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Alt 05.01.2008, 00:30   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
volvox macht alles soweit korrekt

Rechtsfragen zur Kleinunternehmensgründung


Hallo!

Also hier kurz meine Geschichte: Ich bin Informatik-Student und will nebenbei noch ein wenig Geld dazuverdienen. Da ich bisher für Bekannte und Verwandte schon öfter Rechner repariert, Rechner aufgerüstet, Software installiert, DSL eingerichtet ... habe und auch schon ein Praktikum in einem Computerladen gemacht hab, habe ich mir gedacht ein Kleinunternehmen zu gründen und Serviceleistungen im Computerbereich anzubieten. Die Leistungen würde ich alleine anbieten. Ich hatte mir das so vorgestellt: Ein Kunde ruft bei mir an, da sein Rechner kaputt ist oder weil er z.B. einen DVD-Brenner eingebaut habe will. Ich würde dann hinfahren und versuchen die Sache zu erledigen.

Da ich dann mit Gewinnabsicht arbeiten würde, müsste ich ein Gewerbe anzumelden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, oder?. Ich hab mir die FAQs in diesem Forum schon durchgelesen und bin zur Erkenntnis gekommen, dass die Kleinunternehmerregelung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung für mich das Beste wäre, da meine Umsätze unterhalb der 17500€ Grenze liegen würden.

Folgende Fragen sind bisher leider noch offen geblieben:

1.) Darf ich überhaupt solche Leistungen (wie PC-Reparatur) anbieten ohne eine Ausbildung in diesem Bereich zu haben? Ich studiere zwar Informatik bin aber kein IT-Systemelektroniker. Wenn z.B. ein Kunde anrufen würde und seinen Rechner repariert haben will. Dürfte ich diesen Auftrag überhaupt annehmen?

2.) Um meinen Umsatz möglichst gering zu halten, habe ich mir überlegt keine Hardware direkt anzubieten, da dies meinen Umsatz in die Höhe treiben würde und ich mich dann mit Gewährleistungsfragen rumschlagen müsste. Deswegen habe ich mir gedacht, dass ich die Hardware in Kundenauftrag bei einem örtlichen Händler kaufen würde. Ich würde die Ware kaufen und die Rechnung des örtlichen Händlers dann auf meinen Auftraggeber ausstellen lassen. Darf ich das so machen? Müsste ich das Geld für den Einkauf vorher vom Kunden erhalten oder könnte ich erst selber bezahlen und das Geld dann vom Kunden einfordern? Könnte ich diese Hardwarebeschaffungsdienstleistung auf meiner späteren Rechnung ausweisen und Geld dafür verlangen? Und könnte ich vielleicht mit dem örtlichen Händler eine Vermittlungsprovision aushandeln?

3.) Stellen wir uns eine hypothetische Auftragssituation vor: Ein Kunde ruft an , da er Probleme mit seinem Recher hat. Ich fahre also hin und bringe den Rechner wieder ans laufen. Kassiere von ihm den vorher vereinbarten Betrag und schicke ihm hinterher eine Rechnung. Wäre das so OK? Ich habe ein wenig im Internet recherchiert und bin darauf gestoßen, dass ein Lieferschein ausgestellt werden müsste und der Erhalt einer Barzahlung quittiert werden muss. Stimmt das?

4.) In welchen Grenzen könnte ich meinen Stundenlohn festlegen? Wenn ich z.B. für einen Kunden ein DVD-Brenner einbaue und die Brennersoftware installieren würde. Nehmen wir an das Dauert eine Stunde. Wie viel könnte ich dafür verlangen? Wären 30€ Stundenlohn OK? Oder muss sowas vorher mit dem Kunden abgesprochen werden?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Denn bevor ich die ganze Sache starte, möchte ich doch rechtlich einigermaßen abgesichert sein. Die Kosten für einen Rechtsanwalt kann ich mir allerdings nicht leisten.

Gruß,
Volvox
volvox ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 05.01.2008, 09:43   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von volvox Beitrag anzeigen
1.) Darf ich überhaupt solche Leistungen (wie PC-Reparatur) anbieten ohne eine Ausbildung in diesem Bereich zu haben? Ich studiere zwar Informatik bin aber kein IT-Systemelektroniker. Wenn z.B. ein Kunde anrufen würde und seinen Rechner repariert haben will. Dürfte ich diesen Auftrag überhaupt annehmen?
Nein. War hier auch schon mehrfach Thema, dafür brauchst Du einen Meisterbrief.

Zitat:
2.) Um meinen Umsatz möglichst gering zu halten, habe ich mir überlegt keine Hardware direkt anzubieten, da dies meinen Umsatz in die Höhe treiben würde und ich mich dann mit Gewährleistungsfragen rumschlagen müsste. Deswegen habe ich mir gedacht, dass ich die Hardware in Kundenauftrag bei einem örtlichen Händler kaufen würde. Ich würde die Ware kaufen und die Rechnung des örtlichen Händlers dann auf meinen Auftraggeber ausstellen lassen. Darf ich das so machen? Müsste ich das Geld für den Einkauf vorher vom Kunden erhalten oder könnte ich erst selber bezahlen und das Geld dann vom Kunden einfordern?
Nun ja, an sich machen kannst Du es. Aber wie willst Du es bei einem nicht zahlungswilligen Kunden einfordern, wenn Du keine Rechnung dazu ausstellst? Ist an sich nicht so praktikabel.

Zitat:
Könnte ich diese Hardwarebeschaffungsdienstleistung auf meiner späteren Rechnung ausweisen und Geld dafür verlangen?
Versuchen kann man viel, ob ein Kunde den Spaß mitmacht ist was anderes.

Zitat:
Und könnte ich vielleicht mit dem örtlichen Händler eine Vermittlungsprovision aushandeln?
Bei den kleinen Margen, die es in der Branche gibt, wirst Du keinen Händler finden, der diesen Spaß mitmacht.

Zitat:
4.) In welchen Grenzen könnte ich meinen Stundenlohn festlegen? Wenn ich z.B. für einen Kunden ein DVD-Brenner einbaue und die Brennersoftware installieren würde.
Einbauen darfst Du erst mal gar nicht....

Zitat:
Wie viel könnte ich dafür verlangen? Wären 30€ Stundenlohn OK?
Das, was die Kunden bereit sind zu zahlen und gleichzeitig Dich zufrieden stellt.

Zitat:
Oder muss sowas vorher mit dem Kunden abgesprochen werden?
Gewöhnlich informiert man den Kunden in der Tat bevor man anfängt welche Kosten auf ihn zukommen, allein um Ärger zu vermeiden.

Eine persönliche Anmerkung von mir: Du scheinst Dir viele Gedanken zu machen, wie Du den Umsatz minimieren und den Ertrag maximieren kannst. Was Du vollkommen außer acht lässt: Die Kunden legen Wert auf Service. So wie Du dir das vorstellst wirst Du viele Kunden nur einmal haben, danach suchen sie sich jemand anderes.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2008, 23:35   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
volvox macht alles soweit korrekt
Hallo,

ich hatte mich in meinem ersten Posting ein wenig falsch ausgedrückt. Ich will keine Computer reparieren, sondern nur defekte Komponenten austauschen oder neue Komponenten einbauen sowie Software installiren. Wäre das in Ordnung?

Warum dürfte ich keinen DVD-Brenner einbauen?

Gruß
Volvox
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Alt 06.01.2008, 01:29   #4
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copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von volvox Beitrag anzeigen
Hallo,

ich hatte mich in meinem ersten Posting ein wenig falsch ausgedrückt. Ich will keine Computer reparieren, sondern nur defekte Komponenten austauschen oder neue Komponenten einbauen
Das nennt man gemeinhin reparieren.

Zitat:
sowie Software installiren. Wäre das in Ordnung?
Software einrichten wäre in Ordnung, defekte Teile einfach austauschen schon zumindest grenzwertig (man kann jetzt darüber streiten, ob das, was ein Laie mit seinem Rechner macht, schon dem Meisterzwag unterliegt, wenn es ein externer Dienstleister tut und Kammern sehen das wohl auch unterschiedlich) oder komplett illegal. Je nachdem.

Grundsätzlich solltest Du Dir aber erstmal ganz andere Fragen stellen:

- Besteht überhaupt ein Bedarf nach Deiner Dienstleistung?
- Was kannst Du, was andere nicht können?
- Wieviele andere machen das in Deiner Gegend schon? -> Konkurrenzanalyse

Das Geschäft ist stark reglementiert - siehe oben. Beschränke Dich vielleicht auf Beratung und Einrichtung, dann hast Du keine Probleme mit der Handwerkskammer ...

copy
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Alt 06.01.2008, 13:49   #5
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Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Beschränke Dich vielleicht auf Beratung und Einrichtung, dann hast Du keine Probleme mit der Handwerkskammer ...
Und wenn du dennoch gelegentlich ein Laufwerk in einen Rechner einbaust interessiert das letztendlich niemanden.
__________________
Meine Spielwiese: Schützenverein „Einigkeit“ Autenzell-Rettenbach
designfanatiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2008, 13:56   #6
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Außer ein Konkurrent bekommt'sper Zufall mit...
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Alt 06.01.2008, 14:22   #7
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Für einigen Tätigkeiten wie z.B. Reparatur eines Monitors ist die Eintragung in die Handwerksrolle vorgeschrieben. Es gibt dazu ein Merkblatt unter http://www.ihk-muenchen.de/internet/...EDV0420741.pdf
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Alt 06.01.2008, 14:25   #8
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Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Außer ein Konkurrent bekommt'sper Zufall mit...
Da die im Einzelhandel angebotene Hardware dank ausführlicher Anleitung auch problemlos vom Kunden selbst eingebaut werden könnte habe ich keine Bedenken solche Aufträge zu übernehmen. Wie man erst vor kurzem wieder eindrucksvoll auf Kabel 1 bei Bizz sehen konnte scheinen viele Anbieter solcher Dienstleistungen noch nicht einmal über grundlegende Kenntnisse zu verfügen. Etwas anspruchsvollere Arbeiten wie beispielsweise Umbauten an Netzteilen überlasse ich jedoch Fachleuten.

Zitat:
Zitat von celtic Beitrag anzeigen
Für einigen Tätigkeiten wie z.B. Reparatur eines Monitors ist die Eintragung in die Handwerksrolle vorgeschrieben. Es gibt dazu ein Merkblatt unter http://www.ihk-muenchen.de/internet/...EDV0420741.pdf
Danke. So hatte ich das auch in Erinnerung.
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Geändert von designfanatiker (06.01.2008 um 15:01 Uhr).
designfanatiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2008, 14:42   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
volvox macht alles soweit korrekt
Hallo,

danke für die Antworten. Die Arbeiten die im Merkblatt stehen könnte ich also problemlos ausführen. Das ist genau das Feld was ich abdecken wollte. Die Reparatur von Netzteilen oder Monitoren wollte ich eh nicht machen, da ich davon selber keine Ahnung habe. Ich will nur Steckkarten, Festplatten, Laufwerke usw einbauen und Software installieren sowie DSL und Netzwerke einrichten.

In meine Gewerbeanmeldung würde ich dann als Tätigkeit reinschreiben:
Servicedienstleistungen im PC-Bereich (Installation von Hard- und Software, Auf- und Umrüstung, DSL und Netzwerk einrichten,...). Das wäre dann so OK, oder? Ich werde mich sicherheitshalber trotzdem noch mit meiner IHK in Verbindung setzen, mein Aufgabenfeld dort beschreiben und absegnen lassen. Dann bin ich auf der sicheren Seite.

Dann hätte ich noch eine kurze Frage bezüglich des Ablaufs eines Auftrags. Ein Beispiel: Ein Kunde ruft an, da sein Rechner nicht läuft. Ich fahre hin und stelle fest, dass die Grafikkarte nicht mehr richtig im Slot sitzt. Ich bringe das in Ordnung und berechne meinetwegen 15€. Der Kunde zahlt in bar. Muss ich jetzt einen Lieferschein oder eine Quittung schreiben oder reicht es dem Kunden später eine Rechnung zu schicken unter der dann steht: Betrag am .... dankend erhalten?

Liebe Grüße,
Volvox
volvox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2008, 14:56   #10
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
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Nun ja, eine allgemeine Vorschrift die das abschließend regelt gibt es m. W. nicht. Aber es gibt doch einige Kunden, die bei einer Zahlung dann zumindest gerne eine Quittung hätten, um später nachweisen zu können, dass Sie Dich bezahlt haben.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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