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16.01.2008, 12:24
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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Widerrufrecht ebay widerrufen ohne das bisher leistungen stattgefunden haben
Hallo,
ich bin David aus berlin und begrüße alle hier im forum.
ich habe ärger mit einem verkäufer auf ebay. Ich habe bei ihm einen schuh ersteigert und später festgestellt das dieser für mich unbrauchbar ist da ich ortopädische einlagen habe und diese nicht in den schuh passen. ich habe das bei einem schuh gleichen models entdeckt. daraufhin wollte ich von meinem widerrufsrecht gebrauch machen obwohl der schuh noch nicht von mir bezahlt war. der verkäufer besteht jetzt aber darauf das ich den schuh bezahle und erhalte und daraufhin ihn wieder an ihn zurücksenden kann. das macht für mich keinen sinn 2 x 6.90 porto, hin und zurück, zu zahlen da der schuh nur 19.90 gekostet hat.
meione frage nun: bin ich verpflichtet den schuh erst zu zahlen dann anzunehmen und kann erst dann gebrauch von dem widerrufsrecht machen, oder muss ich das nciht?
es wär nett wenn mir jemand damit weiter helfen könnte.
mfg
david f.
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16.01.2008, 12:49
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Das ist ja ein Widerrufsrecht - kein Rückgaberecht.
Du trittst einfach vom geschlossenen Vertrag zurück, da muss noch keine Leistung erbracht worden sein.
Keine Ahnung warum der Verkäufer auf Leistungserbringung besteht- rechne es ihm doch nochmal sachlich vor.
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16.01.2008, 12:54
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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hallo,
ich habe ihm das versucht sachlich klar zu machen aber er antwortete immer mit dem satz das dies erst möglich sei nachdem ich bezahlt und die waren angeno9mmen habe.
ich bedanke mich trotzdem für die antwort, jetzt weis ich wie ich fortzufahren habe.
mfg
david f.
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16.01.2008, 13:10
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Das Widerrufsrecht besteht imho sofort mit Vertragsschluss.
Die Frist für den Ablauf des Widerrufsrechtes (bei ebay 1 Monat) beginnt allerdings tatsächlich erst mit der Warenlieferung.
Vielleicht ist das dem Verkäufer unklar.
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16.01.2008, 14:15
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
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Verkäufer Privat oder Gewerblich?
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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16.01.2008, 16:26
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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Es handelt sich hierbei um einen gewerblichen verkäufer, welcher bei ebay schon über 10.000 bewertungen hat.
ich weis nicht ob es erlaubt ist hier einen link zu der betreffenden auktion einzufügen, wenn dem so sei so würd ich diesen dann hier einstellen.
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16.01.2008, 18:48
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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es handelt sich bei der dem ganzen auch um eine auktion also kein sofortkauf zu einem festpreis
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16.01.2008, 19:18
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Das das ein Gewerblicher ist - davon bin ich eh ausgegangen. Ob Auktion oder Sofortkauf spielt keine Rolle.
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16.01.2008, 20:14
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Vielleicht solltest Du ihn darauf hinweisen, dass er Dir bei Rückgabe auch die Hinsendekosten zu erstatten hat :
Es besteht auf jeden Fall keine Notwendigkeit, die Ware erst zu bezahlen und dann zurück zu schicken. Sieht mir eher so aus, als würde das dann weitere Probleme geben, wenn er das Geld erst mal hat.
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16.01.2008, 20:29
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Vielleicht mal ebay einschalten...
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16.01.2008, 20:39
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Wäre das erste Mal, dass die wirklich helfen.... 
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16.01.2008, 20:51
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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ich sehe das auch so das wenn ich das geld erst gezahlt habe es dann evtl. noch zu weiteren schwierigkeiten kommen kann.
desweiteren habe ich das ganze bereits an ebay weitergeleitet auch eine antwort darauf erhalten. kurz gefasst hies es darin das ich doch mal ins ebay rechtsportal schauen sollte, sie mir aber sonst nicht weiterhelfen können.
inzwischen, nach einigen hin und her mit dem verkäufer, bietet der verkäufer mir an ihm 4,50€ zu überweisen damit ich vom kauf zurücktreten kann. er sagt das sei deshalb so da ihm kosten entstanden wären und er seinen gewinn verliert, welcher sich für ihnaus der differenz von geforderten zu tatsächlichen versandkosten ergibt.
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16.01.2008, 20:59
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von stxx
welcher sich für ihnaus der differenz von geforderten zu tatsächlichen versandkosten ergibt.
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Genau sowas hatte ich schon im Verdacht.
Kurzum: Nicht überweisen! Der VK hat keinen Anspruch. Die Verkaufsgebühren kann er sich ja zurückholen. Starte Du doch selbst einen unstimmigkeit und gebe dort an, dass Ihr euch einvernehmlich geeinigt hättet, den Kauf nicht abzuwickeln. Entweder er stimmt zu, dann ist gut, ansonsten bekommt er die Gebühren nicht zurück, dann ist er selbst schuld.
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16.01.2008, 21:03
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Achso... daher weht der Wind. Er hat also bei den Versandkosten einen Gewinn von 4,50 €...
Edit: Mist geschrieben 
Geändert von dorintia (16.01.2008 um 23:08 Uhr).
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16.01.2008, 22:57
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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Zitat:
Zitat von stxx
inzwischen, nach einigen hin und her mit dem verkäufer, bietet der verkäufer mir an ihm 4,50€ zu überweisen damit ich vom kauf zurücktreten kann.
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Hallo, hat er Dir das per mail angeboten, denn wenn diese mail bei der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg landet hat der Verkäufer ruck-zuck eine Abmahnung an der Backe.
Nur mal so als dezenter Hinweis!
Ein Verkäufer darf nichts tun um den Käufer von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten.
Gruß
(Natürlich keine Rechtsberatung, sondern meine EInschätzung)
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