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Alt 10.12.2007, 14:22   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: uslar (göttingen)
schiwunja ist auf einem guten Weg
Cool

Regressansprüche


Hallo,

eine Frage an die Rechtler. Ein Kunde verlangt auf seiner Internetseite die Veröffentlichung einer Tageszulassung (PKW) mit entsprechenden Daten. Dies setzte ich pflichtgemäß um. Nun kam eine Abmahnung bei dem Kunden ins Haus geflattert, dass die Verbrauchsangaben l/km nicht beigefügt sind.

Jetzt will der Kunde dieses auf mich absetzen mit der Begründung, dass ich für das Internet zuständig bin und das hätte wissen müssen. Abgesehen davon habe ich telefonisch abgefragt habe ob das alles i.O. ist.


Er behauptet, in einem Gespräch hätte er gesagt er wüsse nicht was dort alles hineingehört und ob ich das weiß. Angeblich hätte ich gesagt ist weiß dass und mache das wie in den Anzeigen... Daran kann ich mich nicht erinnern!

Der Inhalt ist der, der in der von ihm gesendeten Email stand.

Wie beurteilt Ihr die Situation?
schiwunja ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.12.2007, 14:54   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von jayjay
 
Registriert seit: May 2003
Ort: krefeld
jayjay bringt sich richtig ein
was steht in seiner mail?

ich lasse immer ganz genau aufschreiben was welchen inhalt haben soll, hab schon mal schlechte erfahrung gemacht. dann ist mir wurscht was er haben will, er kriegt das einfach, habs schriftlich, ähnlich pflichtenheft.
__________________
computer tun nur das was man ihnen sagt, meistens
jayjay ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2007, 15:16   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: uslar (göttingen)
schiwunja ist auf einem guten Weg
genau der Inhalt, den ich eingefügt habe ist angegeben. Dort hat auch die Verbrauchsangabe gefehlt. Seinem Chef gegenüber argumentiert er so, dass er mit mir eben lange im Vorfeld gesprochen hat, dass er sich auf mich verläßt dass alles richtig ist.
schiwunja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2007, 18:36   #4
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Glaube kaum, dass er damit durchkommt.

Abgesehen davon: Seit wann ist diese Angabe eine Pflichtangabe beim Verkauf eines Autos?
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2007, 18:51   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: uslar (göttingen)
schiwunja ist auf einem guten Weg
Ich hoffe das. Die Email habe ich brav abgelegt, aber wie hoch
mag die Relevanz einer Email sein, die man abgespeichert hat?

Aktuell habe ich den Eindruck, er möchte mir was anhängen weil er selbst kalte Füße bekommt.

Die Tageszulassungen müssen ausgewiesen werden wie Neuwagen; so heißts.
schiwunja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2007, 22:02   #6
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Zitat:
Zitat von schiwunja Beitrag anzeigen
wie hoch
mag die Relevanz einer Email sein, die man abgespeichert hat?
habe mal ein Streit vor Gericht gewonnen, der nahezu ausschließlich auf den Ausdrucken der wenigen emails, die ich vom Auftraggeber bekommen hatte, beruhte.
Waren meine einzigen "schriftlichen" Unterlagen und wurden von den Richtern als Beweise akzeptiert
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2007, 22:05   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: uslar (göttingen)
schiwunja ist auf einem guten Weg
liest sich gut... Ich hoffe aber auf ein Einsehen des Geschäftsführers, dass sein Beauftragter die Schuld hat.

obwohl dieser Kunde expandiert werde ich ihn sicherlich als Kunden abschminken können. Schade.
schiwunja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2007, 22:07   #8
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Um wie viel Geld geht es denn?
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2007, 15:10   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2007
roofonfire macht alles soweit korrekt
Tageszulassungen sind in der Tat "neue Personenkraftwagen" nach § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV, wenn sie noch nicht an einen Endabnehmer verkauft worden sind. Auch bei Werbung hierfür im Internet besteht daher eine Pflicht zur Angabe des Verbrauches, §§ 5, 1 Pkw-EnVKV.

Schwieriger ist die Frage, ob Du eine (Neben-) Pflicht aus dem Werkvertrag hattest, die rechtlichen Aspekte der Werbung zu berücksichtigen und auf mögliche Probleme hinzuweisen. Das hängt wohl davon ab, wie Du gewerblich auftrittst und wie der Vertragsinhalt zu bestimmen ist. Als Nichtjurist kannst Du definitiv nicht alle möglichen rechtl. Folgen der vom Kunden gewünschten Werbung beurteilen. Auf der anderen Seite dürften manche Dinge schon zur Nebenpflicht gehören, zB die Impressum-Pflicht für gewerbliche Auftritte.

E-Mails erfüllen im Übrigen nicht die Voraussetzungen eines Strengbeweismittels nach der ZPO, sie sind jedoch Indizien, die nach § 286 ZPO der freien Beweiswürdigung durch den Richter unterliegen. Was von einer solchen Indizwirkung übrig bleibt, hängt ganz stark von der Güte des Vortrags der Gegenseite ab.

Grüße
roofonfire ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 09:39   #10
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: uslar (göttingen)
schiwunja ist auf einem guten Weg
4.000 € stehen im Raum. Ein doch recht beachtlicher Haufen Euros.
schiwunja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 18:55   #11
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
OK, da geht es also um richtig Schotter. Bei was dreistelligem hätte man sich vielleicht irgendwie einigen können, aber so scheiden Möglichkeiten wie "ich mach' dafür mal was billiger" wohl aus.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 22:24   #12
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: uslar (göttingen)
schiwunja ist auf einem guten Weg
Jupp. In der Regel sind Erstabmahnungen z.B. der Umwelthilfe, nach Aussagen eines anderen Geschäftsführers, mit ca. 200-300€ angesetzt. Jetzt soll ich wohl auch noch dafür den Kopf hinhalten, dass im Vorfeld denen Fehler unterlaufen sind.

Einen weiteren Vorteil habe ich Heute erfahren. Die Anzeige, auf dessen Inhalt er sich beruft, ist am 03.11. geschaltet worden, der Auftrag mit besagter Email ist allerdings bereits Anfang Juli gewesen...
schiwunja ist offline   Mit Zitat antworten
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