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Das Gewerbe muss man im Übrigen nur anmelden! Die Anmeldung ist nicht Voraussetzung für ein Gewerbe (anders z. B. bei der Gründung einer GmbH, die erst mit Eintragung in das Handelsregister entsteht). Du kannst dein Angebot also guten Gewissens vor der Gewerbeanmeldung rausschicken, solange du deiner Anmeldepflicht hinterher zeitnah nachkommst...