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25.01.2008, 10:59
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2004
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Schweizer Kunde zahlt nicht
hallo an alle,
habe einem Schweizer Kunden für fast 4000 Euro Druckwaren geliefert.
Bisher hat er nicht bezahlt - Telefonisch werde ich verdröstet. Es sind
zwar erst 2 Wochen her aber irgendwie habe ich das Gefühl ....
Schriftlich Auftragsbestellung (Unterschrieben) habe ich
Lieferschein (Unterschrieben) liegt mir auch vor.
Einfuhr in die Schweiz wurde ordentlich abgewickelt.
Was kann ich machen? bei einem Deutschen Kunden habe ich mal
über http://www.letzte-mahnung.de/ das Gerichtliche Mahnverfahren eingeleidet, das ganz gut geklappt hat.
Hat mir jemand einen Tipp - scheue mich vor den Kosten eines Anwaltes.
Grüße flar
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25.01.2008, 11:54
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Ausland ohne Vorkasse ist ein Risiko, das ich nicht eingehen würde (außer bei Stammkunden)
08/15-Anwälte sind damit auch überfordert
Creditreform ist evt. eine Möglichkeit, die bieten auch Auslandsinkasso an, einfach mal das nächste Büro anrufen und fragen
ansonsten: 2 Wochen sind ja noch keine soooo lange Zeit, aber Bauchgefühl trügt meistens nicht 
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25.01.2008, 12:26
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Schweiz, Dinhard
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Hallo!
Erst mal keine Panik. Schweizer Firmen haben an und für sich eine gute Zahlungsmoral. Es gibt aber einige Unternehmen die machen sich eigene Zahlungsfrist. Habe selber schon diese Erfahrung gemacht. Wenn die Rechnung innert 10 Tagen bezahlt werden sollte, wird nach 60 bezahlt. Begründung: "Ist halt so...ist bei uns Usanz..."
Vielleicht hilft Dir auch ein Blick in das Firmenregister der Schweiz. Hier kannst Du schon mal sehen ob der Kunde einigermassen seriös aussieht.
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25.01.2008, 12:28
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Schweiz
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die Zahlungsmoral ist bei uns Durchschnittlichen Bürgern, leider eher lahm. Wobei bei 4000 Euro (?), wäre Teilvorauszahlung schon mal ein guter Anfang gewesen. Will dir nicht rein reden, aber wie sehen das andere? 4000 Euro sind immerhin etwa 6400.- Franken. Viel Geld.
Ansonsten kann ich dir höchstens anbieten, mal Rat bei einem Familienmitglied in Zürich einzuholen (Juristin).
Das kann wirklich in der Tat auch 60 Tage gehen.
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25.01.2008, 12:43
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2004
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Danke für eure Infos.
es scheint wirklich so zu sein, das sich schweizer Unternehmen ihre eigene Zahlungsfristen machen - die Info habe ich auch von anderer Seite bekommen.
Telefonisch wurde mir heute versichert, das die Rechnung bezahlt wird - allerdings kann das bis zu 30 Tagen daueren.
Leider weiß man ja nie ob man das glauben soll oder ob man nur hingehalten werden soll.
Habe jetzt einfach mal eine Mahnung per Einschreiben geschickt.
Informiere euch wenn ich neue Infos habe.
Vielen Dank flar
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25.01.2008, 18:00
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Was wurde denn mit dem Kunden vereinbart?
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25.01.2008, 19:10
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Zitat von Heglanx
die Zahlungsmoral ist bei uns Durchschnittlichen Bürgern, leider eher lahm. Wobei bei 4000 Euro (?), wäre Teilvorauszahlung schon mal ein guter Anfang gewesen. Will dir nicht rein reden, aber wie sehen das andere? 4000 Euro sind immerhin etwa 6400.- Franken. Viel Geld.
Ansonsten kann ich dir höchstens anbieten, mal Rat bei einem Familienmitglied in Zürich einzuholen (Juristin).
Das kann wirklich in der Tat auch 60 Tage gehen.
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60 Tage sind keine Seltenheit. Von daher........
__________________
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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03.02.2008, 19:49
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Mal ein Tipp: Bei Kunden im Ausland solltet Ihr bei B2B-Verträgen sowohl eine Rechtswahl für deutsches Recht als auch einen Gerichtsstand an Eurem Sitz vereinbaren. Per AGB reicht, wenn dem Kunden die AGB vor oder spätestens mit Vertragsschluss bekannt gemacht werden, am besten die Klausel auf das Angebot. Wenn einer nicht zahlt, kann er wenigstens günstig an Eurem Sitz verklagt werden. Die Vollstreckung des Titels geht meist ohne große Probleme. Außer der Gegner ist pleite, dass ist aber immer so, egal nach welchem Recht. Wenn auf der Annahme auch AGB drauf sind die den eigenen Klauseln widersprechen, dann gelten die sich widersprechenden Klauseln allerdings beide nicht.
Grüße
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03.02.2008, 21:12
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2004
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danke!
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10.03.2008, 20:53
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2004
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nur noch zur info - habe das geld jetzt bekomme
Die Schweizer sind einfach langsam.
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11.03.2008, 07:11
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#11
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Schweiz, Dinhard
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Zitat:
Zitat von flar
Die Schweizer sind einfach langsam.
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Na, na, na. Das will ich überhört haben 
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