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22.01.2008, 13:18
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: NRW
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Praktikumsgehalt: Rechnung oder Lohnsteuer?
Hallo miteinander!
ich werde in Kürze ein 2-Monats-Praktikum im Studium beginnnen. Ich werde dabei durchaus etwas zum Gewinn des Unternehmens beitragen, bekomme also auch Geld.
Da ich auch ein Kleingewerbe angemeldet habe, hatte ich angeboten, evtl auch eine Rechnung schreiben zu können. Was ergeben sich denn für mich für Nachteile, wenn ich das mache?
Die Lohnsteuerkarte finde ich insofern attraktiv, weil ich vermute, dass damit mein Kindergeldanspruch eher gewahrt bleibt (Ich kann mehr freelancer-projekte bis zu den 7860€ pro jahr annehmen) und ich ein paar Taler (aber wirklich wenige) in die Rentenkasse einzahle.
Spricht etwas dafür / dagegen? Sonst würde ich gerne der kleinen Firma entgegenkommen und ihnen den Aufwand ersparen, indem ich einfach eine Rechnung schreibe.
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22.01.2008, 13:25
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Der Nachteil sind die fehlenden Versicherungen und ein Praktikum ist das ja dann nicht wirklich.
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22.01.2008, 13:31
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: NRW
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welche versicherungen betrifft das? krankenversicherung bezahle ich ja ohnehin selbst.
- rente?
- pflege?
bekomme ich das nicht ohnehin wieder am ende des jahres ausgezahlt, wenn ich unter einer bestimmten einkommensgrenze bleibe? betrifft diese grenze nur mein LSteuer-Einkommen?
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22.01.2008, 15:10
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von huedrant
Die Lohnsteuerkarte finde ich insofern attraktiv, weil ich vermute, dass damit mein Kindergeldanspruch eher gewahrt bleibt (Ich kann mehr freelancer-projekte bis zu den 7860€ pro jahr annehmen)
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Mmmh? Die Freigrenze betrifft Dein Einkommen - wo das herkommt, ist egal. Ob aus Festanstellung oder Gewerbe, alles wird zusammengezählt und bei 7680,- ist Schluss mit Kindergeld.
Zitat:
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welche versicherungen betrifft das? krankenversicherung bezahle ich ja ohnehin selbst.
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Können wir ja nicht wissen. Ist das Praktikum Pflichtbestandteil Deines Studiums?
Zitat:
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betrifft diese grenze nur mein LSteuer-Einkommen?
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Ja, der steuerliche Freibetrag betrifft nur Steuern.
copy
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22.01.2008, 15:48
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: NRW
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hey copy!
danke für deine antwort! das klingt alles so, als spräche nichts dagegen, das als rechnung zu machen.
nein, ein pflichtpraktikum ist das nicht. ich will mir den laden mal anschauen und evtl bei einem späteren arbeitgeber als referenz vorweisen können.
schöne grüße!
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22.01.2008, 16:21
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von huedrant
hey copy!
danke für deine antwort! das klingt alles so, als spräche nichts dagegen, das als rechnung zu machen.
nein, ein pflichtpraktikum ist das nicht. ich will mir den laden mal anschauen und evtl bei einem späteren arbeitgeber als referenz vorweisen können.
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Dagegen spräche z.B., dass Du nicht unfallversichert bist - brichst Du Dir auf dem Weg zur Praktikumsstelle ein Bein oder zerquetschtst Dir im Betrieb Deine Hand ... Pech gehabt. Da springt Deine KV nicht ein. Und RV-Beiträge werden natürlich auch nicht abgeführt.
copy
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22.01.2008, 16:41
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: NRW
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hm. das mit der fehlenden unfallversicherung ist natürlich doof.
wenn ich den freibetrag nicht überschreite, kann ich 2009 doch die beiträge zur rentenversicherung zurückfordern, oder?
gilt der freibetrag nur dür die lohnsteuer? wenn ich das richtig verstanden habe, zählen meine einkünfte aus dem gewerbe also nicht dazu.
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22.01.2008, 16:58
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von huedrant
hm. das mit der fehlenden unfallversicherung ist natürlich doof.
wenn ich den freibetrag nicht überschreite, kann ich 2009 doch die beiträge zur rentenversicherung zurückfordern, oder?
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Verstehe nicht, was Du meinst - von wem willst Du die zurückfordern?
Zitat:
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gilt der freibetrag nur dür die lohnsteuer?
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Von welchem Freibetrag redest Du denn jetzt?
Zitat:
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wenn ich das richtig verstanden habe, zählen meine einkünfte aus dem gewerbe also nicht dazu.
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Was den steuerlichen Grundfreibetrag (von 7764,- EUR/Jahr) angeht: Du zahlst Einkommenssteuern auf Dein Einkommen. Punkt. Und Dein Einkommen kann sich aus verschiedenen Einkommensarten zusammen. Die zählen alle.
Und was den Freibetrag für den Bezug von Kindergeld (von 7680- EUR/Jahr) angeht, ist es genauso. Es zählt Dein Einkommen insgesamt, egal woher.
copy
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22.01.2008, 19:43
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Hm. Ich bin mir nicht sicher, ob sowas als Praktikum anerkannt werden darf, wenn Du es im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit auf Rechnung machst. Das solltest Du bitte auch mit dem zuständigen Betreuer an Deiner Uni oder noch besser dem Studienböro abklären, für mich klingt das nämlich potentiell nach einem Problem.
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22.01.2008, 20:46
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: NRW
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okay, danke für die tipps, das hilft mir sehr weiter.
Zitat:
Zitat von copy
Von welchem Freibetrag redest Du denn jetzt?
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es gibt doch so eine grenze, unter der man vom finanzamt die sozialbeiträge wieder zurückbekommt, oder irre ich mich da?
Zitat:
Zitat von ThomasMo
Hm. Ich bin mir nicht sicher, ob sowas als Praktikum anerkannt werden darf
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in meinem fall ist das abgeklärt und okay, weil zusätzlicher fleiß. 
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22.01.2008, 20:52
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von huedrant
es gibt doch so eine grenze, unter der man vom finanzamt die sozialbeiträge wieder zurückbekommt, oder irre ich mich da?
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Da irrst Du dich, zurück bekommst Du nur die Steuern. Für die Sozialbeiträge musst Du wenn vorher einen Befreiungsantrag stellen, gibt es m. W. bei den Krankenkassen. (Gab es zumindest bei mir vor knapp 10 Jahren als ich ein paar mal Ferienjobs gemacht habe  )
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23.01.2008, 16:29
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: NRW
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super, danke für eure hilfe!
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