Du weisst aber schon das die Namen der Gesellschafter da trotzdem auftauchen müssen ???
Hallo Leute,
ich habe irgendwann einmal gelesen das man im Grunde schon dann eine GbR ist wenn man sich zusammen tut (z.B. in einem gemeinsamen Büro) und man dann auch mit einem gemeinsamen Namen auftritt. Das ist bei uns bzw. bei mir der Fall!
Darf man erst dann "richtig" als GbR auftreten wenn die entsprechende Anmeldung beim Ordnungsamt durchgeführt worden ist oder ist es z.B. auch jetzt schon möglich die gemeinsame Internetseite unter dem Namen der GbR laufen zu lassen.
Unser konkreter Fall ist es das wir noch heute ein Angebot abgeben müssen das auf den Namen der GbR laufen sollte und nicht auf den Namen eines Gesellschafters. Ist dies ohne Probleme möglich?
Leider ist es heute schon zu spät für eine Anmeldung da das zuständige Amt nur bis 12 Uhr geöffnet hat, wir haben auch vor gehabt diese Woche die Anmeldung offiziell zu machen.
Nochmal die Frage: Ist es erlaubt bereits vor der Anmeldung beim Amt als GbR aufzutreten also z.B. als Foo & Bar GbR? Mit Auftreten ist das gemeinsame Auftreten auf z.B. einem Briefpapier, Internetseite (Impressum), usw. gemeint.
Gruß
r0y4l
Du weisst aber schon das die Namen der Gesellschafter da trotzdem auftauchen müssen ???
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Foo & Bar sind die Namen der Gesellschafter. ;-)
Irgendwas war da glaub ich noch mit bissl Vornamen ....
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
... das beantwortet nicht meine Frage.
Aber um deine Frage zu beantworten: ja
Dann nehmen wir eben "Bar Foo & Foo Bar GbR". ;-)
falscher post sorry
Macht euer Angebot - mit korrekten Angaben - und dann geht zügig zum Amt.
Die Sachen mit der Haftung speziell bei der GbR sind dir geläufig? Besteuerungsart auch schon entschieden?
Ich würd die Sache nicht sooo witzig nehmen...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Uns sind diese Dinge wie Haftung, usw. alle bekannt, da wir uns im Vorfeld selber informiert haben und auch beraten worden sind von verschiedenen Seiten, nur diese eine Frage stellte sich mir jetzt noch. Es ist wie gesagt sowieso für morgen geplant gewesen mit der GbR aber das angebot MUSS noch heute raus, so ist das leider.
Danke!
Hier solltest du alle Antworten finden...
Das Gewerbe muss man im Übrigen nur anmelden! Die Anmeldung ist nicht Voraussetzung für ein Gewerbe (anders z. B. bei der Gründung einer GmbH, die erst mit Eintragung in das Handelsregister entsteht). Du kannst dein Angebot also guten Gewissens vor der Gewerbeanmeldung rausschicken, solange du deiner Anmeldepflicht hinterher zeitnah nachkommst...
Hello again!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)