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Thema: Importfrage - darf ich verkaufen?

  1. #1
    TP-Junior TimRei macht alles soweit korrekt
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    Importfrage - darf ich verkaufen?

    Guten Morgen,

    ich habe vor aus dem Ausland hochwertige Gegenstände im Bereich Angelsport zu importieren, und sie dann in BRD zu verkaufen. Die Objekte werden von einem Händler im Ausland bezogen, also nicht vom Hersteller direkt.

    Nun meine Frage: Kann der Hersteller etwas dagegen haben, dass ich diese Gegenstände 1) günstiger einkaufe als die Händler in BRD und dadurch auch günstiger verkaufen kann und 2) dass ich Teile in BRD verkaufe, welche hier gar nicht über den entsprechenden Hersteller erhältlich sind, sondern eben nur im Ausland.

    Denn letztendlich "schade" ich ja dadurch den BRD-Dealern, da ich Marktanteile durch einen günstigeren Preis und exotische Angebote abknapse - wie das nunmal so ist in der Wirtschaft. Kann da der Hersteller was sagen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe & Merry Xmas

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Weißt Du schon sicher, dass der Händler im Ausland dich mit den entsprechenden Mengen beliefert?

    Was passieren kann sind letzendlich zwei Sachen:
    1) Der Hersteller kann dem Händler im Ausland untersagen Dich weiterhin zu beliefern
    2) Der Hersteller kann Dir den sog. Parallelimport untersagen. Die Rechtslage dazu ist m. W. aber relativ unübersichtlich (->risikobehaftet)

  3. #3
    TP-Junior TimRei macht alles soweit korrekt
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    Hi Thomas,

    jop, der Dealer im Ausland hat ausreichende Mengen vorrätig, die meine Kapazitäten weit überschreiten. Das ist also nicht das Problem.

    Bzgl. dem Stichwort "Parallelimport" habe ich gerade mal etwas gegoogelt und folgendes gefunden:

    "Parallelimportierte Waren können daher günstiger auf dem heimischen Markt angeboten werden und untergraben das Vertriebsnetz des Herstellers. Dieser versucht daher in der Regel, mit Hilfe von patent-, urheber- oder markenrechtlichen Bestimmungen den Parallelimport zu unterbinden. Nach europäischem Recht darf beispielsweise ein Händler im Inland nur als Vermittler zwischen dem ausländischen Anbieter und dem Käufer auftreten, jedoch nicht selbst als Verkäufer. Dies betrifft jedoch nur gewerblich handelnde Personen."

    Quelle: Wikipedia

    Heißt also, dass mein Vorhaben so in der Form nicht umzusetzen ist? Ich dürfte also, wenn ich das so lese, nur als Vermittler auftreten, und nicht als Reseller?

  4. #4
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    Wie oben schon gesagt, die rechtliche Lage dazu ist alles andere als klar, daher möchte ich da auch keine klare Aussage treffen. Gerade im Bereich Unterhaltungselektronik gab es m. E. schon mehrere Fälle, wo Parallelimport gerichtlich untersagt wurde. Du solltest Dir auf jeden Fall bewusst sein, dass es Ärger geben kann - denn die so im Preis unterbotenen Händler werden sich versuchen zu wehren und dazu sicher auch den Hersteller informieren.

  5. #5
    TP-Member eppil macht alles soweit korrekt
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    warum sollte der hersteller etwas dagegen haben? wenn ich das richtig verstehe, verkauft der hersteller in verschieden europäische länder. wenn Dich andere (ausländische) händler günstiger und mit einem grösseren angebot versorgen ist der für d zuständige händler sicher sauer, aber ist es deshalb verboten?

    ps: ich habe da nen gleichen fall laufen :http://www.traum-projekt.com/forum/9...rkenrecht.html
    viele grüsse
    eppil

  6. #6
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    Weil der Hersteller dieses höhere Preisniveau in D gerne erhalten würde, da er an den höheren Preisen auch mehr verdient?

  7. #7
    TP-Member eppil macht alles soweit korrekt
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    vermutlich wird der hersteller zum gleichen preisniveau an seine grosshändler liefern. wenn da einer günstiger liefern kann muss das seinen grund haben ...
    viele grüsse
    eppil

  8. #8
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    Meinst Du? Preise werden durch viele Faktoren bestimmt. Z. B. könnten regional agierende Konkurrenten ein ncht unwichtiger Faktor sein. Dazu sind die Ausgaben für Werbung in unterschiedlichen Ländern anders, usw. .

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