Hi Thomas,
jop, der Dealer im Ausland hat ausreichende Mengen vorrätig, die meine Kapazitäten weit überschreiten. Das ist also nicht das Problem.
Bzgl. dem Stichwort "Parallelimport" habe ich gerade mal etwas gegoogelt und folgendes gefunden:
"Parallelimportierte Waren können daher günstiger auf dem heimischen Markt angeboten werden und untergraben das Vertriebsnetz des Herstellers. Dieser versucht daher in der Regel, mit Hilfe von patent-, urheber- oder markenrechtlichen Bestimmungen den Parallelimport zu unterbinden. Nach europäischem Recht darf beispielsweise ein Händler im Inland nur als Vermittler zwischen dem ausländischen Anbieter und dem Käufer auftreten, jedoch nicht selbst als Verkäufer. Dies betrifft jedoch nur gewerblich handelnde Personen."
Quelle:
Wikipedia
Heißt also, dass mein Vorhaben so in der Form nicht umzusetzen ist? Ich dürfte also, wenn ich das so lese, nur als Vermittler auftreten, und nicht als Reseller?