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Thema: UST Problem bei Vermittlung von Ferienhäusern in Übersee

  1. #1
    TP-Junior roman123 macht alles soweit korrekt
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    UST Problem bei Vermittlung von Ferienhäusern in Übersee

    Hallo Liebe Foren-Mitglieder,

    ich stoße gerade bei meinem Projekt auf ein Umsatzsteuerproblem und hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Ich möchte im Namen von einem amerikanischen Unternehmen Ferienhäuser über das Internet in Übersee vermitteln.

    Das prozedere ist so angedacht:

    1. Der Kunde bekommt von mir eine Rechnung x€ für die Reiseleistung, welche er auf mein Konto überweist.

    2. Ich überweise den Betrag y€ nach Übersee, damit das Ferienhaus bezahlt ist. Die Differenz ist meine Provision.

    Nun meine Fragen:
    a) Muss ich in meiner Rechnung die ich an den Kunden schreibe Umsatzsteuer ausweisen? Ich handel ja nur im Namen einer amerikanischen Firma, die in Deutschland keine UST ausweisen muss, oder?

    b) Muss ich für die Differenz - sprich die Provision - eine Rechnung schreiben, in der ich Umsatzsteuer ausweise? Und diese dann auch in Abzug bringen?

    Ich will natürlich nicht für den kompletten Rechnungsbetrag Umsatzsteuer abführen wo ich ja nur im Namen von jemanden anders vermittle und sozusagen das Inkasso betreibe.

    Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen!

    Herzlichen Dank & Gruß

    Roman

  2. #2
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    a) Muss ich in meiner Rechnung die ich an den Kunden schreibe Umsatzsteuer ausweisen? Ich handel ja nur im Namen einer amerikanischen Firma, die in Deutschland keine UST ausweisen muss, oder?
    Hier wird doch nur etwas vermittelt (fremder Namen, fremde Rechnung). Da stellen die eingenommenen Gelder einen durchlaufenden Posten dar und sind nicht der USt zu unterwerfen.

    b) Muss ich für die Differenz - sprich die Provision - eine Rechnung schreiben, in der ich Umsatzsteuer ausweise? Und diese dann auch in Abzug bringen?
    nein, da die vermittelte Leistung dort ausgeführt wird wie die Hauptleistung. Wird diese nicht in Deutschland ausgeführt braucht auch keine USt gezahlt werden und hier erfolgt die Vermietung in den USA, ergo keine USt.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
    TP-Junior roman123 macht alles soweit korrekt
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    Verstehe, das heißt auf der Rechnung an den Ferienhausmieter muss wahrscheinlich nur hervorgehen, dass die Berechnung im Namen von der amerikanischen Firma erfolgt. Der Rechnungsbetrag muss also nicht netto und brutto ausgewiesen werden? Muss ich dann für die Weiterleitung in die USA Wiederrum eine Rechnung schreiben, damit alles "Papiertechnisch" zusammenpasst?

    Da stellen die eingenommenen Gelder einen durchlaufenden Posten dar und sind nicht der USt zu unterwerfen.
    Dann müsste ja der Geldeingang auf ein neutrales Ertragskonto gebucht werden und die Weiterleitung sowie die Provision von diesem neutralen Ertragskonto wieder abgehen, oder? Sonst würde der durchlaufende Posten ja meinen Gewinn erhöhen.

  4. #4
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    Muss ich dann für die Weiterleitung in die USA Wiederrum eine Rechnung schreiben, damit alles "Papiertechnisch" zusammenpasst?
    nein, brauchst du nicht. Es geht ja aus den Bankkontoauszügen hervor, dass der Betrag weiter überwiesen wurde.

    Dann müsste ja der Geldeingang auf ein neutrales Ertragskonto gebucht werden und die Weiterleitung sowie die Provision von diesem neutralen Ertragskonto wieder abgehen, oder? Sonst würde der durchlaufende Posten ja meinen Gewinn erhöhen.
    richtig

    Gruß
    Sven
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