Hallo Giba,
wie schon gesagt, kann ich keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, könntest du einen Anwalt fragen. Es gibt im Internet wohl auch eine Möglichkeit sich von einem Anwalt Fragen beantworten zu lassen:
klick
Die Nutzung ist in deiner Rechnung ja leider nicht genauer definiert. In der Regel gilt dann ein zweckgebundenes Nutzungsrecht. Nach meinem Verständnis darfst du das Logo somit für deine Firma verwenden (in deiner Geschäftsausstattung, Werbemitteln etc.)
Bei den anderen Druckprodukten ist es wohl schwieriger. Die dürfen rechtlich gesehen ohne Einverständnis des Urhebers nicht verändert werden. Für eine Neuauflage muss in der Regel der Designer noch einmal gesondert vergütet werden. Wie das explizit mit Briefpapier und Visitenkarten ist, kann ich dir leider nicht sagen. Ich weiß nicht ob diese Dinge überhaupt die nötige Schöpfungshöhe haben, um urheberrechtlich geschützt zu sein.
Viele Grüße
Nicole