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Alt 23.01.2008, 20:24   #1
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht

Rückzahlung Investitionszulage... u.a.


Hallöle,

gleich vorweg... ich versuch es so genau wie möglich wiederzugeben, aber es ist mir durch einen Dritten zugetragen worden.

Bei einem Unternehmer in Sachsen ist Buchprüfung gewesen, nicht zum ersten mal.
Dabei hat sich jetzt wohl rausgestellt das gewährte Investitionszulagen oder sowas (vom FA ausgezahlt) zu Unrecht gewährt wurden. Der Unternehmer soll diese jetzt mit Zinsen zurückzahlen ~ 25000 €.
Die Dame vom Finanzamt hat nebenbei auch erklärt das Auskünfte von ihnen nicht rechtsverbindlich sind (das hatten wir hier ja auch schon öfter).
Weiterhin wurde gesagt das man dafür niemanden verantwortlich machen könne
Ist dem wirklich so?

Bei der Buchprüfung wurde dem Unternehmer der volle Abzug eines Geschäfthandys verwehrt (rund 30 € monatlich) - er müsse ! 20 % Privatentnahme buchen.
Der Unternehmer besitzt noch ein Privathandy (rund 100 € monatlich) und auch Festnetz. Aussage Finanzamt: das 2. Handy könne er ja auch mit in's Geschäft nehmen - mit 20% Privatentnahme.

Ähnliches bei Geschäftfahrzeugen... Aussage Finanzamt: er könne doch so viele Autos zu 100% in's Unternehmen einbringen wie er wolle, nur vom Teuersten werden die 1% fällig.

Bei solchen Geschichten/Aussagen stehen mir hilflos die Haare zu Berge.

Könnt ihr etwas Licht in's Dunkel bringen?

Danke.
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Alt 23.01.2008, 21:35   #2
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Zitat:
Investitionszulagen
hab' ich keine Ahnung von

Zitat:
Weiterhin wurde gesagt das man dafür niemanden verantwortlich machen könne
kommt immer auf den Sachverhalt an. Willkürlich wird da sicherlich nicht gestrichen.

Zitat:
Bei der Buchprüfung wurde dem Unternehmer der volle Abzug eines Geschäfthandys verwehrt (rund 30 € monatlich) - er müsse ! 20 % Privatentnahme buchen.
normal, ein Handy wird nach der Verkehrsanschauung immer zu einem gewissen Anteil privat genutzt.
Grundsätzlich setzt das Finanzamt 360 EUR für das Telefon an, Handy wird entsprechend noch einmal angesetzt. Da das in diesem Forum bei Kleinunternehmern aber oftmals zu unzutreffenden Ansätzen führen würde sollte man auch als Alternative Gesprächsaufzeichnungen führen und den Privatanteil entsprechend buchen. So hat man gegenüber dem Finanzamt etwas in der Hand wenn es diesen Punkt erhöhen will.

Zitat:
Ähnliches bei Geschäftfahrzeugen... Aussage Finanzamt: er könne doch so viele Autos zu 100% in's Unternehmen einbringen wie er wolle, nur vom Teuersten werden die 1% fällig.
wenn er 100 LKW's einbringt wird nie die 1 % Regelung angewandt. Sofern es aber ein "normales" Kfz dabei wird auch ein Privatanteil fällig wenn sich der PKW im Betriebsvermögen befindet. Je nachdem werden auch für die weiteren PKW Privatanteile angesetzt, zumal es unglaubwürdig ist wenn sich 5 Leute in der Familie, die alle berufstätig sind, 2 PKW teilen, die sich beide im BV befinden.

Gruß
Sven
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Alt 23.01.2008, 21:44   #3
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
kommt immer auf den Sachverhalt an. Willkürlich wird da sicherlich nicht gestrichen.
Es geht wohl weniger um die Streichung, sondern eher um die Fehl-Genehmigung. Kann man da was machen? An wen kann man sich wenden?

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
wenn er 100 LKW's einbringt wird nie die 1 % Regelung angewandt. Sofern es aber ein "normales" Kfz dabei wird auch ein Privatanteil fällig wenn sich der PKW im Betriebsvermögen befindet. Je nachdem werden auch für die weiteren PKW Privatanteile angesetzt, zumal es unglaubwürdig ist wenn sich 5 Leute in der Familie, die alle berufstätig sind, 2 PKW teilen, die sich beide im BV befinden.
Wenn ich das richtig verstanden habe wurde ein Transporter (sogar mit LKW-Zulassung) für's Geschäft gekauft, zu 100%, aber die 1%-Regelung nicht angewandt. Der Unternehmer hat noch einen Privat-PKW. Das FA argumentiert nun so: er hätte den Privat-PKW ja auch mit in's Geschäft nehmen können und für das teurere Fahrzeug wären eben die 1% fällig.
Der Unternehmer ist nicht verheiratet und hat auch keine festen Angestellten.
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Alt 23.01.2008, 21:51   #4
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Zitat:
Es geht wohl weniger um die Streichung, sondern eher um die Fehl-Genehmigung. Kann man da was machen? An wen kann man sich wenden?
wenn etwas zu Unrecht bezogen wurde ist es doch logisch, dass dies wieder zurück gezahlt werden muss oder verstehe ich den Sachverhalt falsch?

Zitat:
Das FA argumentiert nun so: er hätte den Privat-PKW ja auch mit in's Geschäft nehmen können und für das teurere Fahrzeug wären eben die 1% fällig.
nur wenn die betriebliche Nutzung 50 % übersteigt, darunter besteht ein Wahlrecht. Belässt man den PKW im Privatvermögen ist auch kein Privatanteil fällig. Das ist immer noch die freie Entscheidung des Unternehmers und nicht des Finanzamts.

Gruß
Sven
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Alt 23.01.2008, 22:03   #5
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
wenn etwas zu Unrecht bezogen wurde ist es doch logisch, dass dies wieder zurück gezahlt werden muss oder verstehe ich den Sachverhalt falsch?
Eine Rückzahlung des Betrages ist nur durch den Verkauf von WG des Unternehmens möglich, dies würde die Pleite des Unternehmers bedeuten da er dann nichts mehr hat womit er ausreichend Gewinn erzielen könnte.
Wer kann für die Fehlentscheidung haftbar gemacht werden? Schadenersatz?

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
nur wenn die betriebliche Nutzung 50 % übersteigt, darunter besteht ein Wahlrecht. Belässt man den PKW im Privatvermögen ist auch kein Privatanteil fällig. Das ist immer noch die freie Entscheidung des Unternehmers und nicht des Finanzamts.
Warum werden die 1% für ein reines Geschäftsfahrzeug - LKW-Zulassung- fällig, wenn man noch einen reinen Privat-PKW hat?
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Alt 23.01.2008, 22:14   #6
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Zitat:
Wer kann für die Fehlentscheidung haftbar gemacht werden? Schadenersatz?
wenn er den Antrag allein getroffen hat doch wohl keiner. Oder inwieweit wurde er bei der Beantragung der InvZul beraten?

Zitat:
Warum werden die 1% für ein reines Geschäftsfahrzeug - LKW-Zulassung- fällig, wenn man noch einen reinen Privat-PKW hat?
werden ja eben nicht für den LKW fällig, weil dieser kein typisches Fahrzeug ist, dass betrieblich genutzt wird. Nur für die PKW im Betriebsvermögen und wenn sich kein PKW im BV befindet wird auch kein Privatanteil angesetzt. Das Finanzamt möchte ich sehen, dass für einen LKW die 1 % Regelung ansetzt und damit durchkommt.

Gruß
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Alt 23.01.2008, 22:30   #7
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
wenn er den Antrag allein getroffen hat doch wohl keiner. Oder inwieweit wurde er bei der Beantragung der InvZul beraten?
Weiss ich nicht. Es wurden im Antrag aber keine falschen Angaben gemacht. Das FA hat die Zulagen (wenn ich das richtig verstanden habe mehrere) genehmigt, und jetzt "behaupten" sie das Unternehmen hätte die Zulagen gar nicht bekommen dürfen.

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Das Finanzamt möchte ich sehen, dass für einen LKW die 1 % Regelung ansetzt und damit durchkommt.
Okay.
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Alt 25.01.2008, 19:05   #8
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Zitat:
Bei einem Unternehmer in Sachsen ist Buchprüfung gewesen, nicht zum ersten mal.
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Selbstverständlich kann das FA die "zu Unrecht" bezogenen Zulagen zurückfordern, schließlich wurde diese ARt der Steuervergütung "zu Unrecht" gewährt. (Annahme: es ist wirklich so!)

Dem FA stehen sämtliche Möglichkeiten einer Korrektur offen, da für die Investitionszulagen die Abgabenordnung gilt. Ebenso ist der Anspruch zu verzinsen.

Zitat:
Eine Rückzahlung des Betrages ist nur durch den Verkauf von WG des Unternehmens möglich, dies würde die Pleite des Unternehmers bedeuten da er dann nichts mehr hat womit er ausreichend Gewinn erzielen könnte.
Wer kann für die Fehlentscheidung haftbar gemacht werden? Schadenersatz?
Etwaige Billigkeitsregelungen fallen hier aus, da § 163 AO ausdrücklich ausgeschlossen ist. Zumindest steht dies so im Gesetz.

Hmm.......doofe Geschichte......

Haftende könnten evtl. der Steuerberater sein (sofern vorhanden). Das FA in Haftung zu nehmen ist ne Geschichte,.....ohje.....zumal hier überhaupt eine Haftung seitens des FA in Frage kommen muss.

Allerdings, wenn der Antrag ordnungsgemäß und wahrheitsgemäß ausgefühlt worden ist und das FA hat die Zulagen genehmigt und nun wollen sie diese rückwirkend abanerkennen, dann würde ich mich da notfalls auf einen Rechtsstreit einlassen. Zumal das FA muss ja dann darlegen warum, wieso ,weshalb. So zumindest sehe ich das.
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Gruss

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Alt 27.01.2008, 14:53   #9
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oerdiz ist auf einem guten Weg
Wenn die Voraussetzungen lt. Investitionszulagengesetz nicht vorgelegen haben, kann eine Rückforderung erfolgen, die sogar nach § 11 verzinst wird.

Sie haben leider nicht geschrieben, warum das so gekommen ist, vllt. teilen Sie uns mal die Gründe mit.
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Alt 27.01.2008, 19:14   #10
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So ganz genau weiss ich das (noch) leider auch nicht... nur, mal angenommen: warum werden solche Zulagen genehmigt wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind???
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Alt 27.01.2008, 19:38   #11
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Alt 27.01.2008, 19:42   #12
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Für Fehler muss man aber auch gerade stehen (können).
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Alt 27.01.2008, 21:05   #13
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Exclamation

Ich darf mal einwerfen, dass noch nicht geklärt ist, wer hier die Schuld trägt. Wenn bei einer Betriebsprüfung aufgedeckt wird, dass die Voraussetzungen für eine Investitionszulage nicht gegeben waren, dann muss das nicht bedeuten, dass das Finanzamt hier die Schuld zu tragen bzw. den Fehler gemacht hat. Vielleicht wurde ein Wirtschaftgut z. B. nicht so genutzt, wie es im § 2 InvZulG gefordert wird. Wenn dies eine BP aufdeckt, ist klar, dass die Zulage zu Unrecht gewährt wurde.

Der Vorgang sollte zuerst inhaltlich korrekt aufgeklärt werden, bevor nach Schuldigen gesucht wird.
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Alt 28.01.2008, 01:15   #14
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O-Ton Finanzamt: "Das ist halt jetzt so und das es sie in dieser Form so trifft erlebe ich auch zum ersten mal, es tut mir ja leid aber ich kann es nicht ändern."

Ich will niemanden voreilig beschuldigen... aber mal angenommen das FA hat schon bei der Bewilligung Fehler gemacht... ?
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Geändert von dorintia (28.01.2008 um 01:23 Uhr).
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Alt 29.01.2008, 13:04   #15
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Sven0 macht alles soweit korrekt
Ist ein PKW (Firmenfahrzeug) als Investitionszulage förderfähig?
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