Hier wird doch nur etwas vermittelt (fremder Namen, fremde Rechnung). Da stellen die eingenommenen Gelder einen durchlaufenden Posten dar und sind nicht der USt zu unterwerfen.a) Muss ich in meiner Rechnung die ich an den Kunden schreibe Umsatzsteuer ausweisen? Ich handel ja nur im Namen einer amerikanischen Firma, die in Deutschland keine UST ausweisen muss, oder?
nein, da die vermittelte Leistung dort ausgeführt wird wie die Hauptleistung. Wird diese nicht in Deutschland ausgeführt braucht auch keine USt gezahlt werden und hier erfolgt die Vermietung in den USA, ergo keine USt.b) Muss ich für die Differenz - sprich die Provision - eine Rechnung schreiben, in der ich Umsatzsteuer ausweise? Und diese dann auch in Abzug bringen?
Gruß
Sven


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