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markenrecht
hallo sportsfeunde,
folgender fall: eine firma "XYZ" produziert ein produkt in amerika. es wird in alle welt vertrieben und natürlich auch nach europa. dort gibt es einen haupthändler, der in die einzelnen länder an bestimmte grosshändler liefert. jedes land ein grosshändler, der die waren dann an einzelhändler vertikkert.
nun meine frage: darf ein einzelhändler in seinem land nur ware von dem für "ihn zuständigen" grosshändler beziehen oder darf er auch aus dem nachbarland zu besseren preisen ordern und die dort erworbenen waren in seinem land anbieten?
was meint ihr dazu?
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viele grüsse
eppil
Geändert von eppil (04.12.2007 um 22:08 Uhr).
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