Hallo und ein frohes Weihnachtsfest...
Ja, du kannst Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.
Jedoch musst du auf die Dauer der Abwesenheit achten. Es gelten für Dienstreisen im Inland folgende pauschalen Beträge:
Abwesenheit 8-14 Stunden 6€
Abwesenheit 14-24 Stunden 12€
Abwesenheit ab 24 Stunden 24€
Für das Ausland gelten jedoch andere Beträge...
KLICK
Weiter kannst du natürlich die Fahrtkosten zu den Orten geltend machen und ggf. Pauschbeträge für die Übernachtung.
Gruß,
Matthias