ist die Ware schon bezahlt?
vermutlich ja, weil ebay, oder?
dann musst du die Rücksendekosten leider tragen
wenn sie noch nicht bezahlt ist, hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen![]()
hallo,
ich habe einen satz räder verkauft.der käufer hat vor kauf extra noch angerufen um die daten nochmals abzuklären.dann hat er die räder gekauft für 299€+45€ VK ich habe die räder sofort versendet.noch am tag des erhaltes der räder schreibt er mir eine mail und meint er könne die räder nicht benutzen,weil die ET nicht passt.(ich hatte diese übrigens angegeben und auch am telefon genannt)das war am samstag,gestern habe ich ihm eine mail geschrieben und um rückruf bzw. seine nummer gebeten um das ganze zu klären.ich wollte ihm vorschlagen dass ich die räder nochmal verkaufe und er sie von sich aus dann gleich versendet.heute ruft sein neffe mich an und meint es tue ihm ja alles so leid,aber sein onkel hat die räder heute schon an mich zurück gesendet![]()
also wenn ich das jetzt so richtig sehe muss ich dem netten herrn jetzt 344€+die rücksendekosten von 40€ zurück zahlen!?
dass heißt ich habe 94€ miese gemacht+ebay gebühren und habe die räder noch immer nicht verkauft!ich liebe die deutsche rechtssprechung*würg*
ein ziemlich deprimierter abendstern
ist die Ware schon bezahlt?
vermutlich ja, weil ebay, oder?
dann musst du die Rücksendekosten leider tragen
wenn sie noch nicht bezahlt ist, hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen![]()
ja,war vorkasse.dass ich die rücksendekosten zahlen muss weiß ich.mir ging es um die hinsendekosten,denn die muss man wohl neuerdings nach deutschem "recht" auch zahlen....das finde ich eigentlich eine frechheit,denn ich habe ja die leistung dafür schon erbracht indem ich die räder zum käufer gesendet habe.
noch ein paar solche "tollen käufer" die nicht wissen was auf ihr auto passt und ich kann meine selbstständigkeit wieder an den nagel hängen.denn es geht ja in meinem fall leider nicht nur um mal 7€ VK sondern um jedesmal 45€ und da ich wohl beide zahlen muss um 90€!
ich könnte echt k......es lebe die deutsche "rechtssprechung"
sorry,aber das musste mal raus![]()
grüsse
da hilft leider nur entsprechende (Misch-)kalkulation
geht ja auch deinen Mitberwerbern online nicht anders, insofern sind die Chancen/Bedingungen/Risiken für alle gleich
Moment.. Privat oder Gewerblicher Verkäufer?
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
hallo,
natürlich bin ich gewerblicher verkäufer,ansonsten würden die räder postwendend an ihn zurück gehen.und er ist privater käufer.
@ thomas
natürlich sind die chance online für gewerbliche theoretisch gleich,deshalb verkaufen sehr viele bei ebay als "private verkäufer",obwohl sie z.b. einen reifenhandel haben und den passiert nichts.....es trifft immer noch die ehrlichen("blöden")
natürlich müsste man das einkalkulieren,aber das gestaltet sich halt nicht so einfach,denn wenn ich die räder z.b.90€ teurer mach dann kauft sie keiner mehr,mache ich den versand höher bekomme ich ne negative bewertung für überhöhte versandkosten usw.
ich denke da müsste an anderer stelle was passieren,ich möchte mal wissen welcher richter das entschieden hat,das man auch die hinsendekosten erstatten muss....wozu die leistung dafür wurde doch bereits erbracht.
wen dem nämlich nicht so wäre,dann würden die käufer vielleicht intensiver darüber nachdenken,bevor sie was kaufen und nicht einfach kaufen unter dem motto,wird schon passen falls nicht......ich kanns ja kostenlos zurück schicken.
naja,dass mir das ganze natürlich gleich am anfang meiner selbstständigkeit passieren muss und dann ausgerechnet bei versandkosten von 90€ nennt man wohl besonderes pech.
der gute mann wird wohl genau 30tage auf seine rückzahlung warten können und im moment bin ich noch davon überzeugt,dass ich es darauf ankommen lasse und ihm erst einmal "nur" den kaufbetrag+rücksendung überweise und abwarte was dann passiert.
ich bin vorallem sauer,dass er nicht mal 1tag(sonntag) warten konnte und die räder ohne rücksprache zurück gesendet hat,dann hätten wir oder besser gesagt ich,mir einmal 45€ sparen können.
ich habe jetzt schon totale angst vor dem nächsten räderverkauf,dass mir wieder das gleiche passiert![]()
grüsse
Hinsendekosten sind auf jeden Fall vom Verkäufer zu tragen, in der c't war vor kurzem ein Artikel eines Anwalts zum Thema. Hatte damals auch schon mal hier im Forum was darüber geschrieben.
Wenn die Versandkosten einen so enormen Teil der Kalkulation beeinflussen ist die Frage ob man sich ggf. darauf beschränkt selbst keinen Versand anzubieten und nur an Selbstabholer oder solche, die selbst eine Spedition beauftragen, verkauft. Schränkt den Käuferkreis natürlich deutlich ein, erspart dann aber solche bösen Überraschungen.
ja,damit hast du wahrscheinlich recht.
wie ist die rechtslage eigentlich,wenn ich z.b. reinschreibe,dass ich gerne bereit bin die räder kostenfrei zu verpacken,aber die abholung muss selber beauftragt und bezahlt werden,oder halt selbstabholung.
also mal angenommen,das klappt dann so,der artikel ist verkauft,der käufer beauftragt selber die abholung durch iloxx z.b....dann macht er von seinem widerrufsrecht gebrauch.muss ich dann nur den verkaufspreis erstatten,oder verkaufspreis+rücksendekosten,die hinsendekosten dürften ja in dem fall nicht fällig sein,oder?
grüsse
Die Hinsendekosten nicht - ist ja Sache des Käufers - aber die Rücksendekosten schon - weil über 40 €.
Egal wie, du musst versuchen es irgendwie einzukalkulieren.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Das mit dem versandfertig verpacken ist halt so ein Ausdruck, den ich vermeiden würde. Ich würde dann einfach schreiben "die Ware steht zur persönlichen Abholung durch den Käufer oder zur Abholung durch eine vom Käufer zu beauftragende Spedition originalverpackt bereit". Wenn der Eindruck erweckt wird es wird Explizit für den Versand vorbereitet könnte es wieder so eine rechtliche Stolperfalle sein.
Nicht, wenn der Versand erst gar nicht angeboten wird sondern nur eine Abholung. Dann geht die Ware ja auf dem eigenen Firmengelände in die Hände des Käufers und er muß sie auch wieder auf eigene Kosten dorthin zurückbringen oder schicken.
Wichtig ist halt vor allem, das man wirklich keine Hilfe beim Versand anbietet außer der Übergabe dan den Spediteur - also keine spezielle *Versand*verpackung und keine Vermittlung einer Spedition oder eines Paketdienstes.
Hmmm, klingt verwickt - der Vertrag wurde ja im Sinne des Fernabsatzgesetzes geschlossen und ich weiss echt nicht ob das so rechtlich standhalten kann.
Vor allem fallen mir dann so Sachen wie Ladengeschäft, Kassenbuch, Berufsgenossenschaft etc. ein, weil ein Versandhandel ist das dann ja dann wohl nicht mehr.
Und mehr Käufer bekommt man mit dieser Lösung sicher auch nicht.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Sicher muß man das ganze von vorne bis hinten durchdenken. Sollte auch nur eine Anregung sein, da ein Kostenrisiko von 90 Euro bei Warenwert 300 Euro wohl in keiner Kalkulation einfach mal so abgedeckt werden kann.
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