach dem angegebenen Zahlungsziel automatisch im Verzug.
Mit der Mahnung wurde der Verzug noch einmal (deutlich für Dich) (be)"ge"gründet.
Hallo LimaX,

zum Glück bin ich es nicht!!! Sondern ich will den Fall an ein Inkasso geben und die haben in den AGB stehen, das die Forderung mindestens einmal verzugbegründend angemahnt wurde.

Habe dort auch nochmal angerufen und man hat mir auch bestätigt, das eine Zahlungserinnerung (per Brief, Fax oder Email) mit Fristsetzung völlig ausreicht.

Also Vielen Dank für die Antworten!


Gruss

kein_Nick
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Alt 30.11.2007, 21:52   #8
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Zitat:
Zitat von kein_Nick Beitrag anzeigen
das eine Zahlungserinnerung (per Brief, Fax oder Email) mit Fristsetzung völlig ausreicht.
sogar eine email ist ausreichend? das wusste ich auch noch nicht ...
Ich schicke immer "Zahlungserinnerung" mit Fristsetzung per email, wenn dann keine Kohle kommt, "Mahnung" mit Fristsetzung per Post, wenn dann immer noch nix passiert -> Rechtsanwalt!
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2007, 21:22   #9
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kein_Nick ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
sogar eine email ist ausreichend? das wusste ich auch noch nicht ...
Ich schicke immer "Zahlungserinnerung" mit Fristsetzung per email, wenn dann keine Kohle kommt, "Mahnung" mit Fristsetzung per Post, wenn dann immer noch nix passiert -> Rechtsanwalt!
Hallo Thomas,

so hat es mir zumindest die gute Frau am anderen Ende der Leitung gesagt.
Und da die ja nun meine Interessen vertreten sollen, denke ich das es richtig ist.

Gruss

kein_Nick
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Alt 11.12.2007, 17:04   #10
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roofonfire macht alles soweit korrekt
Hi,

noch eine kleine Anmerkung: Eine Mahnung ist an überhaupt keine Form gebunden. Ich kann meinen Schuldner auch auf der Straße ansprechen und ihm sagen, dass er bitte leisten möge - auch dies wäre eine wirksame Mahnung. Von daher genügt mat.-rechtl. gesehen jede Art der Übermittlung, die eine Kenntnisnahme durch den Schuldner erlaubt, also auch eine sms, ein Anruf, ein E-Mail, Rauchzeichen...

Die andere Frage ist nur, was ich als Beweismittel anführen kann, wenn der Schuldner die Mahnung leugnet. Nur deshalb ist es aus rein praktischen Gründen sehr ratsam, eine Mahnung schriftlich zu übermitteln, wenn es wichtig ist am besten ggn Rückschein o. ä.

Grüße,
roofonfire ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2007, 23:54   #11
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rami8585 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Eine Mahnung ist an überhaupt keine Form gebunden.
und da bist auch richtig überzeugt davon, oder ?
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 01:58   #12
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naja, mein Anwalt ist da anderer Meinung

er hat mir sogar geraten, mich darum zu kümmern, dass der Versand meiner Mahnungen nach Möglichkeit von anderen Personen bezeugt werden kann. Z.B. dadurch, dass eine Mitarbeiterin die Mahnungen schreibt und eine weitere Mitarbeiterin sie dann in den Briefkasten wirft.

Somit habe ich Zeuginnen, dass ich überhaupt und fristgerecht gemahnt habe. Der Anwalt meinte, die ganz "cleveren" Schuldner würden teilweise versuchen, ein Mahnverfahren fürchterlich in die Länge zu ziehen, in dem sie nämlich erst mal behaupten würden, es wäre gar nicht gemahnt worden

dem könnte man dann einfach den Wind aus den Segeln nehmen, in dem gleich Zeugen benannt werden.

Finde das auch sehr strange ... andererseits: was ich in den letzten Jahren erlebt habe, wie "Kunden" versuchen sich der Zahlung zu entziehen, lässt mich dann doch auch vorsorgen.

Deswegen stecke ich persönlich schon lange keine Mahnunmg mehr in den Briefkasten ... und auf Rauchzeichen würd' ich mich wirklich nicht verlassen
auch wenn es erst mal formaljuristisch ok sein mag
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 09:22   #13
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rami8585 ist auf einem guten Weg
nö da hast du auch vollkommen recht. wir machen unsere arbeit und möchten da auch sichergehen, dass wir auch bezahlt werden.

@roofonfire: ich weiß nicht woher du das da oben hast, aber eine mahnung hat auch eine bestimmte form bzw. müssen bestimmte angaben drin sein.

was ich auch schon erlebt habe zeigt einfach dass sowas notwendig ist, genauso wie die AGB, einfach um sich abzusichern. wo wir grad dabei sind: bei einer limited immer vorauszahlung verlangen
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 11:18   #14
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roofonfire macht alles soweit korrekt
Hi,

also erstmal sorry, wenn es ein wenig zu komprimiert war.

Eine Mahnung liegt vor, wenn die nach der Rechtsprechung (eine Legaldefinition von Mahnung gibt es nicht) dafür vorgesehenen Voraussetzungen gegeben sind. Eine schriftliche Form gehört nicht dazu. Also kann eine Mahnung auch mündlich erfolgen, sie ist als "Mahnung" wirksam. Woher ich das habe?: ZB aus einer Entscheidung des BGH, veröff. in NJW 06, 687; zudem aus der Kommentierung im Palandt, 66. Aufl. 2007, § 286 Rz. 16 ff.). Und ich vermute mal, dass rami8585 seine Meinung vom Hörensagen hat.

Die Frage der Wirksamkeit einer Mahnung hat mit der Frage, wie man diese (wirksame) Mahnung beweisen kann wenn der Gegner lügt, wenig zu tun. Die Frage nach der Beweisbarkeit ist eine prozessuale Frage, keine materiell-rechtliche.

Den Zugang einer Mahnung zu beweisen kann auf verschiedene Wege erfolgen, zB durch Zeugen die eine schriftliche Mahnung übergeben oder in den Briefkasten des Schuldners eingelegt haben. Ebenso möglich wäre auch der Zeuge, der die mündliche Mahnung des Schuldners gehört hat weil er dabei war.

Aus Beweisgründen würde ich selber immer schriftlich mahnen und zwar vorab per E-Mail, per Fax und per Post hinterher. Denn dass trotz der Sendeprotokolle und trotz Postversandt beim Schuldner nichts angekommen sein soll, wird jeder Richter arg bezweifeln.

Das ändert aber nichts an der Rechtslage, dass Mahnungen keinem FormZWANG unterliegen, auch wenn praktischerweise die Schriftform aus Beweisgründen gewählt wird.

Grüße

Geändert von roofonfire (12.12.2007 um 11:29 Uhr).
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Alt 12.12.2007, 12:02   #15
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rami8585 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Und ich vermute mal, dass rami8585 seine Meinung vom Hörensagen hat.
nein, von seiner selbständigen arbeit die er seit 2,5 jahren macht

Zitat:
Aus Beweisgründen würde ich selber immer schriftlich mahnen
also kommen wir da doch auf einen grünen zweig meine mahnungen schicke ich - wenn ich unbedingt eine mahnung schicken muss, meist kann ich meine kunden auch ganz freundlich ohne mahnung darauf hinweisen, da in den meisten fällen ein ziemlich gutes verhältnis besteht - immer formgebunden. aus welchem grund (ob nun rechtlich vorgeschrieben oder aus logischen bzw. beweisbezogenen gründen), ist mir egal. hauptsache es läuft alles so wie es sollte

(aber um ganz ehrlich zu sein das wusste ich nicht - ich muss auch nicht wissen wie ein fahrrad funktioniert wenn ich sowieso auto fahre aber danke für die infos (schadet ja nie zu wissen)
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