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Thema: konkrete Frage zu Verpflegungsmehraufwand

  1. #1
    TP-Junior tine2106 macht alles soweit korrekt
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    konkrete Frage zu Verpflegungsmehraufwand

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand für Geschäftsreisen, soll heissen selbstständig.

    Ich habe beim Event / Zirkus Afrika! Afrika! eine Promotion durchgeführt letztes Jahr, und zwar anfang des Jahres 2 Wochen in Wien, 2 Monate in Stuttgart, und Ende diesen Jahres 2 1 /2 Monate in Amsterdam (das waren zu der Zeit die Spielorte des Zirkus). Für Wien und Stuttgart wurde ich durch eine Agentur beauftragt, die in Berlin sitzt und die den Zirkus als Kunden hatte und für Amsterdam wurde ich vom Zirkus selbst beauftragt. Meine Frage ist jetzt,kann ich Verpflegungsmehraufwand geltend machen? Gilt es als Geschäftsreise? Da ich in Wien war, in Stuttgart und in Amsterdam und nicht zuhause? Das ist mir sehr wichtig,da dies eine beachtliche Summe auf der Steuererklärung ausmachen würde .

    Vielen Dank für eure Hilfe,

    LG Kristina

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hallo und ein frohes Weihnachtsfest...

    Ja, du kannst Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.

    Jedoch musst du auf die Dauer der Abwesenheit achten. Es gelten für Dienstreisen im Inland folgende pauschalen Beträge:

    Abwesenheit 8-14 Stunden 6€
    Abwesenheit 14-24 Stunden 12€
    Abwesenheit ab 24 Stunden 24€

    Für das Ausland gelten jedoch andere Beträge... KLICK

    Weiter kannst du natürlich die Fahrtkosten zu den Orten geltend machen und ggf. Pauschbeträge für die Übernachtung.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Junior tine2106 macht alles soweit korrekt
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    Danke schön für die schnelle Antwort!! Wie ist das denn, das ist schliesslich meine regelmäßige Arbeitsstelle für den Zeitraum gewesen, darf ich das dann wirklich berechnen?

    Danke
    und liebe Grüße,
    Kristina

  4. #4
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    Wie ist das denn, das ist schliesslich meine regelmäßige Arbeitsstelle für den Zeitraum gewesen, darf ich das dann wirklich berechnen?
    genau aus dem Grund würde ich dir die Aufwendungen nicht gewähren, da Verpflegungsmehraufwendugen nur bei einer "Auswärtstätigkeit" anzusetzen sind um es mit den Worten der neuen Lohnsteuerrichtlinien 2008 auszudrücken.

    Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird, siehe R 9.4 LStR 2008.
    Frohes Fest
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Junior tine2106 macht alles soweit korrekt
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    Hallo Sven,

    haben denn die Lohnsteuerrichtlinien überhaupt etwas mit selbstständiger Arbeit zu tun? Also gelten die Lohnsteuerrichtlinien nicht nur für nichtselbstständige Arbeitnehmer?

    LG Kristina und frohe Weihnachten

  6. #6
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    die gelten auch für Selbstständige
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