Tja, Garantie ist was freiwilliges und kann deshalb imho frei gestaltet werden.
Hallo zusammen,
Da ich vor habe mir in nächster Zeit ein neues Notebook zu gönnen, bin ich auch auf ein Angebot für ein HP-Notebook gestoßen.
Weil ich auch Linux darauf installieren will und mich mal schlau gemacht habe, inwieweit die Hardware des Notebooks mit Linux kooperiert, bin ich mehrfach über Artikel wie diesen gestolpert - dieser ist von März, also wahrscheinlich noch aktuell.
Ist es wirklich rechtens, die Garantie zu verweigern, wenn man als Kunde Linux auf dem System installiert? Ich meine, wie steht denn ein Hardwareschaden wie eine kaputte Tastatur (wie im Beispiel) mit dem Betriebssystem zusammen?
Ich hätte in dem Falle sogar Bedenken, das meist vorinstallierte Windows Vista durch XP zu ersetzen, weil man mir da noch einen Strick draus drehen könnte.
Danke schonmal
Tja, Garantie ist was freiwilliges und kann deshalb imho frei gestaltet werden.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
"ein paar Wochen" nach Kauf ist aber bestimmt noch innerhalb der Gwaehrleistungszeit. Und da kann der Hersteller nicht so einfach sagen "ist nicht".
In dem Fall muesste man, bevor amn den Support anruft, wieder Win installieren. Dann muss man den Support nicht anluegen.
Fuer besonders freundlich halte ich diese Klausel nicht, gerade wenn mit "Linux ready" geworben wird.
Gruss Guin
Mein Blog
Der Hintergrund dieses Verhaltens ist der:
Englische Wissenschaftler haben herausgefunden, dass 84,2% aller Linux-User binnen eines halben Jahres auch OS-Systemdateien mit Hex-Editoren patchen, in virtuellen Maschinen hardwarenahen DOS-6.1-Treiber-Code ausführen, Jumper umsetzen und Grafikchips overclocken.
Man muss für diese Maßnahme Verständnis aufbringen.
Steff
Danke!
Aber die Gewährleistung (z.B. bei einem defekten DVD-Brenner) kann doch dann nicht einfach ausgeschlossen werden, nur weil ich Linux installiert habe, wenn der Fehler in den ersten Wochen nach Kauf auffällt?
Da müsste mir doch dann zumindest HP beweisen, dass ich da selber Mist gebaut habe.
Richtig: Im ersten halben Jahr muss Dir der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe (Kauf) noch nicht bestanden hat.
Sollte also der Brenner (bzw. die Tastatur) im verkauften Zustand (mit Windows) funktionieren, bist Du selbst schuld, wenn Du den Zustand des verkauften Produktes (durch Linuxinstallation) änderst.
Im Falle des "linuxready" lass Dir das halt im Laden installieren ... (um sicherzugehen).
Wie dorintia sagt: die Garantie ist freiwillig.
(die gesetzliche Gewährleistung innerhalb eines halben Jahres allerdings vorgeschrieben - und spätestens bis dann sollte ein Hardwareschaden (kaputte Tastatur) aufgefallen sein)
edit: Wenn der Brenner (oder die Tastatur) defintiv nicht geht (soviel Anpassungsvermögen setze ich bei Linux voraus), ist es ein Hardwareschaden und dementsprechend in der Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
Geändert von LimaX (09.12.2007 um 02:04 Uhr)
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Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
Stimmt natürlich (war schon spät), sorry.
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Danke an euch - ich werde am Besten die ersten Wochen zum Testen ausschließlich Windows laufen lassen, dann kann ja ein Multibootsystem her
Wenn Fehler unter Windows auftreten sollten, kanns ja schlecht an Linux liegen.
um nochmal was ernsthaftes beizutragen:
Die Situation legt halt mal wieder den Finger in die Wunde: kauf ich die Kiste für 50€ über dem Mindestangebot des Webs bei einem lokalen Händler, stellt sich das Problem kaum. Bestell ich beim Mindestbietenden, ist die Gefahr viel größer, dass der sich im Streitfall auf eine nach gesunden Menschenverstand hoch fragwürdige, aber rechtlich einwandfreie Position zurückzieht. Der ist nämlich genau deswegen so billig, weil er alle seine Kosten minimiert. A bissi rücksichtslos, sonst ist er ein Trottel und bald vom Markt.
Es gibt wie immer nix für nix. Das ist einfach eine Kosten/Ertragsabwägung.
In diesem Fall sind es fast 100 Euro Preisunterschied, weil ich bei diesem Online-Shop Rabatt aufgrund meines Schülerdaseins bekomme.
Und 100 Euro haben oder nicht haben ist für einen Schüler halt doch ein himmelweiter Unterschied![]()
Jo klar, versteh ich; dafür musst halt dann auch in den sauren Apfel beißen und deren Bedingungen akzeptieren.
Ob eine solche Klausel vor Gericht bestand hat wage ich dann doch SEHR zu bezweifeln. Zumal wenn gleichzeitig mit Linux-Ready geworben wird.
Hi,
was soll denn eigentlich ausgeschlossen sein: Eine (wie unten zutreffend gesagt: freiwillige) Garantie oder/und die gesetzliche Gewährleistung?
Grüße
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