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Thema: muss man die hinsendekosten wirklich erstatten?

  1. #16
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Och das ist alles relativ ... ich hab bsp. ein Kostenrisiko von mind. 3,85 € bei einem Warenwert von 3,50 €... Okay, ich muss die Rücksendekosten nicht übernehmen.
    Vielleicht sollte ich mal einen Mindestbestellwert von 10 € einführen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  2. #17
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    Zitat Zitat von abendstern Beitrag anzeigen
    hallo,

    ich habe jetzt schon totale angst vor dem nächsten räderverkauf,dass mir wieder das gleiche passiert

    grüsse
    Hallo, das ist aber kein gutes Vorzeichen für erfolgreiche Geschäfte.

    1. Der Käufer hat das Recht die Hinsendekosten zurück zu verlangen. Von allen Händlern, also haben auch alle das Problem. Deshalb bringt das nur den ebay Verkäufern Vorteile die unter "privater" Tarnung verkaufen. (Bis das Finanzamt zuschlägt)

    2. Der Käufer hat die Pflicht die Kosten für den Verkäufer gering zu halten. Das bedeutet, wenn Du in der Rechnung, den AGB, mit einem großen roten Beileger zur Lieferung, in der mail nach dem Verkauf etc. den Kunden auf die Rücksendemodalitäten hinweist, hat er diese auch zu beachten. Also wenn Du dem Käufer so deutlich machst, dass er keine Ware ohne Absprache zurückschicken soll, kannst Du ihm die gezahlte Summe plus Versandkosten zurückgeben und ihn bitten die Räder an den nächsten Kunden zu senden. (Falls sich dies gerade ergibt)
    Ein solcher Hinweis (Formulierung und Platzierung) sollte aber mit einem Rechtsanwalt abgestimmt sein. (Der RA unserer Gewerbevereinigung gibt Mitgliedern dazu auch mal kostenlose Tipps.)

    3. Bei jedem Geschäft hast Du ein Risiko, der Internet-Händler die Rücknahme-Pflichten, der Ladenbesitzer steigende Miet- und Nebenkosten, Ladendiebstähle und einen wesentlich höherer Wareneinsatz (Kapitalbindung). Diese Risiken muss man mit in die Kalkulation einbeziehen. Und Rücklagen dafür bilden.

    4. Neben der Risikokalulation ist natürlich Risiko-Vermeidung angesagt. Also evtl. den KFZ-Schein faxen lassen oder die Schlüsselnummer aus dem Schein per mail anfragen. Damit selbst überprüfen ob die Teile / Räder passen. Bei einigen Autoteile-Shops muss man dies angeben bevor man bestellen kann.

    5. Solange noch keine Rücklagen aus 4. gebildet sind oder ein ausreichendes Startkapital vorhanden, sollte man sich überlegen ob man nicht auf die riskanten Geschäfte verzichtet.

    6. Nicht entmutigen lassen,
    Fehler machen gehört auch dazu. Aber aus den Fehlern muss man lernen.

    Gruß

  3. #18
    TP-Member abendstern macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    Hallo, das ist aber kein gutes Vorzeichen für erfolgreiche Geschäfte.

    1. Der Käufer hat das Recht die Hinsendekosten zurück zu verlangen. Von allen Händlern, also haben auch alle das Problem. Deshalb bringt das nur den ebay Verkäufern Vorteile die unter "privater" Tarnung verkaufen. (Bis das Finanzamt zuschlägt)

    2. Der Käufer hat die Pflicht die Kosten für den Verkäufer gering zu halten. Das bedeutet, wenn Du in der Rechnung, den AGB, mit einem großen roten Beileger zur Lieferung, in der mail nach dem Verkauf etc. den Kunden auf die Rücksendemodalitäten hinweist, hat er diese auch zu beachten. Also wenn Du dem Käufer so deutlich machst, dass er keine Ware ohne Absprache zurückschicken soll, kannst Du ihm die gezahlte Summe plus Versandkosten zurückgeben und ihn bitten die Räder an den nächsten Kunden zu senden. (Falls sich dies gerade ergibt)
    Ein solcher Hinweis (Formulierung und Platzierung) sollte aber mit einem Rechtsanwalt abgestimmt sein. (Der RA unserer Gewerbevereinigung gibt Mitgliedern dazu auch mal kostenlose Tipps.)

    3. Bei jedem Geschäft hast Du ein Risiko, der Internet-Händler die Rücknahme-Pflichten, der Ladenbesitzer steigende Miet- und Nebenkosten, Ladendiebstähle und einen wesentlich höherer Wareneinsatz (Kapitalbindung). Diese Risiken muss man mit in die Kalkulation einbeziehen. Und Rücklagen dafür bilden.

    4. Neben der Risikokalulation ist natürlich Risiko-Vermeidung angesagt. Also evtl. den KFZ-Schein faxen lassen oder die Schlüsselnummer aus dem Schein per mail anfragen. Damit selbst überprüfen ob die Teile / Räder passen. Bei einigen Autoteile-Shops muss man dies angeben bevor man bestellen kann.

    5. Solange noch keine Rücklagen aus 4. gebildet sind oder ein ausreichendes Startkapital vorhanden, sollte man sich überlegen ob man nicht auf die riskanten Geschäfte verzichtet.

    6. Nicht entmutigen lassen,
    Fehler machen gehört auch dazu. Aber aus den Fehlern muss man lernen.

    Gruß
    zu1. ja,wenn das finanzamt mal zuschlägt,aber ich glaube die gefahr ist nicht wirklich groß

    zu2. das könnte ich in der tat mal testen,ob es was bringt wenn ich der sendung einen zettel beilege

    zu3.ja das risiko hat man,aber man verdrängt es halt bis es einen eiskalt erwischt

    zu4.ja, das wäre auch eine möglichkeit,aber zwingen kann ich dazu den käufer nicht...und manche kaufen ja auch für nen freund,da gestaltet sich das ganze schon schwieriger.

    zu5. aber ein gewisses risiko hat man immer,bei niedrigpreisigeren artikeln ist dann halt auch der "gewinn" geringer und der aufwand höher

    zu6. naja,einen direkten fehler habe ich ja nicht gemacht,ich habe alle daten angegeben nur der käufer war unfähig diese mit seinen daten abzugleichen.wenn mein fehler war versand anzubieten,kann ich wohl keine räder mehr verkaufen,weil bei selbstabholung der endpreis einfach zu gering ist.naja,ich werde wohl erst einmal weiter räder verkaufen und hoffe dass dieser fall eine ausnahme war.sollte sich der fall jedoch wiederholen,dann muss ich mir halt was anderes überlegen.

    @ all

    vielleicht hat ja noch jemand eine idee,wie man das risiko noch mindern kann bzw. die kosten senken kann...dann immer her damit

    grüsse

  4. #19
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    zu1. ja,wenn das finanzamt mal zuschlägt,aber ich glaube die gefahr ist nicht wirklich groß
    Außer ein Konkurrent macht eine Meldung, kommt immer öfter vor. Wobei es dann sein kann, dass derjenige ja alles Buchhalterisch korrekt macht, nur auf ebay als PRivataccount getarnt agiert, das interessiert die Steuerfahnder dann aber m. E. eher weniger.

  5. #20
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    Ich war ein Jahr für einen Reifengroßhändler tätig. Wir haben täglich rund 1500 Pakete verschickt, davon wurden mindestens 300 Pakete zurück gegeben oder gar nicht erst angenommen. Durch eine Vereinbarung mit der Post und beigelegte Rücksendeaufkleber ließen sich die Versandkosten deutlich reduzieren.

  6. #21
    TP-Senior daytrader macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    das Problem kenne ich zur Genüge. Am liebsten sind mir immer die Käufer die dann alles unfrei zurücksenden. Ich finde das so sinnlos. Ich verlange keine 5 Euro Porto und muss dann für Rücksendungen 12 Euro zahlen. Vorallem freuen sich die Kunden immer über solche Urteile und meinen wie günstig alles für sie wird. Dabei ist doch alles mit eingepreist. Je mehr solcher Urteile und Gesetze rausgehauen werden, desto teuerer werden die Waren. Selbst die Abmahnungen muss man mit einplanen, weil es ja keine Rechtssicherheit auf diesem Gebiet gibt.

    Aber mal was anderes. Ist der Versand von Reifen/Felgen so teuer?
    Ich zahlen bei meinem Anbieter bis 31,5 kg unter 4€, wenn Sperrgut,dann nochmal 3 Euro extra.

  7. #22
    TP-Member abendstern macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von daytrader Beitrag anzeigen
    Hi,

    das Problem kenne ich zur Genüge. Am liebsten sind mir immer die Käufer die dann alles unfrei zurücksenden. Ich finde das so sinnlos. Ich verlange keine 5 Euro Porto und muss dann für Rücksendungen 12 Euro zahlen. Vorallem freuen sich die Kunden immer über solche Urteile und meinen wie günstig alles für sie wird. Dabei ist doch alles mit eingepreist. Je mehr solcher Urteile und Gesetze rausgehauen werden, desto teuerer werden die Waren. Selbst die Abmahnungen muss man mit einplanen, weil es ja keine Rechtssicherheit auf diesem Gebiet gibt.

    Aber mal was anderes. Ist der Versand von Reifen/Felgen so teuer?
    Ich zahlen bei meinem Anbieter bis 31,5 kg unter 4€, wenn Sperrgut,dann nochmal 3 Euro extra.
    dann versendest du wahrscheinlich genügend um so eine guten preis für die pakete zu bekommen.darf ich fragen bei welchem versender?bei rädern ist ja noch das problem dass man wegen dem gewicht alle einzeln versenden muss.und bei fast allen versendern müssen die räder rechteckig verpackt werden(was die verpackunskosten zu hoch treiben würde),mir sind nur hermes und iloxx bekannt wo man die räder z.b. mit stretchfolie einpacken darf.

    grüsse

  8. #23
    TP-Senior daytrader macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    ich versende mit DHL. Da muss man allerdings tatsächlich in Umkartons verpacken.

  9. #24
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    Zitat Zitat von daytrader Beitrag anzeigen
    Hi,

    ich versende mit DHL. Da muss man allerdings tatsächlich in Umkartons verpacken.
    darf ich noch fragen,wieviele pakete du im monat ca. versendest?

    grüsse

  10. #25
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    hallo,

    noch eine frage,für die rückzahlung der gesamtsumme habe ich 30 tage zeit,oder?ab wann gilt diese frist?danke!

    grüsse

  11. #26
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    Findest Du Deinen eigenen Thread nicht mehr? Hier ist er:
    http://www.traum-projekt.com/forum/9...ckzahlung.html

  12. #27
    TP-Member abendstern macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Findest Du Deinen eigenen Thread nicht mehr? Hier ist er:
    http://www.traum-projekt.com/forum/9...ckzahlung.html
    nein,habe einen neuen thread eröffnet,weil hier keiner geantwortet hat und es auch nicht wirklich zu diesem thema passt

    grüsse

  13. #28
    TP-Member abendstern macht alles soweit korrekt
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    hallo nochmal,

    wie sieht es aktuell eigentlich mit den hinsendekosten aus,wenn der warenwert unter 40€ liegt?

    grüsse

  14. #29
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    Du musst dem Käufer bei einem Widerruf immer seinen gesamten Kaufpreis erstatten. Punkt.
    Der Unterschied: bei einem Warenwert unter 40 Euro muss der Käufer die Kosten für die Rücksendung der Ware übernehmen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  15. #30
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    Sorry, aber das ist quatsch. Ob die Hinsendekosten tatsächlich erstattet werden müssen ist höchst umstritten. Zuletzt hat das BGH einen solchen Fall an den EuGH übergeben. Siehe:

    http://www.shopbetreiber-blog.de/200...scheidung-vor/

    Und da ist vorallem der letze Absatz interessant:

    Rechtslage weiterhin unklar

    Mangels BGH-Entscheidung ist die Rechtslage zu Hinsendekosten also weiterhin unklar. Wie aus Lobbyistenkreisten zu hören ist, will die Kommission allerdings in der neuen “Directive on Consumer Contractual Rights”, die dem Vollharmonisierungsprinzip folgen soll, die Hinsendekosten ausdrücklich dem Händler auferlegen (Rec. 37, Art. 17), der allerdings dann die Möglichkeit haben soll, dem Verbraucher immer die Rücksendekosten aufzuerlegen, wie dies in den meisten EU-Staaten heute schon der Fall ist.
    Das mit den Rücksendekosten steht natürlich im direkten Widerspruch zu der 40 Euro Klausel in der aktuellen Musterwiderrufsbelehrung. Da wird wohl noch dran rum gebastelt werden und es bleibt viel zu tun für Anwälte in D.


    Grüße

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