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Thema: MWST verrechnen beim Privatkauf?

  1. #1
    TP-Junior Fraziel macht alles soweit korrekt
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    MWST verrechnen beim Privatkauf?

    Ich betreibe momentan ein Kleinunternehmen. Werde dieses Jahr aber schon sehr früh die 17.500€ überschreiten. Ab dann muss ich ja auch MWST ausweisen. Ich handel mit dem An- und Verkauf von gebrauchten Videospielen. Private Verkäufer dürfen ja keine MWST ausweisen - wie läuft, dass dann sobald ich aber als Verkäufer MWST ausweisen muss? Ich mache momentan etwa 20% Gewinn von meinem Umsatz. Hier mal ein Beispiel:

    Ich kaufe eine Konsole mit mehreren Spielen für zusammen 100€. Im Verkauf bekomme ich dafür 120€ (incl. 19% MWST sobald ich kein Kleinunternehmen mehr bin). Sprich ich müsste 19,16€ an das Finanzamz zahlen.

    Sprich wo ich vorher 20€ Gewinn gemacht habe bleiben nun nur noch 0,84€? Mir ist klar, dass ich mir vom Finanzamt auch MWST die ich bezahlt habe wieder hohlen kann, aber da ich nur von Privat kaufe entfällt das ja. Außer Porto fällt mir jetzt direkt nichts ein wo ich mir MWST vom Finanzamt wieder hohlen kann (Ebay hat soweit ich weiß seinen Sitz in der Schweiz und glaube mal was gelesen zu haben, dass man die Ebay Rechnung nicht mit MWST ausweisen kann - oder?)

    Ist es so wie ich es oben beschrieben habe richtig oder gibt es da doch irgendwelche Möglichkeiten? Sollte dies nicht der Fall sein lohnt es sich für mich nicht im geringsten über die 17.500€ zu kommen.

    Habe schon im Internet gesucht und auch hier im Forum aber konnte direkt leider nichts finden. Würde mich über eine Antwort sehr freue!

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Sprich wo ich vorher 20€ Gewinn gemacht habe bleiben nun nur noch 0,84€?
    so ist es.

    Außer Porto fällt mir jetzt direkt nichts ein wo ich mir MWST vom Finanzamt wieder hohlen kann
    nur wenn USt tatsächlich ausgewiesen wurde.

    (Ebay hat soweit ich weiß seinen Sitz in der Schweiz und glaube mal was gelesen zu haben, dass man die Ebay Rechnung nicht mit MWST ausweisen kann - oder?)
    zu eBay-Leistungen steht hier schon einiges.
    => Suchfunktion, betrifft dich sogar als Kleinunternehmer, wenn du eine UStID-Nr. bei eBay angegeben hast

    oder gibt es da doch irgendwelche Möglichkeiten?
    Eine Alternative stellt die "Differenzbesteuerung" dar
    => Suchfunktion

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior Fraziel macht alles soweit korrekt
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    Genau so was, wie die Differenzbesteuerung hab ich gesucht. Sonst wäre der Handel mit gebrauchten Waren ja total unrentabel, wenn es sowas nicht geben würde. Danke!

    Das die Post keine MWST ausweisen muss habe ich mitlerweile auch nach gelesen. Muss zugeben habe mir die Belege bisher nie so genau angeguckt, da ich als Kleinunternehmer mit MWST bisher nichts am Hut hatte.

    Das mit Ebay verstehe ich aber noch nicht so ganz. Habe mir einige Threads hier im Forum durch gelesen (u.a. http://www.traum-projekt.com/forum/9...-2007-a-4.html) aber werde daraus ehrlich gesagt nicht ganz schlau.
    Ich als Kleinunternehmer habe keine UstNr..
    Was bringt es mir (als Kleinunternehmer), wenn ich eine UstNr. bei Ebay angebe und eine Netto Rechnung zu bekommen. Auf einer Netto Rechnung wird doch keine MWST ausgewiesen.
    Habe ich den anderen Threads richtig entnommen, dass ich auf Ebay- und Postrechnungen keine MWST beim Finanzamt geltend machen kann? Danke schonmal.

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Das mit Ebay verstehe ich aber noch nicht so ganz. Habe mir einige Threads hier im Forum durch gelesen (u.a. http://www.traum-projekt.com/forum/9...-2007-a-4.html) aber werde daraus ehrlich gesagt nicht ganz schlau.
    Ich als Kleinunternehmer habe keine UstNr..
    Was bringt es mir (als Kleinunternehmer), wenn ich eine UstNr. bei Ebay angebe und eine Netto Rechnung zu bekommen. Auf einer Netto Rechnung wird doch keine MWST ausgewiesen.
    Habe ich den anderen Threads richtig entnommen, dass ich auf Ebay- und Postrechnungen keine MWST beim Finanzamt geltend machen kann? Danke schonmal.
    Du hast genau den richtigen Thread gefunden. Demnach wirst auch sicherlich verstanden haben, dass du als Kleinunternehmer die luxemburgische USt zahlst und die deutsche USt auf den Rechnungsbetrag noch dazu, die du in der Umsatzsteuererklärung am Jahresende unter § 13b UStG angeben musst. Gibst du eine UStID-Nr. bei eBay an zahlst du nur die deutsche USt auf den Rechnungsbetrag weil keine luxemburgische USt in der Rechnung ausgewiesen wird.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Junior Fraziel macht alles soweit korrekt
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    Ja, das habe ich soweit verstanden.
    Mir stellt sich aber noch die Frage wieso man als Kleinunternehmer seine UStID-Nr. angeben (bzw. eine haben) sollte. Man hat dadurch doch 'ne Menge mehr Arbeit und man muss noch Ust. zahlen auf alle verkauften Artikel die nicht durch die Vorsteuer gedeckt wird, die man sich für die Ebay Rechnung rein hohlen kann.
    Oder ist es für die gedacht, die so oder so MWST ausweisen, weil sie sich viel Vorsteuer vom Finanzamt wieder hohlen können?

  6. #6
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    Ja, das habe ich soweit verstanden.
    anscheinend nicht

    Mir stellt sich aber noch die Frage wieso man als Kleinunternehmer seine UStID-Nr. angeben (bzw. eine haben) sollte.
    weil man sich als Kleinunternehmer mit UStID-Nr. die luxemburgische USt spart und somit weniger Geld für den Einkauf zahlt. Ein Vorsteuerabzug hat ein Kleinunternehmer sowieso nicht unabhängig davon ob mit UStID-Nr. oder ohne.

    Die UStID-Nr. ist nicht gleichzusetzen mit der Regelbesteuerung, so wie du es wahrscheinlich bisher verstanden hast. Man kann auch Kleinunternehmer sein und diese besitzen.

    Man hat dadurch doch 'ne Menge mehr Arbeit
    überhaupt nicht, es sei denn man liefert Waren ins EU-Ausland. Dann muss man vierteljährlich online eine "Zusammenfassende Meldung" abgeben.

    Gruß
    Sven
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