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10.12.2007, 14:22
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: uslar (göttingen)
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Regressansprüche
Hallo,
eine Frage an die Rechtler. Ein Kunde verlangt auf seiner Internetseite die Veröffentlichung einer Tageszulassung (PKW) mit entsprechenden Daten. Dies setzte ich pflichtgemäß um. Nun kam eine Abmahnung bei dem Kunden ins Haus geflattert, dass die Verbrauchsangaben l/km nicht beigefügt sind.
Jetzt will der Kunde dieses auf mich absetzen mit der Begründung, dass ich für das Internet zuständig bin und das hätte wissen müssen. Abgesehen davon habe ich telefonisch abgefragt habe ob das alles i.O. ist.
Er behauptet, in einem Gespräch hätte er gesagt er wüsse nicht was dort alles hineingehört und ob ich das weiß. Angeblich hätte ich gesagt ist weiß dass und mache das wie in den Anzeigen... Daran kann ich mich nicht erinnern!
Der Inhalt ist der, der in der von ihm gesendeten Email stand.
Wie beurteilt Ihr die Situation?
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10.12.2007, 14:54
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2003
Ort: krefeld
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was steht in seiner mail?
ich lasse immer ganz genau aufschreiben was welchen inhalt haben soll, hab schon mal schlechte erfahrung gemacht. dann ist mir wurscht was er haben will, er kriegt das einfach, habs schriftlich, ähnlich pflichtenheft.
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computer tun nur das was man ihnen sagt, meistens
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10.12.2007, 15:16
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: uslar (göttingen)
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genau der Inhalt, den ich eingefügt habe ist angegeben. Dort hat auch die Verbrauchsangabe gefehlt. Seinem Chef gegenüber argumentiert er so, dass er mit mir eben lange im Vorfeld gesprochen hat, dass er sich auf mich verläßt dass alles richtig ist.
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10.12.2007, 18:36
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Glaube kaum, dass er damit durchkommt.
Abgesehen davon: Seit wann ist diese Angabe eine Pflichtangabe beim Verkauf eines Autos?
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10.12.2007, 18:51
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: uslar (göttingen)
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Ich hoffe das. Die Email habe ich brav abgelegt, aber wie hoch
mag die Relevanz einer Email sein, die man abgespeichert hat?
Aktuell habe ich den Eindruck, er möchte mir was anhängen weil er selbst kalte Füße bekommt.
Die Tageszulassungen müssen ausgewiesen werden wie Neuwagen; so heißts.
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10.12.2007, 22:02
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Zitat von schiwunja
wie hoch
mag die Relevanz einer Email sein, die man abgespeichert hat?
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habe mal ein Streit vor Gericht gewonnen, der nahezu ausschließlich auf den Ausdrucken der wenigen emails, die ich vom Auftraggeber bekommen hatte, beruhte.
Waren meine einzigen "schriftlichen" Unterlagen und wurden von den Richtern als Beweise akzeptiert 
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10.12.2007, 22:05
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: uslar (göttingen)
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liest sich gut... Ich hoffe aber auf ein Einsehen des Geschäftsführers, dass sein Beauftragter die Schuld hat.
obwohl dieser Kunde expandiert werde ich ihn sicherlich als Kunden abschminken können. Schade.
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10.12.2007, 22:07
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Um wie viel Geld geht es denn?
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11.12.2007, 15:10
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Tageszulassungen sind in der Tat "neue Personenkraftwagen" nach § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV, wenn sie noch nicht an einen Endabnehmer verkauft worden sind. Auch bei Werbung hierfür im Internet besteht daher eine Pflicht zur Angabe des Verbrauches, §§ 5, 1 Pkw-EnVKV.
Schwieriger ist die Frage, ob Du eine (Neben-) Pflicht aus dem Werkvertrag hattest, die rechtlichen Aspekte der Werbung zu berücksichtigen und auf mögliche Probleme hinzuweisen. Das hängt wohl davon ab, wie Du gewerblich auftrittst und wie der Vertragsinhalt zu bestimmen ist. Als Nichtjurist kannst Du definitiv nicht alle möglichen rechtl. Folgen der vom Kunden gewünschten Werbung beurteilen. Auf der anderen Seite dürften manche Dinge schon zur Nebenpflicht gehören, zB die Impressum-Pflicht für gewerbliche Auftritte.
E-Mails erfüllen im Übrigen nicht die Voraussetzungen eines Strengbeweismittels nach der ZPO, sie sind jedoch Indizien, die nach § 286 ZPO der freien Beweiswürdigung durch den Richter unterliegen. Was von einer solchen Indizwirkung übrig bleibt, hängt ganz stark von der Güte des Vortrags der Gegenseite ab.
Grüße
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12.12.2007, 09:39
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: uslar (göttingen)
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4.000 € stehen im Raum. Ein doch recht beachtlicher Haufen Euros.
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12.12.2007, 18:55
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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OK, da geht es also um richtig Schotter. Bei was dreistelligem hätte man sich vielleicht irgendwie einigen können, aber so scheiden Möglichkeiten wie "ich mach' dafür mal was billiger" wohl aus.
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12.12.2007, 22:24
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: uslar (göttingen)
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Jupp. In der Regel sind Erstabmahnungen z.B. der Umwelthilfe, nach Aussagen eines anderen Geschäftsführers, mit ca. 200-300€ angesetzt. Jetzt soll ich wohl auch noch dafür den Kopf hinhalten, dass im Vorfeld denen Fehler unterlaufen sind.
Einen weiteren Vorteil habe ich Heute erfahren. Die Anzeige, auf dessen Inhalt er sich beruft, ist am 03.11. geschaltet worden, der Auftrag mit besagter Email ist allerdings bereits Anfang Juli gewesen...
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