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24.01.2008, 17:27
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Friesoyte
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Kann mal als Auftraggeber einfach vom Auftrag zurück treten?
Angenommen, ich erteile einem Dienstleister einen Auftrag. Dieser Dienstleister nimmt den Auftrag an und erfüllt dann nur die Hälfte. Die zweite Hälfte kann er auf einmal nicht mehr leisten, da sein Programmierer nicht mehr da ist.
Kann der Auftraggeber jetzt eigentlich vom Auftrag zurück treten? Kann er für den erledigten Teil Geld verlangen? Oder kann er sagen, ich trete vom Auftrag zurück und löscht dann alles, was er bereits erstellt hat?
Natürlich ist nichts schriftlich geregelt! Und Geld ist auch noch nicht geflossen!
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24.01.2008, 17:43
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#2
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Lesestoff
Nichts Schriftliches ... ich frage mich immer, warum sich Leute noch auf solche Geschäfte einlassen. Von beiden Seiten her!
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24.01.2008, 18:12
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Friesoyte
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Ist kein realer Fall, wir haben heute nur drüber diskutiert! 
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24.01.2008, 18:17
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#4
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Würde ich jetzt auch sagen. 
Na ja, immer noch besser, als "Einem Freund ist folgendes passiert ..."
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24.01.2008, 21:03
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
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Ganz einfach: Nicht alle Verträge bedürfen der Schriftform (ausser z.B. Immobiliengeschäfte) und "pacta sunt servanda"!
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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24.01.2008, 21:08
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Ohne Vertrag werden sich da vermutlich im Zweifelsfall einige Anwälte mit über Wasser halten können.
Müsste man jetzt mehr Details kennen um es genauer zu beurteilen. Geht es um zwei getrennte Software-Komponenten oder soll das beides in eine?
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24.01.2008, 21:13
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#7
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Zitat von Adromir
"pacta sunt servanda"!
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das musste ich trotz "großem" Latinum ja nachschlagen 
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24.01.2008, 22:06
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von Thomas
das musste ich trotz "großem" Latinum ja nachschlagen 
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HOMO EST ANIMAL SOCIALE!
Pacta sunt servanda, sinng. "Verträge sind einzuhalten"
Homo bulla!
Zumindest fühle ich mich momentan so. :|
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24.01.2008, 22:25
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Eigentlich müsste der Dienstleister hier von sich aus entweder einen neuen Programmierer anheuern oder um Aufhebung des Auftrages bitten, da er ihn nicht erfüllen kann. Was andererseits wieder Schadensersatzforderungen seitens des Auftraggebers nach sich ziehen könnte. Andererseits gibt es keine vertraglich vereinbarte Lieferfrist, womit er ja auch ein Weilchen Zeit hat, den neuen Programmierer zu finden.
Am besten ist vermutlich, wenn sich beide Parteien an einen Tisch setzen und das untereinander regeln. Das sollte dann aber dieses Mal in Schriftform festgehalten werden.
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25.01.2008, 09:24
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Friesoyte
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Zitat:
Zitat von webcreate
Würde ich jetzt auch sagen. 
Na ja, immer noch besser, als "Einem Freund ist folgendes passiert ..."
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Ernsthaft nicht!
Was wäre, wenn der Dienstleister seine Firma auflöst, aufgrund gesundheitlicher Gründe? Wenn er aufgrund einer Krankheit die Arbeiten nicht ausführen kann?
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25.01.2008, 17:59
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von ECHT_nordisch
Was wäre, wenn der Dienstleister seine Firma auflöst, aufgrund gesundheitlicher Gründe? Wenn er aufgrund einer Krankheit die Arbeiten nicht ausführen kann?
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Dann kann er auch schlecht was für einen nicht erbrachten Auftrag verlangen, außer evtl. es wurden Teillieferungen vereinbart.
Auch hier bestünde m. E. aber die Möglichkeit einer Regressforderung durch den Auftraggeber.
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