 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
16.01.2008, 20:18
|
#16
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Och das ist alles relativ  ... ich hab bsp. ein Kostenrisiko von mind. 3,85 € bei einem Warenwert von 3,50 €...  Okay, ich muss die Rücksendekosten nicht übernehmen.
Vielleicht sollte ich mal einen Mindestbestellwert von 10 € einführen.
|
|
|
17.01.2008, 00:12
|
#17
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
|
Zitat:
Zitat von abendstern
hallo,
ich habe jetzt schon totale angst vor dem nächsten räderverkauf,dass mir wieder das gleiche passiert
grüsse
|
Hallo, das ist aber kein gutes Vorzeichen für erfolgreiche Geschäfte.
1. Der Käufer hat das Recht die Hinsendekosten zurück zu verlangen. Von allen Händlern, also haben auch alle das Problem. Deshalb bringt das nur den ebay Verkäufern Vorteile die unter "privater" Tarnung verkaufen. (Bis das Finanzamt zuschlägt)
2. Der Käufer hat die Pflicht die Kosten für den Verkäufer gering zu halten. Das bedeutet, wenn Du in der Rechnung, den AGB, mit einem großen roten Beileger zur Lieferung, in der mail nach dem Verkauf etc. den Kunden auf die Rücksendemodalitäten hinweist, hat er diese auch zu beachten. Also wenn Du dem Käufer so deutlich machst, dass er keine Ware ohne Absprache zurückschicken soll, kannst Du ihm die gezahlte Summe plus Versandkosten zurückgeben und ihn bitten die Räder an den nächsten Kunden zu senden. (Falls sich dies gerade ergibt)
Ein solcher Hinweis (Formulierung und Platzierung) sollte aber mit einem Rechtsanwalt abgestimmt sein. (Der RA unserer Gewerbevereinigung gibt Mitgliedern dazu auch mal kostenlose Tipps.)
3. Bei jedem Geschäft hast Du ein Risiko, der Internet-Händler die Rücknahme-Pflichten, der Ladenbesitzer steigende Miet- und Nebenkosten, Ladendiebstähle und einen wesentlich höherer Wareneinsatz (Kapitalbindung). Diese Risiken muss man mit in die Kalkulation einbeziehen. Und Rücklagen dafür bilden.
4. Neben der Risikokalulation ist natürlich Risiko-Vermeidung angesagt. Also evtl. den KFZ-Schein faxen lassen oder die Schlüsselnummer aus dem Schein per mail anfragen. Damit selbst überprüfen ob die Teile / Räder passen. Bei einigen Autoteile-Shops muss man dies angeben bevor man bestellen kann.
5. Solange noch keine Rücklagen aus 4. gebildet sind oder ein ausreichendes Startkapital vorhanden, sollte man sich überlegen ob man nicht auf die riskanten Geschäfte verzichtet.
6. Nicht entmutigen lassen, Fehler machen gehört auch dazu. Aber aus den Fehlern muss man lernen.
Gruß
|
|
|
17.01.2008, 19:43
|
#18
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2007
|
Zitat:
Zitat von Frangulus
Hallo, das ist aber kein gutes Vorzeichen für erfolgreiche Geschäfte.
1. Der Käufer hat das Recht die Hinsendekosten zurück zu verlangen. Von allen Händlern, also haben auch alle das Problem. Deshalb bringt das nur den ebay Verkäufern Vorteile die unter "privater" Tarnung verkaufen. (Bis das Finanzamt zuschlägt)
2. Der Käufer hat die Pflicht die Kosten für den Verkäufer gering zu halten. Das bedeutet, wenn Du in der Rechnung, den AGB, mit einem großen roten Beileger zur Lieferung, in der mail nach dem Verkauf etc. den Kunden auf die Rücksendemodalitäten hinweist, hat er diese auch zu beachten. Also wenn Du dem Käufer so deutlich machst, dass er keine Ware ohne Absprache zurückschicken soll, kannst Du ihm die gezahlte Summe plus Versandkosten zurückgeben und ihn bitten die Räder an den nächsten Kunden zu senden. (Falls sich dies gerade ergibt)
Ein solcher Hinweis (Formulierung und Platzierung) sollte aber mit einem Rechtsanwalt abgestimmt sein. (Der RA unserer Gewerbevereinigung gibt Mitgliedern dazu auch mal kostenlose Tipps.)
3. Bei jedem Geschäft hast Du ein Risiko, der Internet-Händler die Rücknahme-Pflichten, der Ladenbesitzer steigende Miet- und Nebenkosten, Ladendiebstähle und einen wesentlich höherer Wareneinsatz (Kapitalbindung). Diese Risiken muss man mit in die Kalkulation einbeziehen. Und Rücklagen dafür bilden.
4. Neben der Risikokalulation ist natürlich Risiko-Vermeidung angesagt. Also evtl. den KFZ-Schein faxen lassen oder die Schlüsselnummer aus dem Schein per mail anfragen. Damit selbst überprüfen ob die Teile / Räder passen. Bei einigen Autoteile-Shops muss man dies angeben bevor man bestellen kann.
5. Solange noch keine Rücklagen aus 4. gebildet sind oder ein ausreichendes Startkapital vorhanden, sollte man sich überlegen ob man nicht auf die riskanten Geschäfte verzichtet.
6. Nicht entmutigen lassen, Fehler machen gehört auch dazu. Aber aus den Fehlern muss man lernen.
Gruß
|
zu1. ja,wenn das finanzamt mal zuschlägt,aber ich glaube die gefahr ist nicht wirklich groß
zu2. das könnte ich in der tat mal testen,ob es was bringt wenn ich der sendung einen zettel beilege
zu3.ja das risiko hat man,aber man verdrängt es halt bis es einen eiskalt erwischt
zu4.ja, das wäre auch eine möglichkeit,aber zwingen kann ich dazu den käufer nicht...und manche kaufen ja auch für nen freund,da gestaltet sich das ganze schon schwieriger.
zu5. aber ein gewisses risiko hat man immer,bei niedrigpreisigeren artikeln ist dann halt auch der "gewinn" geringer und der aufwand höher
zu6. naja,einen direkten fehler habe ich ja nicht gemacht,ich habe alle daten angegeben nur der käufer war unfähig diese mit seinen daten abzugleichen.wenn mein fehler war versand anzubieten,kann ich wohl keine räder mehr verkaufen,weil bei selbstabholung der endpreis einfach zu gering ist.naja,ich werde wohl erst einmal weiter räder verkaufen und hoffe dass dieser fall eine ausnahme war.sollte sich der fall jedoch wiederholen,dann muss ich mir halt was anderes überlegen.
@ all
vielleicht hat ja noch jemand eine idee,wie man das risiko noch mindern kann bzw. die kosten senken kann...dann immer her damit
grüsse
|
|
|
17.01.2008, 23:58
|
#19
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
Zitat:
|
zu1. ja,wenn das finanzamt mal zuschlägt,aber ich glaube die gefahr ist nicht wirklich groß
|
Außer ein Konkurrent macht eine Meldung, kommt immer öfter vor. Wobei es dann sein kann, dass derjenige ja alles Buchhalterisch korrekt macht, nur auf ebay als PRivataccount getarnt agiert, das interessiert die Steuerfahnder dann aber m. E. eher weniger.
|
|
|
18.01.2008, 12:50
|
#20
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
|
Ich war ein Jahr für einen Reifengroßhändler tätig. Wir haben täglich rund 1500 Pakete verschickt, davon wurden mindestens 300 Pakete zurück gegeben oder gar nicht erst angenommen. Durch eine Vereinbarung mit der Post und beigelegte Rücksendeaufkleber ließen sich die Versandkosten deutlich reduzieren.
|
|
|
18.01.2008, 17:12
|
#21
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
|
Hi,
das Problem kenne ich zur Genüge. Am liebsten sind mir immer die Käufer die dann alles unfrei zurücksenden. Ich finde das so sinnlos. Ich verlange keine 5 Euro Porto und muss dann für Rücksendungen 12 Euro zahlen. Vorallem freuen sich die Kunden immer über solche Urteile und meinen wie günstig alles für sie wird. Dabei ist doch alles mit eingepreist. Je mehr solcher Urteile und Gesetze rausgehauen werden, desto teuerer werden die Waren. Selbst die Abmahnungen muss man mit einplanen, weil es ja keine Rechtssicherheit auf diesem Gebiet gibt.
Aber mal was anderes. Ist der Versand von Reifen/Felgen so teuer?
Ich zahlen bei meinem Anbieter bis 31,5 kg unter 4€, wenn Sperrgut,dann nochmal 3 Euro extra.
|
|
|
18.01.2008, 22:07
|
#22
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2007
|
Zitat:
Zitat von daytrader
Hi,
das Problem kenne ich zur Genüge. Am liebsten sind mir immer die Käufer die dann alles unfrei zurücksenden. Ich finde das so sinnlos. Ich verlange keine 5 Euro Porto und muss dann für Rücksendungen 12 Euro zahlen. Vorallem freuen sich die Kunden immer über solche Urteile und meinen wie günstig alles für sie wird. Dabei ist doch alles mit eingepreist. Je mehr solcher Urteile und Gesetze rausgehauen werden, desto teuerer werden die Waren. Selbst die Abmahnungen muss man mit einplanen, weil es ja keine Rechtssicherheit auf diesem Gebiet gibt.
Aber mal was anderes. Ist der Versand von Reifen/Felgen so teuer?
Ich zahlen bei meinem Anbieter bis 31,5 kg unter 4€, wenn Sperrgut,dann nochmal 3 Euro extra.
|
dann versendest du wahrscheinlich genügend um so eine guten preis für die pakete zu bekommen.darf ich fragen bei welchem versender?bei rädern ist ja noch das problem dass man wegen dem gewicht alle einzeln versenden muss.und bei fast allen versendern müssen die räder rechteckig verpackt werden(was die verpackunskosten zu hoch treiben würde),mir sind nur hermes und iloxx bekannt wo man die räder z.b. mit stretchfolie einpacken darf.
grüsse
|
|
|
18.01.2008, 22:26
|
#23
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
|
Hi,
ich versende mit DHL. Da muss man allerdings tatsächlich in Umkartons verpacken.
|
|
|
19.01.2008, 20:41
|
#24
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2007
|
Zitat:
Zitat von daytrader
Hi,
ich versende mit DHL. Da muss man allerdings tatsächlich in Umkartons verpacken.
|
darf ich noch fragen,wieviele pakete du im monat ca. versendest?
grüsse
|
|
|
22.01.2008, 13:39
|
#25
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2007
|
hallo,
noch eine frage,für die rückzahlung der gesamtsumme habe ich 30 tage zeit,oder?ab wann gilt diese frist?danke!
grüsse
|
|
|
22.01.2008, 21:26
|
#27
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2007
|
Zitat:
Zitat von ThomasMo
|
nein,habe einen neuen thread eröffnet,weil hier keiner geantwortet hat und es auch nicht wirklich zu diesem thema passt
grüsse
|
|
|
15.05.2008, 22:42
|
#28
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2007
|
hallo nochmal,
wie sieht es aktuell eigentlich mit den hinsendekosten aus,wenn der warenwert unter 40€ liegt?
grüsse
|
|
|
15.05.2008, 23:04
|
#29
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Du musst dem Käufer bei einem Widerruf immer seinen gesamten Kaufpreis erstatten. Punkt.
Der Unterschied: bei einem Warenwert unter 40 Euro muss der Käufer die Kosten für die Rücksendung der Ware übernehmen.
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:16 Uhr.
|
 |