Der Nachteil sind die fehlenden Versicherungen und ein Praktikum ist das ja dann nicht wirklich.
Hallo miteinander!
ich werde in Kürze ein 2-Monats-Praktikum im Studium beginnnen. Ich werde dabei durchaus etwas zum Gewinn des Unternehmens beitragen, bekomme also auch Geld.
Da ich auch ein Kleingewerbe angemeldet habe, hatte ich angeboten, evtl auch eine Rechnung schreiben zu können. Was ergeben sich denn für mich für Nachteile, wenn ich das mache?
Die Lohnsteuerkarte finde ich insofern attraktiv, weil ich vermute, dass damit mein Kindergeldanspruch eher gewahrt bleibt (Ich kann mehr freelancer-projekte bis zu den 7860€ pro jahr annehmen) und ich ein paar Taler (aber wirklich wenige) in die Rentenkasse einzahle.
Spricht etwas dafür / dagegen? Sonst würde ich gerne der kleinen Firma entgegenkommen und ihnen den Aufwand ersparen, indem ich einfach eine Rechnung schreibe.
Der Nachteil sind die fehlenden Versicherungen und ein Praktikum ist das ja dann nicht wirklich.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
welche versicherungen betrifft das? krankenversicherung bezahle ich ja ohnehin selbst.
- rente?
- pflege?
bekomme ich das nicht ohnehin wieder am ende des jahres ausgezahlt, wenn ich unter einer bestimmten einkommensgrenze bleibe? betrifft diese grenze nur mein LSteuer-Einkommen?
Mmmh? Die Freigrenze betrifft Dein Einkommen - wo das herkommt, ist egal. Ob aus Festanstellung oder Gewerbe, alles wird zusammengezählt und bei 7680,- ist Schluss mit Kindergeld.
Können wir ja nicht wissen. Ist das Praktikum Pflichtbestandteil Deines Studiums?welche versicherungen betrifft das? krankenversicherung bezahle ich ja ohnehin selbst.
Ja, der steuerliche Freibetrag betrifft nur Steuern.betrifft diese grenze nur mein LSteuer-Einkommen?
copy
hey copy!
danke für deine antwort! das klingt alles so, als spräche nichts dagegen, das als rechnung zu machen.
nein, ein pflichtpraktikum ist das nicht. ich will mir den laden mal anschauen und evtl bei einem späteren arbeitgeber als referenz vorweisen können.
schöne grüße!
hm. das mit der fehlenden unfallversicherung ist natürlich doof.
wenn ich den freibetrag nicht überschreite, kann ich 2009 doch die beiträge zur rentenversicherung zurückfordern, oder?
gilt der freibetrag nur dür die lohnsteuer? wenn ich das richtig verstanden habe, zählen meine einkünfte aus dem gewerbe also nicht dazu.
Verstehe nicht, was Du meinst - von wem willst Du die zurückfordern?
Von welchem Freibetrag redest Du denn jetzt?gilt der freibetrag nur dür die lohnsteuer?
Was den steuerlichen Grundfreibetrag (von 7764,- EUR/Jahr) angeht: Du zahlst Einkommenssteuern auf Dein Einkommen. Punkt. Und Dein Einkommen kann sich aus verschiedenen Einkommensarten zusammen. Die zählen alle.wenn ich das richtig verstanden habe, zählen meine einkünfte aus dem gewerbe also nicht dazu.
Und was den Freibetrag für den Bezug von Kindergeld (von 7680- EUR/Jahr) angeht, ist es genauso. Es zählt Dein Einkommen insgesamt, egal woher.
copy
Hm. Ich bin mir nicht sicher, ob sowas als Praktikum anerkannt werden darf, wenn Du es im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit auf Rechnung machst. Das solltest Du bitte auch mit dem zuständigen Betreuer an Deiner Uni oder noch besser dem Studienböro abklären, für mich klingt das nämlich potentiell nach einem Problem.
super, danke für eure hilfe!
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