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06.12.2007, 09:44
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2005
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Versandkostengutschrift
Hallo,
hab da mal wieder ne Frage, die mich eigentlich schon seit längerem beschäftigt:
Verkaufe im Internet (Ebay, Amazon, eigener Shop) Sport und Freizeitartikel. Nun kauft ein Kunde einen Spielekoffer, kostet 20 Euro, Versand 5,30 Euro. Nun schickt der Kunde den Koffer zurück. (Fernabsatz -> is halt mal so...) Begründung: Schloss ist defekt. Schloss is aber nicht defekt, hab ich selber ausprobiert, also normale Kundenretoure.
Darf ich nun dem Kunden jetzt eigentlich nur die 20 Euro für die Ware gutschreiben, oder muss ich die Versandkosten auch mit erstatten??
Gruß
Werner
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09.12.2007, 15:58
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: NRW mit bayerischem Migrationshintergrund
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Hallo,
eine recht gute Erklärung zu diesem Thema mit den unterschiedlichen Möglichkeiten die für die Retoure ursächlich sein können, hab ich hier gefunden.
Der Teil aus dem o.g. Link der es wohl am kürzesten trifft:
Zitat:
1)preis der ware unter 40EUR und falsche ware geliefert = erstattung der versandkosten zurück plus betrag des artikels
2)preis der ware unter 40EUR und richtige ware, jedoch widerruf durch nichtgefallen oder reklamation = kosten der rücksendung werden nicht ersetzt, jedoch betrag des artikels
3)preis der ware über 40EUR = unternehmer trägt versandkosten für rücksendung plus betrag des artikels
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Zu 2) wäre jedoch hinzuzufügen, dass dies vertraglich (also in den AGB's) vereinbart worden sein muss!
Hierzu auch noch ein Auszug von dieser Seite:
Zitat:
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Der Verbraucher ist beim Widerruf verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers zurückzusenden. Der Unternehmer kann dem Verbraucher jedoch die Rücksendekosten bei einem Warenwert von bis zu 40 Euro auferlegen. Für die Überlassung bzw. Benutzung der Ware bis zur Rücksendung kann der Unternehmer dem Verbraucher zudem eine angemessene Vergütung in Rechnung stellen.
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Vielleicht hilft Dir das schon mal ein bisschen weiter.
Gruss,
fmh
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10.12.2007, 00:46
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Heidelberg
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zur Hinzufügung zu 2): Warum denn? Das steht genauso im Gesetz. AGB sind nicht zwingend vorgeschrieben.
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10.12.2007, 09:48
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: NRW mit bayerischem Migrationshintergrund
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@ LimaX:
Richtig, AGB's sind nicht zwingend vorgeschrieben. Aber aus welchem Gesetz geht hervor, dass der Käufer die Versandkosten unter 40 Euro zu tragen hat? Diesen Passus konnte ich leider nicht finden.
Ich kenne nur die Regelung, dass der Käufer gem. Fernabsatzgesetz nur dann die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn in den AGB's des Verkäufers ein entsprechender Vermerk zu finden ist. Ansonsten zahlt der Käufer bei Widerruf nichts.
Quelle
Wenn es im Fernabsatzgesetz oder im BGB aber tatsächlich einen Passus gibt, der das mit den 40 Euro exakt regelt, dann bin ich für einen Link dankbar - hab ich dann nämlich glatt übersehen und würde die ganze Sache vereinfachen. Besten Dank im voraus!
Gruss
fmh
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10.12.2007, 10:17
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Heidelberg
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*argh* Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ...
Hab doch gestern abend das kleine Wörtchen 'vertraglich' im Gesetz übersehen. 
Also Du hast Recht: die Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher bei Sachen bis 40,- Euro muss vertraglich vereinbart werden. §357 (2) S.3 BGB
Aber vertraglich vereinbaren ist nicht automatisch AGB 
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10.12.2007, 21:16
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: NRW mit bayerischem Migrationshintergrund
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@ LimaX:
Da bin ich jetzt aber beruhigt ;-) Andererseits wäre es mir sogar lieber gewesen, wenn es im Gesetz stehen würde, dann könnt ich mir einen Passus in meinen AGB's sparen ;-)
Gruss
fmh
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15.12.2007, 16:08
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Ergänzend zu dem Thema, da ich in der aktuellen c't gerade über einen Artikel dazu gestolpert bin: Die Kosten für die Hinsendung ins dem Kunden in jedem Fall zu erstatten, außer er behält einen Teil der Lieferung.
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15.12.2007, 16:14
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2005
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OK, das hilft mir am meisten weiter. Aber eigentlich irgendwie absurd, da ja die Leistung, also die Lieferung, ja erbracht wurde. Naja, hilft nix, muss man wohl akzeptieren...
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15.12.2007, 16:24
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Begründet ist das ganze damit, dass sich die Fernabsatz-Paragraphen darauf stützen, dass dem Kunden eine kostenfreie Prüfung der Waren in einer Form zusteht, wie es auch im Geschäft möglich wäre - und dort muß er eben keine Versandkosten zahlen, um die Ware anschauen zu können.
Das die Kurzform, wenn Du es genau wissen willst, die c't ist noch bis Ende der Woche am Kiosk zu haben.
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15.12.2007, 17:17
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2005
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Ja danke, glaub ich schon, für Kunden plausibel, für Onlineverkäufer ein weiterer Knüppel der ihnen zwischen die Beine geworfen wird...Aber so spielt nunmal das Leben...
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