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Thema: Gerichtsurteile urheberrechtlich geschützt

  1. #1
    TP-Insider IamLEGEND ist auf einem guten Weg Avatar von IamLEGEND
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    Gerichtsurteile urheberrechtlich geschützt

    Hallo,
    ganz kurze Frage:

    Weiß jemand ob Gerichtsurteile geschützt sind?

    Also nicht unbedingt das Veröffentlichen von vollständigen Urteilen mit dem gesamten Text. Sondern lediglich das Zusammenfassen bzw. der Bericht über irgendwelche Urteile.

    Muss hier das jeweilige Urteil / Aktenzeichen immer angegeben werden?

    Gerichtsurteile sind doch eigentlich eine Sache der Allgemeinheit oder?

    Falls jemand mit dieser Sache schon zu tun hatte würd ich mich über ein paar "Gedankenstöße" und Infos freuen.

    Thanx :-)

    schönes Wochenende

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Na ich weiss nicht(s)... aber ist es nicht grundsätzlich besser wenn man irgendwo ein Urteil anführt oder sich auf eines bezieht auch das entsprechende Gericht und Aktenzeichen anzugeben? Das untermauert dann doch die eigene Aussage/Behauptung und Zweifler haben keine Chance. Ebenso kommt der geneigte Infosuchende schneller an ausführlichere Informationen.
    Deshalb meine Meinung: wenn's geht - immer mit hin - egal ob vorgeschrieben oder nicht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Wie überall wo zitiert wird sollte m. E. auch hier eine Quellenangabe erfolgen.

  4. #4
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Ganz klar, immer das Aktenzeichen nennen bzw. die Quelle.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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    "Niveau ist keine Tagescreme!"



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