Ich denke der Rechnungsteller ist im Recht.
Der Passus in deinen AGB ist doch ein Witz oder?
Hallo,
ich habe heute eine Mahnung eines freien Mitarbeiter erhalten. In der Ursprungsrechnung hatte er ein Zahlungsziel von 20 Tagen angegeben. Am 21. Tag hat er die Mahnung abgeschickt und noch 2,50 Mahngebühren erhoben. Ist das rechtsmäßig?? Sein neues Zahlungsziel hat er nun auf 5 Tage gesetzt. Kann ich dagegen irgendetwas unternehmen?
Auf meiner Internetseite sind meine AGB angezeigt, auf die ich ihn allerdings nicht DIREKT aufmerksamgemacht habe. In diesen steht, dass wir uns ein Zahlungsziel von 30 Werktagen vorbehalten. Kann ich mich auf diese AGB berufen?
Sein Status ist der eines Kleinunternehmers.
Herzlichen Dank für die Hilfe!
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
Ich denke der Rechnungsteller ist im Recht.
Der Passus in deinen AGB ist doch ein Witz oder?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Also da kannst Du in Deine AGB schreiben was Du willst.
Seine AGB sind bindend, wenn Du sie anerkannt hast.
Sagst Du Deinem Vermieter auch, wann er mal mit der Miete rechnen kann?
Manchmal kommt Ihr aber auch auf Ideen ... Wahnsinn.
Zur Mahnung: Nicht die feine Art, kann er aber machen.
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@webcreate
gebe Dir vollkommen recht...
@n0bbY
Mit der Mahnung hast Du aber Glück... Wir geben das nach 1 Tag überschrittenem Zahlungsziel sofort ohne Mahnung an unseren Partner der Acreditas ab. Mein Chef hatte mal vor alzulanger Zeit zuviel Herz gezeigt und wäre fast selbst vor die Hunde gegangen, seitdem ist er gnadenlos wenn Kunden meinen ihren Willen druchzusetzen.
Sorry, aber das musste jetzt mal gesagt werden!!!
Gruß Brix.
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Protestseite für besseren Tierschutz
Ärgern tue ich mich nur deshalb so sehr, da der Rechnungssteller ein guter Bekannter ist (war) und ich am Tag der "Fristablauf" noch mit ihm über einzelne Rechnungsposten, die nicht ganz geklärt waren, diskutiert habe. So viel dazu...
Muss ich also einfach hinnehmen? Und meine AGB finden gar keine Anwendung?
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
Hallo nobby,
in Deinen AGB kannst du nur Zahlungsfristen für Deine Kunden festlegen, nicht aber wann Du Deine Auftraggeber bezahlst. Die legen diese in ihren AGB's fest und daran bist Du als ihr Kunde gebunden.
Wäre 'ne gute Idee, wenn die Kunden die Zahlungsfristen festlegen würden - die meisten würden dann immer erst in 5 Jahren zahlen ( oder gar nicht) - zinsfrei natürlich - dass dann viele Firmen (besonders die kleineren) Pleite gehen würden - doch egal.![]()
SchneewittchenX
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