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07.01.2008, 12:52
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: ostholstein
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Cooperate Design
 Hallo zusammen,
mal ne Frage, hab für meine Firma ein Logo als cooperate Design erstellen lassen für alle Geschäftspapiere, Quittungen, Zeitungsanzeigen,Schriftzüge auf den Autos usw., also alles etwas unterschiedlich gestaltet.
Darf ich dieses Logo auch für meine Homepage verwenden ohne die Verwendung dafür genehmigen zu lassen? Und auch in von mir neu
erstellten Zeitungsannoncen, Stempel usw.?
Ich habe ja viel Geld dafür bezahlt, also gehört das doch eigentlich mir und ich könnte es verwenden wie ich möchte, oder? Ich hoffe es jedesfalls, sonst wäre das ja ein Faß ohne Boden.
Kann mir da jemand weiterhelfen???
Das wäre echt super, Giba
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07.01.2008, 13:39
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Nähe München
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Hallo,
wenn dieses Coroporate Design von einer Designagentur o.ä. erstellt wurde, müsste es darüber doch einen Vertrag geben. Hier sollte sowas drin stehen.
Aber irgendwie würde es für mich keinen Sinn machen, wenn Du die weitere Verwendung des für DICH entwickelten Corporate Designs erst noch genehmigen lassen musst, wenn Du es weiterverwenden willst. Das ist ja schliesslich Sinn und Zweck eines Corporate Designs, dass es sich durch das komplette Unternehmen zieht, also auch auf der Homepage wiedergespiegelt wird.
Aber da lasse ich mich natürlich auch "gerne" eines besseren belehren :-)
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07.01.2008, 14:28
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
Ort: Kiel
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Hallo Giba,
die Rechtslage ist hier meines Erachtens etwas undurchsichtig.
Alle nachfolgenden Angaben geben nur meinen Wissensstand und meine persönliche Meinung wieder. Ich bin kein Rechtsexperte. Also alles ohne Gewähr.
1. Generell unterliegen Logos wegen ihrer Einfachheit NICHT dem Urheberrecht und sind somit generell auch erstmal nicht geschützt (Bitte nicht verwechseln mit Markenrecht. Die meisten Logos sind als Marke eingetragen und darüber ist dann ihre Verwendung allein dem jeweiligen Unternehmen gestattet).
2. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gilt bei Designleistungen ein "zweckgebundenes Nutzungsrecht". Das bedeutet, dass das gestaltete Objekt für den ihm bestimmten Zweck verwendet werden darf. Das ist meiner Meinung nach bei einem Logo eine Verwendung in allen Werbemitteln und Geschäftspapieren.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du den Designer bittest, dir schriftlich zu geben, dass er dir die Nutzungsrechte (exklusiv, zeitlich und räumlich uneingeschränkt) einräumt. (Auch wenn das wegen Punkt 1 eigentlich nicht notwendig ist).
Unter http://www.ratgeber-e-lancer.de/070301.html steht:
7.3.1.3. Wenn es keinen Vertrag gibt
Gibt es zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer Streit, weil es gar keinen Vertrag gibt oder weil die eingeräumten Rechte darin nicht präzise benannt sind, so gelten zwei Grundsätze:
Vereinbart ist, was dem Vertragszweck dient. Typisches Beispiel: Entwickelt ein Designer für ein Unternehmen ein Corporate Design samt Logo, so darf der Auftraggeber beides natürlich auch für Web-Sites, Broschüren oder Anzeigen benutzen, die er sich von anderen Designern gestalten lässt – auch wenn das nicht ausdrücklich vereinbart war. Das ist nun mal der Zweck eines Corporate Designs – und dient damit dem Vertragszweck.
Hat der Designer dagegen im Rahmen eines Auftrages für eine Unternehmens-Web-Site auch ein Zeichen entworfen, das dem Auftraggeber so gut gefällt, dass er es auch außerhalb der Web-Site als Logo benutzen möchte, so muss er das Nutzungsrecht dafür zusätzlich erwerben. Denn ein allgemein verwendbares Logo gehört zweifellos nicht zum Vertragszweck "Web-Site".
Eine stillschweigende Einräumung von Nutzungsrechten gibt es nicht. Rechte, die über den konkreten Vertragszweck hinausgehen, müssen im Vertrag ausdrücklich genannt werden. Gibt es keinen Vertrag, gibt es auch keine weiteren Rechte.
Hier noch eine weiterer link zum Thema.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Viele Grüße
Nicole
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Rot-Stich
Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
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07.01.2008, 17:34
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: ostholstein
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Hallo,
Ihr seid ja echt schnell, danke!
da bin ich ja mal gespannt. Durch Umzug muß ich die Unterlagen erst suchen und mir genauer angucken was drin steht. So bin ich ja noch nicht viel schlauer.
Ich weiß auf jedem Fall noch genau, das sie das Erstellen eines Logos extra berechnet hat!
Dann den Entwurf der Quittungen extra, Zeitungsanzeige extra, Visitenkarten extra usw. usw. usw. War ne Mega Rechnung!
Die Zicke von Designerin meldet sich gar nicht auf meine Anfragen, und ich habe überhaupt keine Original Vorlagen. Sie hat mir nur die Korrekturabzüge gemailt, die noch einige Schreibfehler enthielten. Danach wurde alles direkt an eine Druckerei und einen Foliencenter gegeben, die dann alles erstellt haben.
Ich hab mir mit ihr gezofft wegen der Höhe der Rechnung, aber hab natürlich alles bezahlt (nützt ja nix), war halt Lehrgeld.
Und die Druckerei gibts nicht mehr. Eigentlich müsste sie mir doch die Änderungen der Adressen usw. machen meine ich, aber keine Reaktion, dabei war das tierisch teuer.
Die gibt bestimmt nichts frei wenn sie nicht muß. Deshalb dachte ich, ich frag Euch lieber mal, wie sich das rein rechtlich verhält, ob ich eigentlich eine Freigabe brauche.
Danke, Gruß Giba
Ich meld mich nochmal wenn das genauer weiß
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07.01.2008, 17:40
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Nähe München
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Uff... Das muss man dann wohl wirklich als Lehrgeld ansehen :-( Ich hab bisher noch keine Erfahrungen mit Designagenturen, aber Du scheinst ja wirklich eine ganz tolle "Type" erwischt zu haben ;-)
Die Originalvorlagen gehören ja eigentlich zu Dir und sollten meiner Ansicht nach auch im Preis mit inbegriffen sein. Auch wenn Du da irgendwas dran ändern willst, sollte das eigentlich ohne Probleme machbar sein (sagt mir aber nur mein Bauch, ohne dass ich da irgendwas schriftlich hätte). Denn: Was hat die tolle Designerin von einem Design, welches sie für EIN Unternehmen entworfen hat. Sie wird es wohl kaum 1:1 auch an andere Unternehmen verkaufen können...
Na ja, ich drück Dir die Daumen, dass die gute Frau sich vielleicht doch mal noch meldet und sich das alles noch klären lässt!
Viele Grüße und viel Erfolg,
fmh
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07.01.2008, 17:57
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Giba
Die Zicke von Designerin meldet sich gar nicht auf meine Anfragen, und ich habe überhaupt keine Original Vorlagen.
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Was ist denn mit "Original Vorlagen" gemeint?
Zitat:
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Sie hat mir nur die Korrekturabzüge gemailt, die noch einige Schreibfehler enthielten. Danach wurde alles direkt an eine Druckerei und einen Foliencenter gegeben, die dann alles erstellt haben.
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Naja, Du hast halt ein Produkt gekauft und ja wohl auch geliefert bekommen. Offene Daten, falls das mit "Original Vorlagen" gemeint ist, gehören gemeinhin nicht zum Produkt. Wer das will, muss extra dafür zahlen.
Wenn Du Dir einen teuren Maßanzug kaufst, bekommst Du auch nicht das Schnittmuster dazu, damit Du Dir den nächsten beim Schneider an der Ecke günstig nachschneidern lassen kannst ...
Rein rechtlich zählt, was in Eurem Vertrag steht. Da kann Dir niemand per Ferndiagnose helfen.
copy
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07.01.2008, 18:46
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: ostholstein
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Hallo,
na ja, ich meine damit, das ich doch meine bezahlten Entwürfe auch nutzen möchte. Wenn z.B. meine Visitenkarten oder mein Briefpapier alle sind, kann ich die doch drucken lassen wo ich möchte, damit hat doch die Designerin nichts zu tun.
Kann ich aber nicht, weil ich keine Vorlagen habe.
Und Adressänderungen z.B. kann ich auch nicht machen lassen.
Gruß Giba
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07.01.2008, 19:27
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Das sind Fragen, die in die Vertragsgstaltung gehören. Wenn ein Grafiker seine Originalgrafiken rausgibt wird er idR andere (=höhere) Stundensätze verrechnen als wenn er die "Macht" darüber behält.
Unabhängig davon zum Ursprungsthema: Die Frage ist, ob es auf Kunden evtl. seltsam wirkt, wenn man das Design der Firma auch für private Zwecke verwendet.
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08.01.2008, 10:57
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
Ort: Kiel
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Zitat:
Zitat von fmh1979
Die Originalvorlagen gehören ja eigentlich zu Dir und sollten meiner Ansicht nach auch im Preis mit inbegriffen sein. Auch wenn Du da irgendwas dran ändern willst, sollte das eigentlich ohne Probleme machbar sein (sagt mir aber nur mein Bauch, ohne dass ich da irgendwas schriftlich hätte). Denn: Was hat die tolle Designerin von einem Design, welches sie für EIN Unternehmen entworfen hat. Sie wird es wohl kaum 1:1 auch an andere Unternehmen verkaufen können...
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Also...
1. Die Arbeitsdateien sind in der Regel NICHT Bestandteil des Vertrages (Ausnahmen können natürlich vertraglich geregelt werden). Meine Kunden erhalten normalerweise auch keine offenen Dateien, es sei denn ich arbeite als "Freie" für Agenturen.
2. Sollte der Designer ein urheberrechtlich geschütztes Werk (das kann z.B. eine Werbeanzeige sein) geschaffen haben, so darf dies nicht ohne Einwilligung des Urhebers verändert werden. Ähnlich wie Musiker erhalten auch Designer für Werke mit einer gewissen Schöpfungshöhe "Tantiemen". Durch das Urheberrecht sind solche Werke vor Veränderungen durch Dritte geschützt (Ausnahme: Durch die Veränderung wird ein neues Werk geschaffen)
3. Sofern die Designerin keine "exklusiven" Nutzungsrechte eingeräumt hat, bzw. der Auftraggeber diese nicht erworben hat, besteht für die Designerin durchaus die Möglichkeit ein Design ein weiteres mal (oder mehrfach) zu verkaufen. Theoretisch zumindest.
Ich handhabe es so, dass mein Kunde bei einer Logoentwicklung sein Logo später als Vektorgrafik sowie als Pixelgrafik auf CD bekommt, dazu ein Mini-Manual mit Farbdefinition und Schriftbestimmung. Offene Daten für Visitenkarten und Briefpapier gebe ich in der Regel auch nicht an den Kunden raus, das druckfähige pdf schon.
Und ich gestalte für meine Kunden exklusiv. Das heißt, dass ich ein Design nie zweimal verkaufe.
Wie hier schon gesagt wurde, erhält man beim Kauf eines Anzuges auch kein Schnittmuster dazu und bei Erwerb eines Brotes auch kein Rezept.
Viele Grüße
Nicole
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Rot-Stich
Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
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08.01.2008, 11:21
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Nähe München
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Hallo Nicole,
jetzt muss ich doch mal ganz dumm fragen, weil das Thema mich einfach interessiert:
Zitat:
Zitat von Nice
1. Die Arbeitsdateien sind in der Regel NICHT Bestandteil des Vertrages (Ausnahmen können natürlich vertraglich geregelt werden). Meine Kunden erhalten normalerweise auch keine offenen Dateien, es sei denn ich arbeite als "Freie" für Agenturen.
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Was versteht man in diesem Zusammenhang denn unter Arbeitsdateien / offene Dateien?!
Ich als Kunde würde z.B. einfach nur eine CD haben wollen wo das für mich geschaffene Logo drauf ist, der Schriftzug und dieser ganze Kram. Damit ich halt irgendwann mal z.B. hergehen könnte und das Logo auch auf meiner Homepage einsetzen könnte. Oder wenn ich dann mal eine Werbeanzeige schalten möchte, könnte ich das Logo an die Zeitung mailen, damit die das da mit einbauen. WIE dieses Logo geschaffen wurde wäre mir in dem Moment dann auch vollkommen egal, ich will ja nichtmal die Möglichkeit haben das Logo zu verändern - sondern einfach nur die Freiheit haben es zu nutzen.
Oder um beim Anzug-Vergleich zu bleiben: Das Schnittmuster zum Anzug würde ich ja gar nicht dazu haben wollen, aber ich würde das Recht haben wollen, den Anzug zu tragen wann / wo / wie ich will.
So wie Du es schilderst, erscheint es mir ja auch logisch und seriös. Es würde einfach keinen Sinn machen ein individuell entworfenes Design ein zweites mal zu verkaufen, daher sollte ein Designer doch eigentlich auch keinen Schmerz damit haben die exklusiven Nutzungsrechte einzuräumen.
Viele Grüße
fmh
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08.01.2008, 13:51
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: ostholstein
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Hallo zusammen,
ich sehe es auch so. Ich habe die Erstellung eines Logos bezahlt, und möchte es nutzen! Da ich aber keine pdf. auf CD oder ähnliches bekommen habe, geht das nicht, ich habe also nichts in der Hand.
Alle Entwürfe in denen sie das Logo verwendet hat, also Quittungen usw. will ich ja gar nicht verändern oder für etwas anderes nutzen, sondern nur mal meine Steuernummer und die Firmananschrift darin geändert haben, und Nachschub drucken lassen.
Ich habe nur einen unkorrigierten Bogen (auf dem alle Drucksachen drauf sind) per email bekommen, den sie, nachdem sie ihn geändert hatte, an die Druckerei weitergeleitet hat. Damit kann ich nichts anfangen, weil die Druckereien hier das nicht bearbeiten können, oder Änderungen machen.Die können den nur so nehmen wie er ist.
Keiner weiß welche Schrift, welche Farben usw., Also kann ich das Logo da auch nicht rausziehen.
Und eine Zeitungsanzeige per email hab ich noch bekommen.
Jetzt möchte ich das Logo auf meiner Homepage verwenden, und dafür könnte ich nur das aus der Zeitungsanzeige verwenden. Aber darf ich das ohne Genehmigung?
Ein Logo als cooperate Design möchte ich eigentlich nutzen wie Du es schon aufgezählt hast.
Das ist ätzend, ich will ja keine Klage oder ähnliches riskieren.
Also ich würde auch kein Schnittmuster für einen Anzug erwarten, sondern nur, das ich ihn ändern lassen darf wenn er nicht mehr paßt, wenn ich Rüschen draufnähen möchte oder wenn ich eine Tischdecke draus nähen lassen will
Liebe Grüsse Giba
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08.01.2008, 14:33
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Mal so als reine Interessen-Frage, in welchen Kostenbereich bewegt sich das Erstellen der CI?
Zweistellig?
Fast dreistellig`?
Dreistellig?
Getarnt als Rechenaufgabe nehme ich dieses auch gern an.
Mathe 6
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08.01.2008, 18:00
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#13
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
Ort: Kiel
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Hallo,
ich würde jetzt mal unterscheiden zwischen der Entwicklung eines Logos (das einen Sonderfall darstellt) und der Gestaltung von Flyer, Plakaten, Anzeigen etc. Für letzteres gilt auf jeden Fall, dass der Auftraggeber generell keinen Anspruch auf Arbeitsdateien (Damit meine ich Satzdateien, z.B. aus InDesign oder Illustrator oder aber auch Photoshopdateien, die bei Bildretuschen häufig aus mehreren Ebenen bestehen) hat.
Ein Designauftrag splittet sich in der Regel in
1. Entwurfsarbeit (die zu vergüten ist) und
2. Nutzungsrechte (die ebenfalls zu vergüten sind)
Es ist also durchaus möglich, dass der Kunde einen Entwurf, den er beauftragt hat, vergüten muss, obwohl er ihn nicht nutzen/umsetzen möchte.
Um wieder auf diesen spezifischen Fall zurück zu kommen:
Was genau steht in der Auftragsbestätigung, dem Vertrag und/oder der Rechnung? Ist dort nur von Entwurfsarbeiten die Rede? Ist irgendwo eine "Werkabnahme" protokolliert (E-Mail, Brief etc.)? Hast du das Werk/Logo also abgenommen?
Ein Firmensignet/Logo wird immer zu dem Zweck entworfen, dass es später in den Werbematerialien des auftraggebenden Unternehmen eingesetzt wird.
Von Agenturen weiß ich, dass diese auch Entwurf und Reinzeichnung noch einmal splitten. Im Prinzip könnte eine Logoentwicklung, die Präsentation und die Abnahme des Werkes durch den Kunden auch komplett manuell (Zeichenstift und Papier) erfolgen. Damit wäre der Auftrag des Logo-Entwurfes erledigt. Darauf könnte dann ein Reinzeichungsauftrag folgen, der die digitale Umsetzung beinhaltet.
Was habt ihr denn bei Auftragsbeginn besprochen? Hast du irgendetwas schriftlich? Ein Angebot z.B.?
Du solltest nun folgendes tun:
1. Stell sicher, dass du die Nutzungsrechte erworben hast, bzw. dass eine Werkabnahme stattgefunden hat.
2. Bitte die Grafikerin um die Übergabe der druckfähigen Datei. Gegebenenfalls gegen Aufwandsentschädigung (für die Reinzeichnung oder Daten-Rearchivierung)
3. Wenn Punkt 1 sichergestellt ist und die Grafikerin dir keine Datei aushändigen will, such dir einen Grafiker, der dir anhand des bereits gedruckten Logos eine neue Reinzeichnung deines Logos anfertigt. Dafür muss aber unbedingt die Rechte-Frage geklärt sein. Diese kannst du nur klären, in dem du noch einmal mit deiner Grafikerin kommunizierst (auf welchem Weg auch immer).
Die Frage von koenixblau schwirrte mir auch schon im Kopf. Für ein professionelles Logo (und ich rede NUR von der Logo-Entwicklung) investiert man in der Regel einen 4-stelligen Betrag oder einen 3-stelligen im oberen Bereich.
Viele Grüße
Nicole
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Rot-Stich
Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
Geändert von Nice (08.01.2008 um 18:05 Uhr).
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08.01.2008, 18:49
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: ostholstein
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Hallo
Ich such die Rechnung aus meinen Umzugskosten raus, mal sehen wieviel das insgesamt war.
Ich glaub das lag bei 2500 circa, oder mehr?? Weiß nicht mehr genau, ich hab es als teuer empfunden.
Gruß, Giba
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10.01.2008, 07:31
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: ostholstein
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Hallo zusammen,
Jeder Posten hat einen einzelnen Preis, aber für alles zusammen hab ich
2300 € plus Steuer bezahlt. (Ist aber nur n kleiner Betrieb, deshalb fand ich das viel, aber darum gehts ja nicht)
In der Rechnung steht:
Gestaltung eines Logos / cooperate Designs:
Konzept und Entwürfe, Reinzeichnung, Nutzung
Und bei "Gestaltung von Visitenkarten, Gestaltung von Quittungen, usw." steht hinter jedem einzelnen Posten:
Entwürfe, Reinzeichnung, Produktionsabwicklung,
Datenübermittlung, Nutzung
(Wobei die Daten nicht an mich, sondern nur für den Druck an die jeweiligen Firmen übermittelt worden sind)
Was darf ich damit nun anfangen und was nicht?
Liebe Grüsse,
Giba
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