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Alt 26.01.2008, 20:58   #1
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Dreamer ist auf einem guten Weg

Impressumspflicht wenn Registrar im Ausland ist doch deutsche Klientel anspricht?


Hallo,

wenn eine Firma ansässig im Ausland ist deren Domain/website eine deutsche Sprache anbietet, da deutsche Klientel angesprochen werden soll, gibts da eine Impressumspflicht?
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Alt 26.01.2008, 23:34   #2
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fuchzga hilft, wo's gehtfuchzga hilft, wo's gehtfuchzga hilft, wo's geht
Solange sie nicht eine Niederlassung in Deutschland haben, würde ich sagen: Nein.
Was sollen die da rein schreiben?
Schönes Beispiel: youtube.de

gruss, Karsten
fuchzga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2008, 12:52   #3
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rewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKErewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKErewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKErewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKErewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKErewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Was sollen die da rein schreiben?
Postanschrift, Telefon- und ggf. Faxnummer. Ich finde die Angaben eh sinnvoll, und ein seriöses Unternehmen sollte kein Problem damit haben, diese auch zu veröffentlichen. Wenn etwas zum Kauf angoboten wird, sind solche Angaben meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit.
rewboss ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2008, 23:26   #4
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Da bin ich voll bei dir.
Aber nach dem deutschen Telemediengesetz (TMG) oder dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) braucht sich die Firma nicht zu richten.
fuchzga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 11:11   #5
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Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Da bin ich voll bei dir.
Aber nach dem deutschen Telemediengesetz (TMG) oder dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) braucht sich die Firma nicht zu richten.
gut darum gings mir! Die Erreichbarkeit einer Firma sollte natürlich auf die Site ist ja klar,danke.
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Alt 28.01.2008, 11:53   #6
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webdepp macht sich hier sehr viel Mühe
Zumindest gibt es anderslautende Urteile. Richtet sich das Angebot an den deutschen Raum, ist auch die deutsche Gesetzgebung zu befolgen - inklusive Impressumspflicht.
Artikel auf e-recht24.de
__________________
quo errat demonstrator
webdepp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 12:41   #7
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Adromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine User
Das TMG (mit Einschränkungen) gilt auch für Anbieter in Deutschland, die zwar in einem anderen Land niedergelassen sind, aber geschäftsmäßige Dienste in Dt. anbieten.
Siehe §3 TMG
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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Alt 28.01.2008, 16:11   #8
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Zitat:
Zitat von webdepp Beitrag anzeigen
Zumindest gibt es anderslautende Urteile. Richtet sich das Angebot an den deutschen Raum, ist auch die deutsche Gesetzgebung zu befolgen - inklusive Impressumspflicht.
Artikel auf e-recht24.de
Zitat:
Das Unternehmen aus Wales besaß zwar in Deutschland keine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Es hätte jedoch die entsprechende englische Handelsregisternummer angeben müssen. Die Registerangabe schreibt das deutsche Teledienstegesetz in § 6 Nr.4 vor. Die Vorschrift des § 6 Nr.4 TDG umfasst auch entsprechende ausländische Register, soweit im Inland keine Registereintragungen vorhanden sind.
Gut die Angabe der Registernummer ist ja nichts schlechtes ganz im Gegenteil schafft ja auch etwas Transparenz/Vertrauen für den Kunden, dass die Firma evtl. kein Fake ist wobei ich nicht weiß wie einfach es für eine ausländische Firma ist in ihrem Land eine Registernummer oder derartiges sich zu besorgen. Die Frage ist vor allem ob jedes Land eine Registernummer anzubieten hat für Gewerbetreibe bzw. Unternehmen siehe in meinem Fall eine Unternehmen aus dem asiatischen Raum... wobei das Angebot richtet sich nicht ausschließlich an den deutschen Raum sondern eben EU weit. Sprich es gibt 2 Sprachen english(Rest) / deutsch(germany/austria/switzerland) heißt das ich müsste nun noch prüfen ob ich die "impressumsgesetzte" von jedem Land in europa einhalten muss oder der Welt, da ja alle english sprechen und diese damit angesprochen werden??? Wäre ja gaga...
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Alt 28.01.2008, 17:57   #9
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Zitat:
Zitat von webdepp Beitrag anzeigen
Zumindest gibt es anderslautende Urteile. Richtet sich das Angebot an den deutschen Raum, ist auch die deutsche Gesetzgebung zu befolgen - inklusive Impressumspflicht.
Artikel auf e-recht24.de
Das Urteil ist aus 2004. Seit 2007 gelten neue Gesetze.
Das TMG §3 sagt eigentlich alles.
fuchzga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 19:45   #10
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Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Das Urteil ist aus 2004. Seit 2007 gelten neue Gesetze.
Das TMG §3 sagt eigentlich alles.
danke dir, doch dieser Bürokratenkauderwelsch schlimmster Art gehört übersetzt...

Zitat:
1) In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Telemedien in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.
für mich heißt das , dass nur Firmen die sich in Deutschland niedergelassen haben ein impressum brauchen. Zudem "...innnerhalb... des Europäischen Parlaments..." ok Asien zählt da wohl nicht dazu
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Alt 28.01.2008, 20:07   #11
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Wichtig ist der Absatz 5 des Paragraphen:

Zitat:
(5) Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz

1.
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Verhütung, Ermittlung, Aufklärung, Verfolgung und Vollstreckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, einschließlich des Jugendschutzes und der Bekämpfung der Hetze aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität sowie von Verletzungen der Menschenwürde einzelner Personen sowie die Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen,
2.
der öffentlichen Gesundheit,
3.
der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
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Alt 28.01.2008, 20:11   #12
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Zitat:
Zitat von Adromir Beitrag anzeigen
Wichtig ist der Absatz 5 des Paragraphen:
Zitat:
...der Interessen der Verbraucher...
hm also doch ein Impressum, dient dieses Impressum dem Schutz des Verbrauchers? kann man so sehen oder auch net alles etwas wirr...
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Alt 28.01.2008, 20:42   #13
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Die Impressumspflicht ist eine eindeutige Verbraucherschutzregelung.
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Alt 28.01.2008, 21:23   #14
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Zitat:
Zitat von Adromir Beitrag anzeigen
Die Impressumspflicht ist eine eindeutige Verbraucherschutzregelung.
youtube.de

warum haben die dann keins?
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Alt 28.01.2008, 21:35   #15
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Weil die wahrscheinlich in keinem Land niedergelassen sind, in denen die Richtlinie 2000/31/EG maßgeblich ist. Es gibt auf der Welt auch noch andere Staaten ausserhalb der europäischen Gemeinschaft
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