hab' ich keine Ahnung vonInvestitionszulagen
kommt immer auf den Sachverhalt an. Willkürlich wird da sicherlich nicht gestrichen.Weiterhin wurde gesagt das man dafür niemanden verantwortlich machen könne
normal, ein Handy wird nach der Verkehrsanschauung immer zu einem gewissen Anteil privat genutzt.Bei der Buchprüfung wurde dem Unternehmer der volle Abzug eines Geschäfthandys verwehrt (rund 30 € monatlich) - er müsse ! 20 % Privatentnahme buchen.
Grundsätzlich setzt das Finanzamt 360 EUR für das Telefon an, Handy wird entsprechend noch einmal angesetzt. Da das in diesem Forum bei Kleinunternehmern aber oftmals zu unzutreffenden Ansätzen führen würde sollte man auch als Alternative Gesprächsaufzeichnungen führen und den Privatanteil entsprechend buchen. So hat man gegenüber dem Finanzamt etwas in der Hand wenn es diesen Punkt erhöhen will.
wenn er 100 LKW's einbringt wird nie die 1 % Regelung angewandt. Sofern es aber ein "normales" Kfz dabei wird auch ein Privatanteil fällig wenn sich der PKW im Betriebsvermögen befindet. Je nachdem werden auch für die weiteren PKW Privatanteile angesetzt, zumal es unglaubwürdig ist wenn sich 5 Leute in der Familie, die alle berufstätig sind, 2 PKW teilen, die sich beide im BV befinden.Ähnliches bei Geschäftfahrzeugen... Aussage Finanzamt: er könne doch so viele Autos zu 100% in's Unternehmen einbringen wie er wolle, nur vom Teuersten werden die 1% fällig.
Gruß
Sven


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